Anwalt Drogenstrafrecht
Welche Strafe droht beim Konsum / Handel mit Drogen? Ist Eigenbedarf straflos? Wie sollte ich mich bei einer Hausdurchsuchung wegen Drogen verhalten?
Verteidigung im Drogenstrafrecht seit 2015. Unser Team hat mehr als 2.000 Strafverfahren betreut und nutzt diese Erfahrung für Ihr Drogenstrafverfahren. Mehr als 900 positive Bewertungen geben uns Rückenwind unseren erfolgreichen Weg fortzusetzen.
Als Fachanwälte für Strafrecht mit Fokus auf Drogenstrafrecht stehen wir Ihnen bei Ermittlungen und Anklagen im Bereich Drogenstrafrecht und Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Umgang mit einem Betäubungsmittel als Strafverteidiger zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in unseren Standorten Berlin Köpenick, Berlin Charlottenburg, Hamburg und München. Je eher Sie sich an uns wenden, desto mehr Spielraum bleibt für effektive Strafverteidigung.
© Collage D.Schmidt, SeanPavonePhoto – stock.adobe.com
Der Verkehr von Drogen und aller anderen in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgelisteten Mittel ist streng geregelt. Die Strafbarkeit setzt dabei wesentlich eher an als die meisten vermuten würden.
Straftaten in Bezug auf ein oder mehrere Betäubungsmittel sind nicht im Strafgesetzbuch (StGB), sondern insbesondere im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) normiert. Im § 30 BtMG wird die Bestrafung verschiedener Straftaten detailliert und bspw. die Einführung und der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge konkret behandelt. Besondere Regelungen für Cannabis finden sich etwa in den §§ 34 und 38 Konsumcannabisgesetz (KCanG), wonach der Umgang mit Cannabis strafbar sein kann.
Strafbar ist der Umgang mit einem Betäubungsmittel nicht nur in Gestalt von Erwerb, Anbau, Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von Heroin, LSD und anderer Stoffe, sondern auch weitere Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln sind durch das BtMG verboten.
Es handelt sich hier in der Regel um Unternehmensdelikte. Beispielsweise muss bei dem Vorwurf des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, kein tatsächlicher An- oder Verkauf stattgefunden haben. Für die Strafbarkeit kann hier bereits der Anbau von Drogen, das Anwerben von Kurieren oder der Transport von Streckmitteln ausreichen.
Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht und Strafverteidiger betreuen wir Sie mit unserer Erfahrung auf dem Spezialgebiet des Drogenstrafrechts kompetent und engagiert. Durch die konsequente Ausrichtung auf die Verteidigung in Strafverfahren sind Sie bei uns bestmöglich aufgehoben. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine Beratung mit einem der Rechtsanwälte für Drogenstrafrecht.
Symbolbild Cannabis (Foto: © Alexander Limbach – stock.adobe.com)
Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:
Als Anwälte für Drogenstrafrecht stehen wir Ihnen auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Konsumcannabisgesetz (KCanG) oder anderen Straftaten wegen des Umgangs mit Betäubungsmitteln, Drogendelikten im Rahmen der Strafverteidigung im Strafprozess fest zur Seite und achten darauf, dass Ihr Recht gewahrt wird.
- Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Konsumcannabisgesetz (KCanG)
- Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Konsumcannabisgesetz (KCanG)
- Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Schnelle Hilfe bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vom Anwalt – Fachanwalt für Strafrecht informiert
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Vorladung erhalten wegen eines Drogendelikts – Was jetzt zu tun ist:
Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Drogenstrafrecht?
- Mehr als 900 Top Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht & Prof. Dr. im Team
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- Sehr gute Erreichbarkeit
Hier finden Sie Berichte zu unseren Strafverfahren und zu Einzelthemen im Betäubungsmittelstrafrecht
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Welche Strafverfolgungsmaßnahmen der Behörden bei BtMG Delikten / Drogenstrafrecht gibt es?
Wegen der Häufigkeit von Grenzüberschreitungen im Drogenhandel können die Behörden in Deutschland auch Auslandstaten sowie Taten von Ausländern verfolgen. Betäubungsmittel können eingezogen werden. Daneben sind bei bestimmten Mitteln der erweiterte Verfall sowie die Anordnung einer Führungsaufsicht möglich.
Informieren Sie sich jetzt über Maßnahmen der Behörden zu BtM Delikten beim Anwalt für Drogenstrafrecht.
Fälschlicherweise wird oft davon ausgegangen, der Besitz geringer Mengen sei nicht strafbar. Das ist nicht korrekt. Richtig ist, dass die Staatsanwaltschaft bei bestimmten Drogendelikten nach § 29 BtMG im Falle von § 29 I Nr. 1 und 3 BtMG etwa von einer Verfolgung der Tat absehen kann, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringerer Menge anbaut, herstellt oder besitzt.
