Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe (§ 265d StGB)
Ihre Verteidigung im Fokus
Ist Schummeln bei Sportwettbewerb strafbar? Die Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe nach § 265d StGB ist eine Straftat, die nicht nur das Vertrauen in den Sport, sondern auch in die Integrität des Wettbewerbs gefährdet. Solche Handlungen, wie das gezielte Beeinflussen von Spielverläufen oder Ergebnissen, können mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Verteidigun in Strarfverfahren und steht Ihnen bei der Klärung der Vorwürfe zur Seite. Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre Verteidigung.
Der Straftatbestand der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben nach § 265d StGB des wurde mit der einundfünfzigsten Änderung des Strafgesetzbuches 2017 zusammen mit dem des Sportwettbetrugs eingeführt. Zusammen sollen sie das Anti-Doping Gesetz zum Schutze der Integrität des Sports und des Vermögens der Beteiligten ergänzen. Der § 265d StGB gleicht stark dem des § 265c StGB. Das spezifische Unrecht der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben soll aber darin liegen, soll darin liegen, dass die teilnehmenden Sportler durch ihre sportliche Betätigung Einnahmen von erheblich Umfang erzielen. Allerdings ist der Strafrahmen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe gleich.
Aufgrund der Vorverlagerungstendenz der Tatbestände und der damit verbundenen Strafbarkeit von lediglich abstrakt geschaffenen Gefahren, sind zwielichtige Sportwetten mit absoluter Vorsicht zu genießen. Kontaktieren Sie bei Unsicherheiten deshalb umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht.
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Sie haben eine Vorladung wegen Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe § 265d StGB erhalten?
Als Fachanwälte für Strafrecht mit der Spezialisierung Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Sie kompetent und erfahren bundesweit im Deliktsbereich der Betrugs- und betrugsähnlichen Straftaten. Über Neuheiten und mögliche strafrechtliche Konsequenzen sind wir als engagierte und erfahrene Anwälte stets informiert. Über Ihre Möglichkeiten können wir gerne in einem ersten Termin oder Telefonat sprechen.
Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:
- Vorladung erhalten von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben § 265d StGB
- Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts Manipulation beurfssportlicher Wettbewerbe § 265d StGB
- Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben § 265d StGB
In einem telefonischen Erstgespräch können wir gerne die ersten aufkommenden Fragen zu Ihrem Fall besprechen. Auch zum Umgang mit Ermittlungsbehörden oder zu den Kosten einer Strafverteidigung lohnt es sich im Ernstfall, fachanwaltlichen Rat einzuholen.
Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht beim Vorwurf Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben?
- Über 900 positive Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht, zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht und Prof. Dr. im Team
- Erfahrung aus über 2.000 betreuten Strafverfahren
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
- Dezernat für Presseberichterstattung
- Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
- Faire und transparente Kosten
- Sehr gute Erreichbareit
- Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen
Vorladung wegen Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben erhalten? Das sollten Sie jetzt beachten!
Welche Verhaltensregeln sollte ich bei einer Hausdurchsuchung beachten?
Wann macht man sich wegen Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben strafbar § 265d StGB?
Die Strafbarkeit der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben ist im Zuge eines ausgeweiteten Vermögensschutzes vorverlagert. Zur Erfüllung der Straftat ist demnach kein Schaden erforderlich. Gem. § 265d StGB macht sich schon strafbar, wer Absprachen trifft, die eine abstrakte Gefahr schaffen. Im Unterschied zu § 265c StGB, dem Sportwettbetrugs, stellt der § 265d StGB Manipulationsabsprachen im Sport unabhängig davon unter Strafe, ob sie in Verbindung mit Sportwetten zu bringen oder anderweitig motiviert sind. Die Motivation könnte demnach auch sein, sportliche Misserfolge durch Korruption abzuwenden. Entsprechend könnte sich auch die korruptionsähnliche Struktur der Straftat erklären lassen.
Wer kann sich wegen Manipulation von beurfssportlichen Wettbewerben nach § 265d StGB strafbar machen?
Grundsätzlich kann sich jeder wegen Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe § 265d StGB strafbar machen. Wichtig ist, dass auf einer Seite der beiden Beteiligten (Vorteil Versprechender und Vorteil annehmender) entweder ein Sportler, Trainer oder Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter steht. Wegen Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben durch Vorteilsgewährung (inklusive Anbieten und Versprechen eines solchen Vorteils) kann sich aber jeder strafbar machen.
