Vorwurf der Befangenheit –
Wann ist ein Richter befangen?

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Startseite » Anwalt Strafrecht » Strafverfahren alle Themen von Ablauf bis zur Zeugnisverweigerung » Vorwurf der Befangenheit – Wann ist ein Richter befangen?
Vor dem Gesetz sollen alle Menschen gleich sein. Zentrale rechtsstaatliche Grundsätze, wie Gerichtsverfahren verlaufen sollen, sind demnach auch in unserem Grundgesetz (GG) verankert. Doch wann wird diesen Anforderungen Rechnung getragen und wann nicht? Welche Folge kann die Befangenheit des Gerichts für Sie als Betroffenen oder für Ihr Verfahren haben?

Das Grundgesetz als Ausgangspunkt

Wie bereits angerissen, spielt das Grundgesetz auch bei verfahrensrechtlichen Fragen wie der Befangenheit des Gerichts eine wichtige Rolle.

Was ist das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 I 2 GG?

Nach Art. 101 Abs.1 S.2 GG, einem der wichtigsten Justizgrundrechte, hat jeder Mensch das Recht auf den gesetzlichen Richter. Der Grundrechtsartikel gewährt dabei nicht nur das Recht, dass der zuständige Richter entscheidet, sondern insbesondere auch, dass die richtende Person in jeder Hinsicht den Anforderungen des Grundgesetzes entspricht. Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten sind dafür absolut zentral. Schon die Sorge, ein Richter könnte befangen sein, kann im Strafprozess dazu führen, dass ein Richter abgelehnt wird (vgl. § 24 StPO).

Aus dem „gesetzlichen Richter“ resultiert das Erfordernis der Unabhängigkeit (Art. 97 Abs.1 GG), Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit der rechtsprechenden Organe als elementarer Teil unserer Rechtsordnung.

Es muss also sichergestellt werden, dass die richtenden Personen sowohl sachlich als auch persönlich unabhängig sind und entsprechend entscheiden können.

Wann ist ein Gericht befangen? Wer kann befangen sein?

Befangen sein können grundsätzlich alle Personen, die einem staatlichen Gericht angehören. Dazu gehören neben Berufsrichterinnen und Richtern auch die sogenannten Laienrichter (Schöffen). Schöffen gibt es im Strafrecht vor allem bei Prozessen, in denen eine Strafe von über 2 Jahren erwartet wird (vgl. §§ 25, 27 GVG – Amtsgericht) oder in höheren Instanzen (vgl. bspw. §§ 74, 76 GVG – Landgericht).

Was sind Schöffen?

Schöffen werden die Laienrichter genannt, die zusammen mit den Berufsrichterinnen die rechtsprechenden Organe bilden und entscheiden. Sie werden in einem demokratischen Prozess auf kommunaler Ebene gewählt. Jede deutsche Person, die zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, hat grundsätzlich die Möglichkeit sich zur Schöffenwahl aufzustellen.

Was bedeutet Befangenheit?

Befangen-Sein bedeutet, nicht mehr unparteiisch und unvoreingenommen entscheiden zu können. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Problematisch ist dabei, dass die Möglichkeit, befangen zu sein, den Ausgang eines Gerichtsprozesses stark beeinflussen kann – so weit, dass die Gerechtigkeit des Urteils nicht mehr gewährleistet ist. Damit das Vertrauen der Gesellschaft in die Justiz keinen Schaden nimmt, ist es wichtig dem entgegenzuwirken.

Wodurch kann ein Richter befangen sein?

Befangenheit kann sich beispielsweise aus einer persönlichen Bindung zu Verfahrensbeteiligten ergeben oder aus den Umständen des Falles selbst. Nicht ausreichend hingegen sind Meinungsverschiedenheiten oder wenn Beteiligte mit dem Vorgehen des Richters im Prozess uneinig sind. Im Fokus steht immer die Frage, ob tatsächliche Gründe vorliegen, die auch bei einem objektiven Dritten begründete Zweifel daran aufkommen lassen, dass ein Richter unvoreingenommen und unparteiisch ist. Unterschieden wird regelmäßig in persönliche, sachliche und organisatorische Befangenheit.

Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre spezifische Situation fachanwaltlich einschätzen zu lassen. Hier ist jeder Fall anders gelagert und es bedarf einer gesonderten Einschätzung.

Sind Sie betroffen? – Besorgnis der Befangenheit

Haben Sie den Eindruck, ein Richter oder eine Richterin verhält sich Beteiligten gegenüber parteiisch und ist womöglich befangen? Dann haben Sie im Strafprozess die Möglichkeit, einen Antrag auf Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit zu stellen (vgl. § 24 StPO). Auch vor Zivilgerichten gibt es entsprechende Möglichkeiten (vgl. § 42 ZPO). Hilfreich ist es, hierfür die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts für Strafrecht in Anspruch zu nehmen.

Was ist im Verfahren bei der Befangenheit eines Richters zu beachten?

Der oben beschriebene Antrag nach § 24 StPO ist schriftlich einzureichen. Außerdem muss er eine stichhaltige Begründung enthalten. Es gilt dabei vorzutragen, durch welche Tatsachen genau die Sorge bei Ihnen aufgekommen ist, der in Rede stehende Richter könnte befangen sein.

Wozu führt ein Antrag auf Ablehnung eines Richters nach § 24 StPO?

Wenn ein solcher Ablehnungsantrag aufgrund eines Richters gestellt wird, können sich daraus verschiedene Konsequenzen ergeben. Im Ergebnis läuft ein begründeter Ablehnungsantrag darauf hinaus, dass der befangene Richter durch einen anderen ersetzt und das Verfahren erst dann fortgesetzt wird.

Zunächst wird über den Ablehnungsantrag von einem anderen Richter oder einem anderen Spruchkörper (wie einer Kammer) entschieden; oft dem nächsthöheren. Dem möglicherweise dann abgelehnten Richter steht sodann die Möglichkeit zu, zu den Vorwürfen gegen seine Person Stellung zu nehmen. Wird positiv über den Antrag entschieden (die Befangenheit also bejaht), wird der befangene Richter ersetzt. Andernfalls wird der Antrag zurückgewiesen und der zuvor kritisierte Richter bleibt weiterhin verantwortlich. Die Tragung der Kosten, die der Antrag verursacht hat, können dem Antragssteller auferlegt werden.

Kontaktieren Sie uns jetzt – Hilfe von einem erfahrenen Strafverteidiger

Schnelle und effektive Hilfe erhalten Sie durch unsere Kanzlei für Strafrecht. Wir sind mit den verfahrensrechtlichen Vorgängen im Strafprozess bestens vertraut und beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihres Falles oder weitere Informationen. Persönlich erreichen Sie uns an einem unserer Kanzlei-Standorte in Berlin, Hamburg oder München.

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