Jagdwilderei (§ 292 StGB)
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Startseite » Anwalt Strafrecht » Vorladung » Anwalt beim Vorwurf Jagdwilderei

Was passiert beim Jagen ohne Erlaubnis? Jagdwilderei gemäß § 292 StGB zählt zu den Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können und umfasst unter anderem das unerlaubte Jagen von Wild. Insbesondere schwere Fälle können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Als erfahrene Strafverteidiger unterstützen wie Sie bei der Abwehr der Vorwürfe, prüfen die Rechtslage und entwickeln eine individuell angepasst Verteidigungsstrategie, um Ihre Rechte effektiv zu schützen.

Das Jagdrecht stellt das Recht dar, innerhalb eines bestimmten Gebietes bestimmte wildlebende Tiere zu jagen. Grundsätzlich muss dies auf dem eigenen Gebiet und Boden geschehen.

Sie haben eine Vorladung mit dem Vorwurf der Jagdwilderei § 292 StGB erhalten?

Als Rechtsanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Bereich des Jagrechts. Machen Sie keine Fehler und lassen Sie sich beraten.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir für Sie da:

  • Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf Jagdwilderei § 292 StGB
  • Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen Jagdwilderei § 292 StGB
  • Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Jagdwilderei § 292 StGB

Die genauen rechtlichen Bedingungen sind seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 auf Bundesebene durch das BJagdG geregelt. Zusätzlich existiert in allen Bundesländern eine weitere spezifische Ausgestaltung in Form von Landesjagdgesetzen.

IM VIDEO ERKLÄRT:

Vorladung erhalten wegen Jagdwilderei – Was jetzt zu tun ist:

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Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Über 900 positive Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht und Prof. Dr. im Team
  • Erfahrung au süber 2.000 betreuten Strafverfahren
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit
  • Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen

Ist Jagdwilderei Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Wilderei Strafrecht

Gleichzeitig, neben einer Ordnungswidrigkeit, kann jedoch auch der Straftatbestand des § 292 StGB erfüllt werden.

Im Jahr 2016 wurden 1.052 Fälle von Jagdwilderei in Deutschland polizeilich erfasst. Dies ist seit dem Jahr 2005, wo es 1.131 Fälle waren, ein erneuter Höchstwert.

Warum Strafe für Jagdwilderei?

Entgegen des ersten Eindrucks ist der Sinn des Straftatbestandes nicht der Tierschutz, sondern das Aneignungsrecht des Jagdberechtigten. Der Tierschutz spielt allenfalls in § 292 Abs.2 Nr.2 StGB eine Rolle.

Die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Sanktionierung ist demnach zunächst das Bestehen eines fremden Jagdrechts oder zumindest eines fremden Jagdausübungsrechts, welches der Täter durch das Jagen in dessen Jagdgebiet missachtet und damit verletzt.

Zum einen kann als Jagdberechtigter der Grundeigentümer des Jagdbezirkes angesehen werden. Zum anderen können aber auch andere Personen zur tatsächlichen Jagdausübung innerhalb dieses Gebietes berechtigt worden sein. Die konkrete Feststellung des Opfers ist demnach einzelfallabhängig.

Jagdwilderei Strafe: Wie hoch ist die Strafe für Jagdwilderei § 292 StGB?

Jagdwilderei wird gem. § 292 StGB grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Unte rbestimmten Voraussetzungen kann die Strafe aber auch deutlich höher ausfallen.

 

Vorladung erhalten Foto: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Strafverteidiger Jagdwilderei in besonders schwerem Fall

In sogenannten besonders schweren Fällen der Jagdwilderei droh teine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. Eine Geldstrafe ist dann also schon gar nicht mehr vorgesehen.

Ein besonders schwerer Fall der Jagdwilderei kann vorliegen, wenn die Jagdwilderei zum Beispiel gewerbsmäßig (zum Zwecke der Schaffung einer Einkommensquelle) oder gewohnheitsmäßig begangen wird. Aber zum Beispiel auch, wenn „mehrere mit Schusswaffen ausgerüstete Beteiligte gemeinschaftlich“ Jagdwilderei verüben, kann eine höhere Strafe drohen. Gerade in einem solchen Fall kann es unter Umständen auch zu waffenrechtlichen Problemen kommen. Hat man beispielsweise keine Erlaubnis für eine verwendete Waffe, kann eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz drohen.

