Hausfriedensbruch § 123 StGB:
Hausfriedensbruch Strafe, Hausfriedensbruch auf Grundstück oder durch Vermieter?
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Ist das Betreten eines öffentlichen Supermarkts trotz Hausverbot strafbar? Kann nur das unbefugte Betreten eines Hauses oder auch schon eines Grundstücks strafbar machen? Strafbar wegen Hausfriedensbruch beim Verweilen im Bahnhof?
Schnell zum Inhalt:
Sie sind trotz Hausverbots, erneut in ihren Supermarkt um die Ecke einkaufen gegangen?
Oder haben in einer fremden Wohnung etwas gestohlen? Hausfriedensbruch besteht dann, wenn man ohne Erlaubnis des Hausherren in seinem sog. Herrschaftsbereich eintritt oder verweilt.
In beiden Fällen hätte der Hausherr ihren Zutritt wahrscheinlich nicht gestattet und in beiden Fällen kommt eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs in Betracht.
„Hausherr“ entscheidet, wer in seine Privatsphäre eintreten oder dort verweilen darf
In Art. 13 des Grundgesetzes heißt es, die Wohnung ist unverletzlich. Damit wird der Bürger in seiner Wohnung in erster Linie vor Eingriffen des Staates geschützt. Denn in seinen eigenen vier Wänden möchte man einiges privat halten. Dem Staat sind Eingriffe in die Privatsphäre daher nur mit vielen Hürden möglich. Zugleich verpflichtet sich der Gesetzgeber aber auch, eine Wohnung vor dem Eindringen von Privatpersonen zu schützen.
Hausfriedensbruch gem. Paragraph 123 StGB führt zur Strafe, wenn der Herrschaftsrecht des Hausherren verletzt wird
Der Hausherr kann darüber entscheiden, wer in seinen sogenannten Herrschaftsbereich eintreten oder dort verweilen darf. Gelingt es jemanden, ohne den Willen des Hausherrn einzudringen, macht sich diese Person gegebenenfalls strafbar.
So kann sich zum Beispiel strafbar machen, wer trotz eines ausgesprochenen Hausverbots einen Supermarkt betritt. Der Berechtigte (dies kann in diesem Fall insbesondere der Hausrechtsinhaber des Supermarktes sein) wird in einem solchen Fall regelmäßig nicht damit einverstanden sein, dass diese Person die Räumlichkeiten betritt. Der Betroffene wird in der Regel auch wissen, dass er den Supermarkt nicht betreten darf. Damit steht eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs im Raum.
Da der Wille des Hausherrn nicht immer von vornherein eindeutig feststeht oder ersichtlich ist, ist eine besonders präzise Beurteilung der Fälle mit dem Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs erforderlich.
Für juristische Laien sind oftmals wichtige Details, die über Strafbarkeit oder Straflosigkeit entscheiden können, nicht hinreichend erkennbar.
Ein Fachanwalt für Strafrecht ist geübt darin, einem Tatvorwurf zugrunde liegende Sachverhalte erfassen und rechtlich beurteilen zu können. Auf dieser Grundlage ist eine umfassende Beratung des Mandanten möglich
Sie haben eine Vorladung wegen Hausfriedensbruchs erhalten?
Auch beim Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Erstgespräch.
Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:
- Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs
- Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Vorladung erhalten wegen Hausfriedensbruch – Was jetzt zu tun ist:
Welche Strafe droht bei Begehen eines Hausfriedensbruchs?
Für das Begehen eines Hausfriedensbruchs sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Hausfriedensbruch Strafe: Wann kann ich mich wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen?
Der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs stellt das widerrechtliche Eindringen oder das unbefugte Verweilen in Wohnungen, Geschäftsräumen oder in befriedetem Besitztum unter Strafe
Anzeige Hausfriedensbruch: Was fällt unter den Begriff der Wohnung?
Nach allgemeiner Definition zählt zu einer Wohnung das Wohnzimmer, das Schlafzimmer, die Küche, der Flur und das Bad.