Nicht nur verboten, sondern auch strafbewehrt ist nach diesem Gesetz zum Beispiel der Erwerb, die Einfuhr und die Ausfuhr sowie die Herstellung der Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (also z.B. die Betäubungsmittel bzw. Stoffe Heroin oder LSD).
Damit wird ihr nach dem BtMG ein Ermessen eingeräumt, keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen zu ergreifen.
Das ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Strafbarkeit der Tat, also z.B. Erwerb oder Anbau eines der Betäubungsmittel.
Das Gleiche gilt im späteren Verlauf, wenn es zum Prozess kommt. Hier wird dieses Ermessen dem Richter eröffnet, darüber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu befinden, ob eine Tat ausnahmsweise nicht zu bestrafen ist. Auch dies ändert nichts an der Strafbarkeit an sich.
Durch die Erfahrung als Rechtsanwalt für Drogenstrafrecht ist mir aber bekannt, auf welche Kriterien es im Rahmen dieser Ermessensentscheidung regelmäßig ankommt und weiß, welche Argumente die Staatsanwaltschaft und das Gericht im konkreten Fall meiner Erfahrung nach überzeugen können.
© Arman Zhenikeyev
Ist der Konsum von Drogen strafbar?
Nein. Der reine Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht nach dem BtMG strafbar. Allerdings gehen mit dem Konsum regelmäßig andere Straftaten einher, insbesondere Drogenbesitz.
Welcher Umgang mit Cannabis ist erlaubt? Wie viel Gras darf man haben?
Lange galten für Cannabis keine Besonderheiten, sondern vielmehr die allgemeinen (strafrechtlichen) Vorschriften des BtMG. Das hat sich geändert, als Cannabis mit Wirkung vom 1. April 2024 aus den Anlagen des BtMG gestrichen wurde. Neue und speziell auf Cannabis zugeschnittene Regelungen finden sich vor allem im Konsumcannabisgesetz (KCanG). Eine vollständige Entkriminalisierung findet darin aber nicht statt; das Gesetz normiert auch Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch den Umgang mit Gras (§§ 34, 36 KCanG).
Der Umgang mit Cannabis ist nach dem KCanG grundsätzlich verboten. Es sind nunmehr aber Ausnahmen eingeführt: So ist etwa der Besitz zum Eigenkonsum in bestimmten Grenzen ausdrücklich erlaubt (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 KCanG, § 3 KCanG). Gleiches gilt in bestimmten Grenzen für den Anbau von Cannabis zu Hause.
Zu den Neuerungen durch das KCanG und mit den entsprechenden Grenzwerten informieren wir Sie hier.
Ist es möglich, eine geringe Strafe zu bekommen, wenn eine Therapie begonnen wird? Therapie statt Strafe im Drogenstrafrecht
Im Drogenstrafrecht, genauer gesagt im BtMG, gibt es tatsächlich die Möglichkeit die Strafe durch Therapie in gewisser Weise zu „ersetzen“.
§ 35 BtMG regelt die sogenannte „Zurückstellung der Strafvollstreckung„.
Zu beachten ist aber aber, dass § 35 BtMG die Zurückstellung an bestimmte Voraussetzungen knüpft, sie also nicht in jedem Fall möglich ist. Außerdem handelt es sich – wie der Name schon sagt – um eine Zurückstellung der Strafvollstreckung, die Vollstreckung wird also vor allem zeitlich nach hinten verschoben.
Gerade für einen Drogenkonsumenten kann dies unter Umständen eine gute Option darstellen.
Als Rechtsanwalt für Drogenstrafrecht prüfen wir für Sie auch, wie sich in Ihrem konkreten Fall eine Therapie auf die Verurteilung auswirken kann.
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Wie kann ein Anwalt für Drogenstrafrecht Angeklagten bei BtM Delikten helfen?
Die Mandatsübernahme beginnt zumeist mit einem persönlichen Treffen mit dem Rechtsanwalt für Drogenstrafrecht in den Kanzleiräumen.
Hier besprechen wir die ersten Schritte und die wichtigen Verhaltenstipps zu dem Verfahren im Betäubungsmittelstrafrecht. Im nächsten Schritt wird Akteneinsicht beantragt und diese entsprechend ausgewertet.
Zuvor wurden Sie bspw. zwecks Drogenhandel oder sonstigem verbotenen Umgang mit einem Betäubungsmittel, verbotener Stoffe vorgeladen, gerade im Drogenstrafrecht kann es auch zu einer Hausdurchsuchung zur Suche nach Substanzen oder sonstigen Beweisen für begangene Drogendelikte kommen.
Wenn das Ermittlungsverfahren mit einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft endet, gilt es das anstehende Gerichtsverfahren mit Ihnen vorzubereiten.
