Bodenverunreinigung
(§ 324a StGB)

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Straftaten können nicht nur gegen Personen, sondern auch gegen die Umwelt verübt werden. Sobald umweltschädliche Stoffe in den Erdboden gelangen, kann dies zu einer massiven Bodenverunreinigung führen. Damit einher gehen oft Grundwasserverschmutzungen und auch Flora und Fauna können von der Bodenverunreinigung erhebliche Schäden nehmen. Um dem entgegenzuwirken wurde der Straftatbestand der Bodenverunreinigung (§ 324a StGB) in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Als Beschuldigtem wird einem hier häufig mangelndes Wissen oder fehlende Achtsamkeit vorgeworfen.

Umso wichtiger sind hierbei die Erfahrungswerte und spezifischen Kenntnisse eines Fachanwalts für Strafrecht, der auch in zum Teil schwierigen Abgrenzungsfällen einen einem Tatvorwurf zugrunde liegenden Sachverhalt erfassen, rechtlich einordnen, eine Verteidigungsstrategie erarbeiten und den Mandanten bestmöglich beraten kann.

Sie haben eine Vorladung wegen Bodenverunreinigung erhalten?

Haben Sie ein Schreiben erhalten, in dem Ihnen vorgeworfen wird, sich der Bodenverunreinigung strafbar gemacht zu haben? Auch beim Vorwurf der Bodenverunreinigung stehen wir Ihnen engagiert und kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch mit uns.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

Nach Erhalt einer Vorladung der Polizei wegen Bodenverunreinigung – Was jetzt zu tun ist:

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
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Welche Strafe droht bei Bodenverunreinigung?

Gemäß § 324a Abs. 1 StGB wird die Bodenverunreinigung grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Wird die Tat nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig begangen, also durch Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, so muss nach § 324a Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe gerechnet werden.

Wann mache ich mich wegen Bodenverunreinigung strafbar?

Eine Strafbarkeit wegen Bodenverunreinigung droht beim

  • Einbringen
  • Eindringen lassen oder
  • Freisetzen

von Stoffen in den Boden, wenn dabei verwaltungsrechtliche Pflichten verletzt werden, und
dadurch der Boden

  • in bedeutendem Umfang oder
  • dergestalt, dass ein Gesundheitsschaden eines Menschen, ein Schaden für Tiere, Pflanzen, Gewässer oder Sachen von bedeutendem Wert entstehen kann,

nachteilig verändert, insbesondere verunreinigt, wird (§ 324a StGB).

Es reicht für eine Strafbarkeit aus, wenn der Täter bewusst und gewollt bereits zur Handlung unmittelbar angesetzt hat, also die Tatbegehung lediglich versucht wurde (§ 324 a Abs. 2 StGB).

Wann verletze ich verwaltungsrechtliche Pflichten?

Verwaltungsrechtliche Pflichten können sich gem. § 330d Abs. 1 Nr. 4 StGB aus einer

  • Rechtsvorschrift,
  • einer gerichtlichen Entscheidung,
  • einem vollziehbaren Verwaltungsakt,
  • einer vollziehbaren Auflage oder
  • einem bestimmten öffentlich-rechtlichen Vertrag

ergeben.

Sie haben den Zweck, den Schutz vor Gefahren für die Umwelt zu gewährleisten.

Einer solchen verwaltungsrechtlichen Pflicht werden bestimmte entsprechende Pflichten gleichgestellt, wenn die Tat in einem anderen EU Mitgliedstaat begangen wird (§ 330d Abs.2 StGB).

Wodurch können Stoffe in den Boden eindringen, eingebracht – oder freigesetzt werden?

Die in § 324a StGB genannten Stoffe können in Form von einer flüssigen, festen oder gasförmigen Substanz auftreten und negative Auswirkungen haben. In dem Moment, in dem sie direkt in den Boden eindringen, was z.B. durch ungeeignete Müllablagerungen passieren kann, wird der Boden verunreinigt oder sonst nachteilig verändert. Ebenso kann ein indirekter Eingriff, beispielsweise in Form von Abgasen, der Bodenqualität schaden.

Andere Bodenbeeinträchtigungen, wie z.B. Rodungen, Grundwasserabsenkungen oder Aufschüttungen sind aber nicht erfasst.

Wann kann die Gesundheit geschädigt sein?

Die Gesundheit eines Menschen kann erheblich beeinträchtigt werden, wenn die Umweltfaktoren sich negativ auf den menschlichen Körper auswirken. Sofern sie nicht nur ganz kurzzeitig auftreten, sind Übelkeit, Hustenreize oder Kopfschmerzen häufige Folgen von Bodenverunreinigungen.

Was sind Sachen von bedeutendem Wert?

Der bedeutende Wert ist gegeben, wenn ein starkes wirtschaftliches, ökologisches oder historisches Allgemein- oder auch Individualinteresse an der Erhaltung besteht.

Was ist mit bedeutendem Umfang gemeint?

Der Boden kann auch in einem bedeutenden Umfang verunreinigt oder nachteilig verändert werden. Damit sind besonders schwer zu beseitigende Veränderungen in Bezug auf den Menschen, die Pflanzen, die Tiere, die Gewässer oder andere Sachen von bedeutendem Wert gemeint.

Was ist mit Verunreinigen oder nachteiliger Veränderung gemeint?

Bei der Tat muss der Boden nachteilig verändert, zum Beispiel verunreinigt, worden sein.

Bei der Verunreinigung kommt es auf eine äußerlich sichtbare Verschlechterung des Erscheinungsbildes des Bodens an.

Wenn jedoch von einer nachteiligen Veränderung die Rede ist, muss die erkennbare Verschlechterung der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit durch die Tat eingetreten sein.

Mache ich mich auch strafbar, wenn ich eine solche Schädigung gar nicht herbeiführen wollte?

Ja, denn die Bodenverunreinigung durch fahrlässiges Handeln ist auch strafbar.

Grundsätzlich wird nach § 324a Abs. 1 StGB erfordert, dass sowohl die Tathandlung als auch das Herbeiführen der Verunreinigung bzw. nachteiligen Veränderung vom Täter bewusst und gewollt herbeigeführt, zumindest aber billigend in Kauf genommen, wurden.

Nach § 324a Abs. 3 StGB reicht es jedoch aus, dass der Täter fahrlässig handelte, also die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.

 

Wenn Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens sind, sollten Sie – auch beim Vorwurf der Bodenverunreinigung – sich am Besten so früh wie möglich im Verfahren an einen Strafverteidiger wenden. Dieser wird Ihren Fall prüfen und eine bestmögliche Verteidigungsstrategie für Sie erarbeiten. Gerade in den frühen Stadien eines Strafverfahrens ist eine effektive Strafverteidigung von großer Bedeutung.

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