Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Strafen, Risiken und Verteidigung

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Startseite » Anwalt Strafrecht » Vorladung » Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

Die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB ist ein schwerwiegendes Wirtschaftsdelikt, das mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafe geahndet wird. Doch was genau fällt unter den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Geschäftsverkehr? Ein erfahrener Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht unterstützt Sie dabei, sich frühzeitig gegen Bestechungsvorwürfe zu verteidigen und den Verlauf des Strafverfahrens positiv zu beeinflussen. Lassen Sie sich beraten, um Ihre beurfliche Eistenz zu sichern.

Der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 StGB dient der Bekämpfung der Korruption im Wirtschaftsleben und somit dem Schutz eines fairen Wettbewerbs. Aus diesem Grund stellt die Vorschrift mit der Bestechlichkeit und der Bestechung im geschäftlichen Verkehr zwei unlautere Verhaltensweisen unter Strafe, die geeignet sind, den freien Wettbewerb zu beeinträchtigen.

Sie haben eine Vorladung mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr erhalten?

Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie im Falle der Beschuldigung wegen Korruptionsdelikten im geschäftlichen Verkehr, namentlich bei Ermittlungsverfahren Bestechung geschäftlicher Verkehr. Dabei gilt der allgemeine Grundsatz, dass sich umso bessere Verteidigungsmöglichkeiten bieten, je früher der Beschuldigte sich anwaltlichen Rat sucht.

 
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Symbolbild, generated by firefly.adobe.com

Rechtsanwalt Bestechung geschäftlicher Verkehr – Insbesondere sind wir in den folgenden Situationen für Sie da:

Bei einem telefonischen Erstgespräch können wir die anstehenden Fragen, Hinweise zum Umgang mit den Ermittlungsbehörden und die Kosten einer Strafverteidigungbei Bestechung im geschäftlichen Verkehr besprechen.

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Über 900 positive Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht, zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht und Prof. Dr. im Team
  • Erfahrung aus über 2.000 betreuten Strafverfahren
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit
  • Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen

IM VIDEO ERKLÄRT:

Strafverfahren Bestechung geschäftlicher Verkehr – Vorladung erhalten wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr – Was jetzt zu tun ist:

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Strafen Bestechung im geschäftlichen Verkehr

Geldstrafe Bestechung im geschäftlichen Verkehr? Freiheitsstrafe Bestechung im geschäftlichen Verkehr? Das Strafgesetzbuch sieht für eine Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 StGB einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Dieser Strafrahmen kann sich durch die Annahme eines besonders schweren Falles gemäß § 300 StGB auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren erhöhen, sodass eine Geldstrafe grundsätzlich nicht mehr in Betracht kommt.

Was passiert in einem Ermittlungsverfahren wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr?

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wegen Bestechlichkeit oder  Bestechung im geschäftlichen Verkehr haben Sie regelmäßig vor allem mit einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahme des Computers bzw. der gesamten IT-Infrastruktur zu rechnen. Je früher Sie anwaltliche Hilfe durch einen Anwalt für Bestechung im geschäftlichen Verkehr in Anspruch nehmen, desto eher kann auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss genommen werden.

Wie sollte ich mich bei einer Hausdurchsuchung wegen Bestechung / Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr verhalten?

Wenn es zu einer Hausdurchsuchung bei Ihnen kommt, kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht. Sie haben ein Schweigerecht, nutzen Sie es. Leisten Sie keinen Widerstand und bleiben Sie ruhig, sonst drohen weitere Strafbarkeiten wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB. Verlangen Sie die Hinzuziehung von Durchsuchungszeugen und geben Sie keine Sachen oder Daten freiwillig heraus. Wenn auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses bei Ihnen durchsucht wird, lassen Sie sich diesen zeigen. Drängen Sie darauf, dass alle beschlagnahmten Dinge möglichst genau im Protokoll festgehalten werden.

Mehr Infos zu den Verhaltensregeln bei einer Hausdurchsuchung finden Sie hier.

 
Vorladung erhalten Foto: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Wodurch mache ich mich wegen § 299 StGB Bestechung oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr strafbar?

Der Straftatbestand untergliedert sich – wie sich bereits aus seiner Überschrift entnehmen lässt – zum einen in die Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 Abs. 1 StGB und zum anderen in die Bestechung im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 Abs. 2 StGB. Innerhalb dieser Tatbestände ist weiterhin zwischen den Tatbestandsalternativen der wettbewerbsbezogenen Korruption (jeweils Nr. 1) und der pflichtenbezogenen Korruption (jeweils Nr. 2) zu unterscheiden.

Allen Tatbestandsalternativen ist dabei gemein, dass sie sich auf ein Unternehmen beziehen und einen Vorteil zum Gegenstand haben, der einem Angestellten oder Beauftragten zufließen soll. Der Begriff des Unternehmens ist hierbei sehr weit auszulegen und umfasst selbst freiberufliche Tätigkeiten, wie etwa von Steuerberatern oder Architekten.

Was ist ein Vorteil bei § 299 StGB Bestechung im geschäftlichen Verkehr?

