Erfolg für unsere Mandanten im Verfallsverfahren vor dem DPMA
Das DPMA hat dem Antrag unserer Mandantin stattgegeben und die Eintragung der Wort-/Bildmarke 30 2016 220 588 für verfallen erklärt.
Schnell zum Inhalt:
- Hintergrund – Worum ging es in dem Verfallsverfahren vor dem DPMA?
- Das Verfallsverfahren vor dem DPMA wegen der Nichtbenutzung einer Marke
- Ablauf des Verfallsverfahren vor dem DPMA
- Welche Verfallsgründe gibt es?
- Wie hat das DPMA im vorliegenden Fall entschieden?
- Fazit – Zusammenfassung
- Unsere zuständigen Anwälte im Medien- und Wirtschaftsrecht
Hintergrund – Worum ging es in dem Verfallsverfahren vor dem DPMA?
In dem für unseren Mandanten angestrebten Verfallsverfahren vor dem DPMA beantragten wir, die Eintragung der Wort-/Bildmarke 30 2016 220 588 für verfallen zu erklären und zu löschen.
Die angegriffene Marke wurde am 18. Juli 2016 angemeldet und am 08. August 2016 für Waren wie Schmuck, Taschen und Bekleidungsstücke in das Markenregister eingetragen.
Gegen die Eintragung dieser Marke haben wir für unser Mandant am 10. Dezember 2021 beim DPMA einen Antrag auf Erklärung des Verfalls nach §§ 49, 53 MarkenG wegen Nichtbenutzung gestellt.
Das Verfallsverfahren vor dem DPMA wegen der Nichtbenutzung einer Marke
Im DPMA-Register eingetragene Marken können wegen Verfalls gelöscht werden.
Auch international registrierte Marken können aus diesem Grund den Schutz für Deutschland verlieren.
Seit dem 01. Mai 2020 ist es möglich, das Verfallsverfahren vollständig vor dem DPMA durchzuführen. Bisher musste der Antragsteller im Falle eines Widerspruchs des Inhabers der angegriffenen Marke gegen den Antrag auf Erklärung des Verfalls und der Löschung der Marke seinen Antrag vor den ordentlichen Gerichten weiterverfolgen.
Wie hat das DPMA im vorliegenden Fall entschieden?
Vorliegend hat das DPMA zugunsten unseres Mandanten entschieden und die Eintragung der streitgegenständlichen Marke für verfallen erklärt und gelöscht.
Grund für diese Entscheidung war der nichterfolgte Widerspruch der Inhaberin der angegriffenen Marke gegen den Verfallsantrag.
Die Inhaberin der streitgegenständlichen Marke hat ihren Sitz in der Volksrepublik China und hat keinen Inlandsvertreter.
Nach eingangsloser Aufforderung zur Vertreterbenennung und erfolgloser Zustellung des Übergabeeinschreibens wurde ihr der Verfallsantrag mit Amtsbescheid vom 22. August 2022 öffentlich zugestellt.
Gegen diesen Verfallsantrag hat sie keinen Widerspruch eingelegt.
Mangels Widerspruchs innerhalb der Frist von zwei Monaten nach Zustellung des Verfallsantrags, wurde die Eintragung der Marke ohne weitere Sacherörterung für verfallen erklärt und gelöscht.
Fazit – Zusammenfassung
Neben dem Nichtigkeitsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse oder wegen entgegenstehender älterer Rechte gibt es auch das Verfallsverfahren vor dem DPMA, auf dessen Grundlage im Register des DPMA eingetragene Marken gelöscht werden können.
Das Verfallsverfahren ist in den §§ 49, 53 MarkenG geregelt.
Liegt ein Verfallsgrund vor und widerspricht der Inhaber der angegriffenen Marke dem Antrag nicht, wird der Verfall erklärt und die Eintragung gelöscht.
Wenn auch Sie anwaltliche Unterstützung in einem markenrechtlichen Verfallsverfahren vor dem DPMA benötigen, steht Ihnen unser Anwaltsteam bundesweit zur Seite. Weitere Informationen zum markenrechtlichen Verfallsverfahren (Ablauf, Verfallsgründe, etc.) finden Sie hier.
Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht
Norman Buse, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
David Herz
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
Keno Leffmann, M.A.
Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Leiter unseres Standortes in München
Email: [email protected]