Der Rechtsanwalt wird Ihnen hierbei eine mögliche Verteidigungsstrategie, die nach meiner Einschätzung, die beste Aussicht auf Erfolg hat, vorstellen. Wir besprechen dann auch den genauen Ablauf einer Gerichtsverhandlung und welche positiven Faktoren wie in dem konkreten Fall herausstellen wollen.
Sollte die gerichtliche Entscheidung nicht in unserem Sinne ausfallen, vertreten wir Sie auch im Bereich der Rechtsmittel.
Je nach Eingangsinstanz kommt im Strafrecht als Rechtsmittel die Berufung oder die Revision in Betracht. Hier prüfen wir als Strafverteidiger nach Zustellung der Urteilsgründe, welches Rechtsmittel die beste Aussicht auf Erfolg hat.
© Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte, Max Woyack
- Hier ein Bericht von einem Schöffenprozess in Niedersachsen und zu den Strafmilderungsgründen im Betäubungsmittelstrafrecht.
- Eine News zu einem Verfahren nach § 29a BtMG vor dem Schöffengericht des AG Tiergarten
FAQ: Häufige Fragen zum Thema BtMG Verstöße
Welche Strafe bei 10g Koks?
Abhängig vom genauen Wirkstoffgehalt, können 10g Koks regelmäßig nach der Rechtsprechung eine nicht geringe Menge der Droge sein.
Die Mengen der Droge wirken sich auf die zu erwartende Sanktion aus. Zum Beispiel für unerlaubten Drogenbesitz, unerlaubtes Handeltreiben oder Herstellen von 10g Koks ist ein Strafrahmen von einer. Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen.
Abhängig von den konkreten Umständen der Tat ist aber auch eine höhere ( z.B. wenn beim Handeltreiben eine Schusswaffe mit sich geführt oder als Mitglied einer Bande gehandelt wird) oder geringere (v.a. in sogenannten minder schweren Fällen) Sanktion möglich.
Welche Strafe bei Kokainhandel?
Beim Handel mit Kokain droht „im Normalfall“ eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Das Gesetz sieht aber für verschiedene Konstellationen, verschiedene Strafen vor. Wird mit Kokain in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.
Wird Handel mit Kokain in nicht geringen Mengen getrieben und man ist dabei als Mitglied einer Bande tätig, die sich für solche Straftaten zusammengeschlossen hat, oder wenn beim Kokainhandel beispielsweise eine Schusswaffe mit sich geführt wird, drohen höhere Strafen. In bestimmten Fällen kann die Strafe aber auch geringer ausfallen.
Welche Strafe bei Drogenhandel?
Die genaue Sanktion für Drogenhandel ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Insbesondere die Menge der Drogen wirkt sich auf die Strafe aus. Drogenhandel kann „normalerweise“ mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Wird aber z.B. mit Drogen in nicht geringer Menge Handel getrieben, beim Drogenhandel ein Gegenstand, mit dem andere Personen verletzt werden können (z.B. eine Schusswaffe), mit sich geführt oder als Mitglied einer Bande gehandelt, droht eine höhere Strafe. In sogenannten minder schweren Fällen des Drogenhandels ist aber eine geringere Strafe möglich.
Mehr erfahren zum Thema: Drogenhandel / Handel mit Betäubungsmitteln
Welche Strafe bei Drogenbesitz?
Auch der (unerlaubte) Besitz von Drogen ist strafbar. Der unerlaubte Besitz von Drogen ist mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht (§ 29 Abs.1 S.1 Nr.3 BtMG).
Allerdings wird wegen Drogenbesitz nur derjenige bestraft, der nicht bereits wegen einer anderen strafbaren Handlung nach dem BtMG bestraft werden kann. Wird also z.B. unerlaubt mit Drogen Handel getrieben, wird deswegen bestraft und nicht auch wegen Besitz von Drogen, der damit verbunden ist.
Mehr erfahren zum Thema: Besitz von Betäubungsmitteln / Drogen
Definition: "geringe Menge"?
Die geringe Menge von Drogen ist keine gesetzlich festgesetzte Einheit, sondern wird insbesondere von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Wichtig ist: Nur weil lediglich eine geringe Menge an Betäubungsmitteln bei Ihnen aufgefunden wird, bedeutet das nicht automatisch Straflosigkeit.
Auch beispielsweise der Besitz einer geringen Menge von Drogen kann strafbar sein. Der Staatsanwaltschaft wird in diesem Fall lediglich die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens eröffnet (bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen!) oder unter Umständen kann das Gericht von einer Strafe absehen.
Auf eine solche Einstellung des Verfahrens hinzuwirken kann Teil unserer Strafverteidigung als Anwälte für Strafrecht und Spezialisten auf dem Gebiet des Drogenstrafrechts sein.
Weiterlesen? Einfluss der Menge der Betäubungsmittel auf die Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz
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