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Wodurch macht man sich wegen Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben gem. § 265d StGB strafbar?
Einerseits bestrafen die Absätze eins und drei § 265d StGB auf der Nehmerseite jeden, der zum Zwecke der Manipulation eines berufssportlichen Wettbewerbs einen Vorteil
- fordert,
- annimmt oder
- sich solchen versprechen lässt.
Demgegenüber wird gemäß den Absätzen zwei und vier auf der Geberseite pönalisiert, wer einen solchen Vorteil
- anbietet,
- verspricht oder
- gewährt.
Was ist ein versprochener oder angenommener Vorteil bei der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben § 265d StGB?
Der Vorteilsbegriff im Sinne der Vorschrift entspricht grundsätzlich dem der Bestechlichkeit und Bestechung aus § 299 StGB. Ein Vorteil umfasst demnach jede Zuwendung an den Beschuldigten oder eine dritte Person, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die die wirtschaftliche, rechtliche oder persönliche Lage des Beschuldigten bzw. des Dritten objektiv verbessert. Ob eine Zuwendung materiell oder immateriell ist, ist nicht von Bedeutung. Nachträgliche Zuwendungen sind jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erfasst.
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Strafe auch bei üblichen Geschenken bei berufssportlichen Wettbewerben?
Als untere Grenze werden sogenannte sozialadäquate Zuwendungen gesehen. S sind nicht unter den Tatbestand zu subsumieren, da sie objektiv als nicht dazu geeignet angesehen werden, das Verhalten der am Wettbewerb beteiligten Person Einfluss zu nehmen. Dies ist nach den Umständen des Einzelfalles zu bestimmen und kann einem erfahrenen Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht Handlungsspielraum eröffnen. Es ist außerdem zu beachten, dass der Spielraum bezüglich dieses Tatbestandsmerkmal im Vergleich zu dem des Sportwettbetrugs aus § 265c StGB eine flexiblere Handhabung zulässt. Es können demnach mehr Handlungen unter einer adäquaten Vergünstigung subsumiert werden.
Welche Vereinbarung ist strafbare Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben gem. § 265d StGB?
Die Gegenleistung für die soeben aufgeführten Tathandlungen des Forderns, Sich-Versprechen-Lassen oder Annehmens zugunsten des Wettbewerbsgegners in wettbewerbswidriger Weise den Verlauf oder das Ergebnis des Wettbewerbs beeinflussen. Wichtig ist, dass es sich an dieser Stelle um einen berufssportlichen Wettbewerb handeln muss. Es muss darüber hinaus auch kein Bezug zu einer Sportwette bestehen. Hierin unterscheidet sich der Tatbestand von dem des § 265c StGB.
Die Motivation der Manipulation ist demnach nicht entscheidend. So muss sich auch die Unrechtsvereinbarung nicht auf das Erstreben eines rechtswidrigen Vermögensvorteil beziehen. Einhergehend mit dem Korruptionsrecht ist es ausreichend, wenn sie sich auf den Austausch einer Zuwendung im Gegenzug zu einer wettbewerbswidrigen Manipulation bezieht. Es kommt allein auf den Abschluss einer solchen sogenannten Unrechtsvereinbarung an, nicht darauf, ob sie tatsächlich umgesetzt wird.
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Strafverteidiger bei Vorwurf Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben § 265d StGB
Wenn Sie mit dem Vorwurf Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben § 265d StGB / Sportkorruption / Korruption im Profisport konfrontiert sind – beispielsweise eine polizeiliche Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten haben oder mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert sind – empfiehlt es sich, sich bestenfalls so zeitnah wie möglich an einen spezialisierten und erfahrenen Anwalt für Strafrecht zu wenden. Dieser kann Ihnen genau sagen, wie Sie sich nun am besten verhalten sollten und welche Verteidigungsmöglichkeiten und Verteidigungschancen es in Ihrem Fall des Vorwurfs Sportwettbewerb Manipulation es gibt. Holen Sie sich lieber professionelle strafrechtliche Beratung und Unterstützung im Strafverfahren.
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Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Standorten in Berlin, Hamburg und München. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.