Fahrlässiger Falscheid und
fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt ( § 161 StGB )
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Ist ein fahrlässiger Falscheid oder eine fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt strafbar, wenn man es nicht hätte besser wissen können? Kann man seine Aussage noch berichtigen und dann straffrei werden?
Schnell zum Inhalt:
Wie bei allen Aussagedelikten geht es auch im Rahmen des fahrlässigen Falscheids und der fahrlässigen falschen Versicherung an Eides Statt (§ 161 StGB) um falsche Angaben vor Gericht oder einer anderen vom Gesetz genannten Stelle.
Hinsichtlich bestimmter Aussagen besteht nämlich eine Wahrheitspflicht. Die entsprechende Wahrheitspflicht erstreckt sich vor allem auf den jeweiligen Gegenstand der Vernehmung.
Im Rahmen des § 161 StGB knüpft das Gesetz nicht an vorsätzliches Handeln an, sondern sanktioniert die fahrlässige Begehung. Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zu den Tatbeständen des Meineids oder der falschen Versicherung an Eides Statt, die vorsätzliches Handeln unter Strafe stellen.
Deutlich wird dies an folgendem Fall: Eine Frau, die aufgrund ihrer Stellung eine Prüfung von Darlehensverträgen zur Aufgabe hatte, prüfte diese lediglich oberflächlich und übersah viele einzelne Details. Aus diesem Grund machte sie falsche Angaben, deren Richtigkeit sie beschwor.
Das Landgericht Dresden hat die Frau wegen fahrlässigen Falscheids zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. (LG Dresden, Urteil v. 02.03.2019 – Az. 15 KLs 205 Js 29021/16).
Auf Rat ihres Verteidigers wurde dieser Fall anschließend dem Bundesgerichtshof vorgelegt. Dieser hob das Urteil auf und sprach die Frau frei (BGH Beschluss v. 14.04.2020 – 5 StR 424/19).
Ein Fachanwalt für Strafrecht ist aufgrund seiner Berufserfahrung und seiner Fachkenntnisse geübt darin, einen einem Tatvorwurf zugrunde liegenden Sachverhalt vollständig zu erfassen, rechtlich einzuordnen und zum Beispiel auch Probleme oder Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen strafbarem und straflosem Verhalten im Einzelfall zu erkennen. Dies stellt eine Basis für eine bestmögliche Beratung und Entwicklung einer Verteidigungsstrategie dar.
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Welche Strafe droht bei fahrlässigem Falscheid oder fahrlässiger falscher Versicherung an Eides Statt?
Das Gesetz stellt nicht nur die vorsätzliche Begehung eines solchen Aussagedelikts, sondern auch die fahrlässige Begehung, unter Strafe.
Nach § 161 Abs.1 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine der in §§ 154 bis 156 StGB bezeichneten Handlungen fahrlässig begeht.
Welche Handlungen sind strafbar?
161 Abs. 1 StGB stellt die fahrlässige Begehung der in §§ 154 bis 156 StGB bezeichneten Handlungen unter Strafe. Diese sind:
Der Meineid, § 154 StGB
Der fahrlässige Meineid ist nach § 161 StGB strafbar. Unter Eid ist die förmliche Versicherung der Wahrheit einer Aussage zu verstehen. Entspricht die Aussage nicht der Wahrheit und beschwört der Täter diese, so wird der Tatbestand des Meineids erfüllt.
Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB
Auch die fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt ist nach § 161 StGB strafbar. Im Gegensatz zu einem Eid wird bei der eidesstattlichen Versicherung die Richtigkeit förmlicher Angaben beteuert. Wird die Richtigkeit der Erklärung oder der Aussage mit den Worten „an Eides Statt“ versichert, obwohl die Angaben falsch sind, ist der Straftatbestand der falschen Versicherung an Eides Statt erfüllt.
Eidesgleiche Beteuerungen, § 155 StGB
Manche Personen wollen aus Glaubens- und Gewissensgründen einen Eid nicht leisten, auch dann nicht, wenn dieser keinen religiösen Inhalt enthält. Sie können ihre Aussage durch eine in § 65 StPO oder § 484 ZPO genannte Form bekräftigen. Ist die Aussage, deren Richtigkeit bekräftigt wird, falsch, ist der Tatbestand des § 155 StGB erfüllt. Wird dies fahrlässig (und nicht vorsätzlich) getan, so kommt eine Strafbarkeit nach § 161 StGB in Betracht.
Wann wird eine Tat fahrlässig begangen?
Es handelt fahrlässig wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.Gleichzeitig muss auch hinsichtlich der subjektiven Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters, die Verwirklichung eines gesetzlichen Straftatbestandes vorhersehbar und vermeidbar gewesen sein.
Dagegen handelt vorsätzlich, wer mit Wissen und Wollen einen gesetzlichen Straftatbestand verwirklicht.
Das Gesetz stellt in der Regel nur vorsätzliches Handeln unter Strafe. Fahrlässiges Handeln wird nur dann bestraft, wenn das Gesetz es ausdrücklich regelt (§ 15 StGB).
So ist zum Beispiel ist die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB, die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB oder der fahrlässiger Falscheid nach § 161 Abs. 1 StGB strafbar.
Einen fahrlässigen Falscheid oder eine fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt begeht, wer sich in Unwissenheit befindet, dass er etwas falsches beschwört, obwohl ihm das sorgfältige Überlegen und die Prüfung seiner Erinnerungen zumutbar war.
Ist Straflosigkeit möglich?
Im Falle eines fahrlässigen Falscheides oder fahrlässiger falscher Versicherung an Eides Statt kann die Berichtigung der Aussage die Straflosigkeit der Tat zur Folge haben, wenn die Berichtigung noch nicht verspätet ist (§§ 161 Abs. 2, 158 StGB).
Bis wann kann ich meine Aussage berichtigen?
Als verspätet gilt die Berichtigung, wenn ihre Verwertung bei der abschließenden Entscheidung nicht mehr möglich ist. Aber auch dann, wenn ein rechtlicher Nachteil für einen anderen bereits entstanden ist.
Sofern die Berichtigung vollständig und rechtzeitig erfolgt, wird die Tat nicht bestraft (§ 161 Abs.2)
Wenn Sie mit dem Tatvorwurf des fahrlässigen Falscheids oder der fahrlässigen falschen Versicherung an Eides Statt konfrontiert sind, sollten Sie sich bestenfalls so früh wie möglich an einen Anwalt für Strafrecht wenden. Insbesondere in den frühen Stadien eines Strafverfahrens ist eine effektive Strafverteidigung von großer Bedeutung. Ein Anwalt für Strafrecht wird Ihren Fall prüfen, Sie beraten und eine Verteidigungsstrategie für Sie erarbeiten.
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