Eine Wohnung muss zumindest teilweise überdacht und nach außen abgeschlossen, aber nicht zwingend verschlossen, sein. Es handelt sich um eine Räumlichkeit, die dem bestimmungsgemäßen Zweck des dortigen Aufenthalts von Personen dient.
Neben dem klassischen Wohnungsräumlichkeiten fallen außerdem Kellerräume, Hotelzimmer, Campingwägen und auch Hafträume von Strafgefangenen oder Campingwägen unter den Begriff der Wohnung.
Hausfriedensbruch im gewerblichen Bereich: Welche Orte können Geschäftsräume sein?
Zu Geschäftsräumen zählen Betriebs- und Verkehrsstätten, wie zum Beispiel Verkaufsstände, Einzelhandelsläden, Restaurants oder Gaststätten, aber auch Büroräume.
Wichtig ist, dass sie zumindest vorübergehend zu gewerblichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder ähnlichen Zwecken genutzt werden.
Was ist befriedetes Besitztum?
Ein befriedetes Besitztum ist ein eingehegtes, also ein äußerlich in erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen Betreten gesichertes Grundstück.
Klassische Beispiele hierfür sind das Grundstück, der Vorgarten oder das Blumenbeet.
Was sind Räume, die zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind?
Zum öffentlichen Dienst bestimmte Räume sind zum Beispiel Behörden, Schulen und Universitäten, Gerichtssäle und Kirchengebäude. Solche Räume werden also im Rahmen öffentlicher Aufgabenbereiche genutzt.
Zum öffentlichen Verkehr bestimmt sind solche Räume, die im Zeitpunkt der Tat zum Beispiel im Rahmen des Personenverkehrs genutzt werden. Hierzu zählen also unter anderem bestimmte Räumlichkeiten in Bahnhöfen oder Flughäfen.
Im Rahmen des Straftatbestandes des Hausfriedensbruch ist maßgeblich, dass diese Räume abgeschlossen sind.
Unter Abgeschlossenheit ist insoweit eine bauliche Umgrenzung, die ein freies Betreten jeder Person verhindert, zu verstehen.
Das strafbare Verweilen an einem Ort
Unter einem strafbaren Hausfriedensbruch stellen sich wohl die meisten Menschen ausschließlich das aktive Eindringen in einen der genannten Räume vor.
Der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs stellt dies tatsächlich unter Strafe. Strafbar macht sich aber auch, wer unbefugt in einem der in § 123 StGB genannten Orte verweilt, obwohl der Berechtigte ihn dazu aufgefordert hat, diesen Ort zu verlassen.
Ein Beispiel hierfür ist die Situation, dass eine fremde Person vom Hausrechtsinhaber in die Wohnung gelassen wird, später dann von diesem aufgefordert wird, die Wohnung zu verlassen, die Person die Wohnung aber dennoch nicht verlässt.
Die Verfolgung des Hausfriedensbruchs im Strafverfahren
Im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung eines Hausfriedensbruchs existieren gewisse Besonderheiten.
Die Erforderlichkeit eines Strafantrags bei Hausfriedensbruch
Der Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt.
Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich erst ermitteln dürfen, wenn der Geschädigte einen Strafantrag gestellt hat.
Kann in einem Strafverfahren von der Verfolgung eines Hausfriedensbruchs abgesehen werden?
Gemäß § 153 StPO und § 153a StPO kann unter bestimmten Voraussetzungen von der strafrechtlichen Verfolgung einer Tat seitens der Strafverfolgungsbehörden abgesehen werden.
Das Absehen von der Verfolgung der Straftat nach § 153 StPO betrifft dabei diejenigen Fälle, in denen die Schuld des Täters als gering eingestuft wird und die strafrechtliche Verfolgung der Tat auch nicht aufgrund eines öffentliches Interesses hieran geboten ist.
Im Rahmen des § 153a StPO wird von der Verfolgung der Tat abgesehen, wenn dem die Schwere der Schuld des Täters nicht entgegensteht und durch das Auferlegen von Auflagen und Weisungen dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung Genüge getan wird.
