Ablehnung bei Bewerbung
bei der Polizei
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Ihre Anwälte im Beamtenrecht –
mit Kompetenz und Engagement an Ihrer Seite
Schnell zum Inhalt:
Wer sich in den Polizeidienst begibt, übernimmt wichtige Aufgaben wie die Gefahrenabwehr und die Vorbeugung von Straftaten. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Bewerbung angehender Polizisten erfolglos bleibt.
Mit dem Ablehnungsbescheid ist das Kind aber noch nicht in den Brunnen gefallen. Ihr Anwalt für Beamtenrecht kann für Sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Damit dieses Vorhaben auf fruchtbaren Boden trifft, ist eine rasche Mandatierung nötig – das Rechtsmittel des Widerspruchs kann nur kurze Zeit nach Zugang des Ablehnungsbescheides eingelegt werden.
Die Vorteile unserer Anwälte im Beamtenrecht auf einen Blick:
- Kompetenz und Erfahrung aus mehr als 3.000 Verfahren
- Anwälte für Verwaltungsrecht
- Top-Bewertungen unserer Mandanten für unsere Leistungen im Beamtenrecht
- Faire und transparente Kosten
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- Zwei Standorte in Berlin Köpenick und Berlin am Kudamm, sowie in Hamburg und München für kurze Wege
Plätze für die Ausbildung zum Polizisten
Um einen Ausbildungsplatz zum Polizisten zu erhalten, müssen die polizeilichen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sein. Notwendig ist beispielsweise ein bestimmter Schulabschluss, der Besitz einer Fahrerlaubnis und die Schwimmfähigkeit des Bewerbers. Darüber hinaus gibt es weitere relevante Faktoren.
Einstellungstest für die Ausbildung zum Polizisten
Angehende Polizeibeamte müssen sich einer Einstellungsprüfung stellen:
In Berlin besteht diese beispielsweise aus einem PC-gestützten Test, der Intelligenz- und Persönlichkeitsstrukturen (Auffassungsgabe, Belastbarkeit etc.), die Beherrschung der deutschen Sprache (Diktat, Lücken- und Multiple-Choice-Test mit Fragen zur Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung) sowie politische und gesellschaftliche Kenntnisse (Allgemeinwissen/ interkulturelles Wissen) abfragt.
Sportleistungsprüfung für Bewerber zur Polizei
Auch ist in Berlin die sportliche Eignung zwingende Einstellungsvoraussetzung. Ein Hindernisparcour aus Hamburger Gitter, Kleinkästen, Gewichtsschlitten, Kanister, Kasten, Holzwand, LKW-Reifen, Rettungspuppe ist in 3:25 bis 4:05 Minuten zu überwinden.
Polizeidiensttauglichkeit – Ärztliche Untersuchung bei der Bewerbung zum Polizisten
An Beamte der Polizei werden bei ihrer Einstellung erhöhte gesundheitliche Anforderungen gestellt. Eine ärztliche bzw. polizeiärztliche Untersuchung muss zu dem Schluss kommen, dass der Bewerber über die sogenannte Polizeidiensttauglichkeit verfügt. Absolute Ausschlussgründe können dabei z. B. ein allergisches Asthma, chronische Darmerkrankungen, Bluthochdruck oder Autoimmunerkrankungen wie Rheuma sein.
Abgelehnt, weil durch den Test gefallen – Widerspruch mit dem Anwalt für Polizeirecht
Nicht immer sind die Testbedingungen fair. Im Gespräch prüft Ihr Anwalt für Polizeirecht, ob alle Prüfungsbedingungen zum Polizeitest korrekt eingehalten worden sind. Werden Fehler im Ablauf gefunden, kann beispielsweise ein neuer Versuch bei dem Einstellungstest der Polizei für den Bewerber erwirkt werden.
Abgelehnt wegen der Gesundheit – Prüfung mit dem Anwalt für Verwaltungsrecht
Die Gesundheit des angehenden Polizisten ist wichtig. Jedoch gibt es auch hier wie so oft kein Schwarz und Weiß: Krankheitsbilder und gesundheitliche Situationen sind komplex, veränderlich und müssen immer wieder neu bewertet müssen. Diese Bewertung füttern wir gern mit juristischer Expertise und Erfahrung aus über 3.000 geführten verwaltungsrechtlichen Verfahren.
Abgelehnt wegen Tattoos – Wehren gegen Ablehnung mit dem Anwalt für Verwaltungsrecht
Tattoos sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Welche Tätowierung noch mit den polizeilichen Pflichten vereinbar ist, kann oft undurchsichtig sein und hängt immer vom Einzelfall ab. Motiv, Größe und Ort der Tätowierung spielen dabei eine zentrale Rolle. Gerade nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete und nicht sichtbare Tattoos stellen in der Regel keinen geeigneten Ablehnungsgrund für die Bewerbung zum Polizisten dar.
Abgelehnt wegen Vorstrafen – Widerspruch mit dem Rechtsanwalt für Polizeirecht
Vorstrafen des Bewerbers können ein erstes Anzeichen für eine charakterliche Uneignung zum Polizeidienst sein. Allerdings gilt es auch hier genau zu prüfen und Gründe vorzutragen, die einer erfolgreichen Karriere im Dienst der Gemeinschaft nicht entgegenstehen.
Widerspruch gegen die Ablehnung mit dem Anwalt für Beamtenrecht
Gegen die Ablehnungsentscheidung sollte der Bewerber zunächst innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Frist Widerspruch einlegen. Dies übernimmt gern Ihr Anwalt für Verwaltungsrecht für Sie.
Durch die Einlegung dieses Widerspruchs wird der Behörde die Möglichkeit eröffnet, ihre Entscheidung zu überdenken und ggf. dem Widerspruch abzuhelfen. Ebenso möglich sind eine gütliche Einigung zwischen Behörde und Bewerber sowie ein Festhalten an der ablehnenden Entscheidung.
In letzterem Fall stünde dem Bewerber der Weg zum zuständigen Verwaltungsgericht offen.
Gerne können Sie zu diesem Zweck einen kurzfristigen Termin an einem unserer Berliner Standorte sowie in Hamburg und München vereinbaren.
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