Ein Vorteil kann in allem bestehen, was die Lage des Empfängers verbessert und auf das er keinen Anspruch hat. Neben den „klassischen“ materiellen Vorteilen, wie beispielsweise Geldzuwendungen, Rabatte oder Einladungen zu Urlaubsreisen, fallen hierunter auch immaterielle Vorteile, wie beispielsweise die Förderung des beruflichen Fortkommens des Bestochenen über eigene Kontakte.

Somit werden Zuwendungen, die nur der „Klimapflege“ dienen und ein allgemeines Wohlwollen herbeiführen sollen – anders als etwa bei der Bestechung von Amtsträgern – grundsätzlich nicht von der Strafbarkeit umfasst.

Was ist eine wettbewerbsbezogene Korruption im geschäftlichen Verkehr?

Eine wettbewerbsbezogene Korruption ist einschlägig, wenn ein Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens einen Vorteil als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er ein anderes Unternehmen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugen werde (Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr). Spiegelbildlich zählt hierzu auch, wenn ein Außenstehender einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens einen Vorteil für ein entsprechendes Verhalten anbietet, verspricht oder gewährt (Bestechung im geschäftlichen Verkehr).

Neben den allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen verlangt dieser Tatbestand eine sogenannte Unrechtsvereinbarung zwischen dem Bestehenden und dem Bestochenen, wonach der Vorteil als Gegenleistung für eine zukünftige unlautere Bevorzugung zufließen soll.

 
Steuerstrafrecht BUSE HERZ GRUNST © RDNE Stock project at pexels.com

Wann liegt eine unlautere Bevorzugung im Sinne der Bestechung im geschäftlichen Verkehr vor?

Eine unlautere Bevorzugung ist anzunehmen, wenn einer von mehreren Wettbewerbern ausgewählt wird, obwohl dies nach einem „regulären“ Wettbewerb nicht der Fall gewesen wäre, etwa weil die Preise des ausgewählten über denjenigen eines anderen Wettbewerbers liegen oder von vornherein jegliche Konkurrenz ausgeschlossen wird.

Was ist eine pflichtbezogene Korruption im geschäftlichen Verkehr?

Demgegenüber handelt es sich um eine pflichtenbezogene Korruption, wenn ein Angestellter oder Beauftragter ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornimmt oder unterlässt und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletzt (Bestechlichkeit) oder wenn spiegelbildlich hierzu ein Außenstehender einem Angestellten oder Beauftragten einen Vorteil für ein entsprechendes Verhalten anbietet, verspricht oder gewährt (Bestechung).

Während die wettbewerbsbezogene Korruption somit unlautere Bevorzugungen im Wettbewerb unter Strafe stellt, bezieht sich die pflichtenbezogene Korruption auf ein Verhalten, das sich als Pflichtverletzung gegenüber dem Unternehmen darstellt.

Was sind die Besonderheiten der pflichten­bezogenen Korruption im geschäftlichen Verkehr?

Der Tatbestand wurde erst durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz aus dem Jahr 2015 in das Strafgesetzbuch eingefügt, um neben dem fairen Wettbewerb auch die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen zu schützen.

Dieser Schutz soll – nach dem Willen des Gesetzgebers – dadurch gewährleistet werden, dass Verhaltensweisen von Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens, die diesem gegenüber einer Pflichtverletzung darstellen, unter Strafe gestellt werden.

Ab welchem Zeitpunkt drohen Strafen wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr?

Die Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr setzt bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt ein, nämlich mit dem Fordern, Sich-versprechen-lassen oder Annehmen bzw. Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils.

Es handelt sich – fachsprachlich – um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, sodass es für die Strafbarkeit nicht auf den Eintritt eines Vermögensvorteils beim Bestochenen oder eine tatsächliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs ankommt.

So ist zwar der Versuch des Delikts nicht strafbar, allerdings kommt es wegen des kurzen Versuchsstadiums und der frühen Vollendung der Tat schnell zu einer Strafbarkeit.

 
Symbolbild Paragraph ©ipopba – stock.adobe.com

Strafverfahren Bestechung im geschäftlichen Verkehr – wann wird Korruptionsverfahren eingeleitet?

Bei der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr handelt es sich gemäß § 301 StGB um ein sogenanntes relatives Antragsdelikt. Dies bedeutet, dass zwar grundsätzlich ein Strafantrag erforderlich ist, um eine Strafverfolgung zu ermöglichen, allerdings kann ein fehlender Strafantrag dadurch ersetzt werden, dass die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht.

Daneben ist zu beachten, dass bei der wettbewerbsbezogenen Korruption das Recht, einen Strafantrag zu stellen, unter anderem auch den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern zukommt. Hierdurch wird das Risiko einer Strafverfolgung nochmals erhöht.

Verteidigung Bestechungsvorwurf – Strafverteidigung Bestechung geschäftlicher Verkehr

Angesichts dieser weitreichenden Konsequenzen sollten Sie, sobald Sie Kenntnis von einem gegen Sie geführten Strafverfahren wegen Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr erlangen, bei einem Fachanwalt für Strafrecht eine umfassende anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Insbesondere durch das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht ist es möglich, sich ein umfassendes Bild von den Tatvorwürfen und möglichen Beweismitteln zu verschaffen und diese rechtlich zu bewerten. Wir vertreten Sie kompetent und bundesweit in Wirtschaftsstrafverfahren, Strafprozessen und im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision).

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