Diese beiden Möglichkeiten sind allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Eine dieser Voraussetzungen ist, dass sich der Tatvorwurf auf ein Vergehen bezieht.
Vergehen sind Delikte, für die das Gesetz eine geringfügige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vorsieht (zum Beispiel eine Beleidigung, die grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird).
Im Unterschied zu Vergehen sind Verbrechen solche Delikte, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorsieht (zum Beispiel eine Freiheitsberaubung mit Todesfolge , die mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren bestraft werden kann).
Störung des Hausfriedens und Strafe bei Hausfriedensbruch
Für einen Hausfriedensbruch sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Somit handelt es sich beim Hausfriedensbruch um ein Vergehen.
Sind die weiteren Voraussetzungen des § 153 StPO oder des § 153a StPO erfüllt, so kann in einem Strafverfahren gegebenenfalls von einer Verfolgung des Hausfriedensbruchs gemäß einer dieser beiden Vorschriften abgesehen werden.
Ein Strafverfahren stellt eine erhebliche Belastung für den Beschuldigten dar. Aus diesem Grund sind die Möglichkeiten aus § 153 StPO und § 153a StPO im Rahmen einer Strafverteidigung von nicht unerheblicher Bedeutung, da in diesen Fällen das Strafverfahren bereits zu einem frühen Zeitpunkt ein Ende finden kann.
Wenden Sie sich daher am besten so früh wie möglich im Strafverfahren an einen Anwalt für Strafrecht, der mit Ihnen alle Möglichkeiten in Ihrem Fall besprechen kann.
Was ist ein schwerer Hausfriedensbruch?
Der schwere Hausfriedensbruch stellt einen qualifizierten Fall des „einfachen“ Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) dar.
Ein Fall des schweren Hausfriedensbruchs liegt gemäß § 124 StGB bei einem öffentlichen Zusammenschluss einer Menschenmenge vor, soweit sich diese mit der Absicht zusammen geschlossen hat, mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen zu begehen und aus diesem Grund in …
- … die Wohnung,
- … Geschäftsräume,
- … das befriedete Besitztum
einer anderen Person oder in …
- … zum öffentlichen Dienst bestimmte, abgeschlossene Räume
widerrechtlich eindringt.
Bestraft wird die Teilnahme an diesen Handlungen.
Was ist eine Menschenmenge?
Ab welcher Personzenzahl eine Menschenmenge existiert, lässt sich nicht pauschal festlegen. Jedenfalls muss es sich um eine nicht überschaubare Anzahl von Personen handeln. Hierbei wurde in der Rechtsprechung zum Teil bei 10 Personen, aber auch bei 50 bis 60 Personen eine Menschenmenge angenommen.
Um eine Zusammenrottung handelt es sich, wenn sich die Menschenmenge in erkennbarer Weise von dem gemeinsamen Willen beherrscht, zu bedrohlichem oder gewalttätigem Handeln räumlich zusammenfindet. Dabei ist es gleichgültig, ob der Wille schon beim Zusammentreten der Menge oder erst später hinzukommt. Öffentlich ist die Zusammenrottung, wenn sich ihr eine unbestimmte Personenanzahl anschließen kann.
Die geschützten Räumlichkeiten entsprechen denen des § 123 StGB mit Ausnahme der zum öffentlichen Verkehr bestimmten Räume, wie zum Beispiel Hör- und Lesesäle .
Droht eine höhere Strafe bei schwerem Hausfriedensbruch?
Bereits das Wort „schwerer“ Hausfriedensbruch lässt erahnen, dass für diesen Hausfriedensbruch ein höheres Strafmaß als für den „einfachen“ Hausfriedensbruch vorgesehen ist.
Für einen „einfachen“ Hausfriedensbruch sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Ein schwerer Hausfriedensbruch wird hingegen vom Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bedroht.
Auch beim schweren Hausfriedensbruch handelt es sich also um ein Vergehen, so dass eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO oder § 153a StPO in Betracht kommen kann.
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