Was ist Jagdwilderei? Wann macht man sich wegen Jagdwilderei § 292 StGB strafbar?

Beim Tatobjekt muss es sich um wildlebende Tiere handeln. Solche gelten als herrenlos, haben also keinen Eigentümer.

In besonderen Fällen des § 292 StGB ist es auch möglich, dass an bereits toten Tieren, die ein Wilderer an sich gebracht hat, nochmals Wilderei begangen werden kann.

 

Beratung © Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte,, Max Woyack

Wodurch macht man sich wegen Jagdwilderei strafbar? Jagdvergehen Strafrecht

Strafbar machen wegen Jagdwilderei nach § 292 StGB kann man sich durch das …

  • Nachstellen
  • Fangen
  • Erlegen
  • Sich selbst oder einer anderen Person zueignen

von Wild sowie durch das

  • sich selbst oder eine anderen Person zueignen,
  • Beschädigen
  • Zersören

einer Sache, die dem Jagdrecht unterliegt

(§ 292 Abs.1 StGB).

Das „Nachstellen“ erfasst sämtliche Verhaltensweisen, in denen der Täter dazu ansetzt, sich das Wild anzueignen, es zu fangen oder zu erlegen.

Dazu gehören beispielsweise das Durchstreifen eines fremden Jagdgebiets mit einer gebrauchsfertigen Waffe sowie das konkrete Heranpirschen an das Wild oder das Auslegen von giftiger Köder und Fallen.

Unter „Fangen“ ist hierbei das Sichbemächtigen eines lebenden Tieres zu verstehen. Dabei reicht auch aus, wenn der Täter das gefangene Wild in wohltätiger Absicht nur vorübergehend in seinem Gewahrsam nimmt und es anschließend wieder freizulassen bezweckt.

Nach § 36 Abs.2 Nr.2 BJagdG müssen daher Maßnahmen zur Gesundheitspflege ebenfalls dem Jagdausübungsberechtigten überlassen werden und gelten nicht als Tatbestandsausschließung.

 

Symbolbild Paragraph ©ipopba – stock.adobe.com

 

Dies gilt insbesondere auch für Kraftfahrer, die Wild angefahren haben. Sie sind dazu verpflichtet den Vorfall dem Jagdausübungsberechtigten, der nächsten Gemeindeverwaltung oder der Polizeidienststelle anzuzeigen und ihnen das Wild abzuliefern, statt dies selbst Gesund zu pflegen. Eine Ausnahme könnte allein eine ausdrückliche behördliche Genehmigung darstellen.

Das „Erlegen“ von Wild bedeutet deren Tötung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es in waidmännischer, also auf fachgerechter Weise, oder nicht vonstattengeht.

Streitig ist allein, ob die gute Absicht des Täters, krankgeschossenes oder schwer krankes Wild von seinen Qualen zu erlösen, die Strafbarkeit ausschließt.

Die Rechtsprechung ist bislang noch nicht dazu geneigt die Strafbarkeit in solch einem Fall zu verneinen. Allerdings ist auf der Rechtfertigungsebene bei den meisten Fällen von einer mutmaßlichen Einwilligung des Jagdberechtigten auszugehen, weil dieser letztendlich auch zum Todschuss verpflichtet gewesen wäre.

Ist fahrlässige Jagdwilderei strafbar?

§ 292 StGB bestraft nur vorsätzliche Jagdwilderei, nicht aber fahrlässige Jagdwilderei.

Ordnungswidrig­keiten im Bereich des Jagdrechts

Verstöße gegen das Jagdrecht werden grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit im Rahmen des § 39 BJagdG gehandhabt. Der spezifische Verstoß der Jagdausübung ohne Jagdschein wird anhand des § 21 OWiG sanktioniert.

 
Symbolbild Paragraph
© Arman Zhenikeyev

Wilderei Strafverteidigung – Anwalt Strafrecht bei Jagdwilderei § 292 StGB

Wenn Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage mit dem Vorwurf Jagdwilderei nach § 292 StGB erhalten haben, empfiehlt es sich, frühzeitig strafrechtliche Beratung eines spezialisierten und erfahrenen Anwalts für Strafrecht zu suchen. Dieser kann eine individuelle Verteidigungsstrategie erarbeiten und Sie bestmöglich beraten.

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Strafbefehl erhalten wegen Jagdwilderei – Was jetzt zu tun ist:

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