Rechtsanwälte für YouTube-Recht

Startseite » Medienrecht und Presserecht » Rechtsanwälte für YouTube-Recht

Rechtsberatung für YouTuber, Influencer & Co.

Wir unterstützen Sie nicht nur zu Beginn Ihrer YouTube-Karriere, indem wir im Rahmen der Vertragsgestaltung tätig sind, sondern auch wenn es um die Durchsetzung / Abwehr von Vertragsansprüchen geht. Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich in jedem Verfahrensstadium.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick zum YouTube-Recht und unseren anwaltlichen Leistungen auf diesem Gebiet verschaffen.

Was heißt genau YouTube-Recht?

„Das YouTube-Recht“ gibt es eigentlich nicht, zumindest ist es keine anerkannte Rechtsdisziplin wie beispielsweise das Urheberrecht oder der gewerbliche Rechtsschutz. Wir nutzen die Begrifflichkeit vielmehr dazu, um Ihnen zu verdeutlichen, welche rechtlichen Fragestellungen durch die Nutzung von YouTube relevant werden könnten.

Wir verstehen das YouTube-Recht als eine Teildisziplin des Medienrechts, denn mit monatlich einer Milliarde aktiven Nutzern hat YouTube einen wesentlichen Anteil an der Gestaltung der Medienlandschaft und das nicht nur in Deutschland, sondern weltweit.

Neben medienrechtlichen Belangen, wie dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, spielen aber auch urheberrechtliche Belange eine wesentliche Rolle im Bereich des YouTube-Rechts. Oft geht es dabei um die Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten oder Verwertungsrechten. Aber auch Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes können relevant werden. Berührungspunkte gibt es hier beispielsweise im Lizenz- oder Markenrecht.

Beruf „YouTuber“

Ihr Hobby zum Beruf zu machen, davon träumen auch viele YouTuber. Ganz unrealistisch ist das nicht, denn die Größen der YouTube-Szene sind mittlerweile zu richtigen Stars in der Medienbranche geworden und gefragter als jemals zuvor.

Am Anfang einer jeden YouTuber-Karriere steht grundsätzlich die Einrichtung eines YouTube-Kanals. Der YouTube-Kanal ist quasi der persönliche Bereich des YouTubers, in dem all seine Videos und Playlists hinterlegt sind.

Da YouTube eine kostenlose Videoplattform ist, bringt das Anschauen und Liken der Videos dem YouTuber allerdings noch kein Geld. Um eine gewisse Profitabilität zu erreichen, wird der YouTube-Kanal effizient zu Werbezwecken eingesetzt. Das geschieht beispielweise dadurch, dass Werbeblöcke vor oder in die Videos integriert werden oder der YouTuber spezielle Produkte bewirbt.

Multi-Channel-Netzwerke

Bei einem Multi-Channel-Netzwerk handelt es sich grundsätzlich um einen Zusammenschluss aus vielen einzelnen YouTube-Kanälen. Die dahinterstehenden Unternehmen kümmern sich um die möglichst gewinnbringende Vermarktung ihrer YouTube-Kanäle, so suchen sie beispielsweise nach Werbepartnern für den YouTuber. Oft räumen sich die Netzwerke dabei auch ausschließliche Nutzungsrechte für bestimmte Werbeformen, wie der Pre-Roll-Werbung ein.

Aber die Tätigkeit der Netzwerke muss sich nicht auf den Bereich der Werbung beschränken. Viele Vertragswerke, die ganz unterschiedliche Bezeichnungen tragen können, umfassen auch unterstützende Handlungen bei der Abonnentengewinnung oder die Lizenzierung von Inhalten.

So gut das alles auch klingt, sollte man sich nicht zu einer vorschnellen und unüberlegten Unterzeichnung eines vorformulierten Vertrages hinreißen lassen. Unklarheiten und Unsicherheiten sollten bestenfalls durch eine rechtanwaltliche Begutachtung des Vertragswerkes ausgeräumt werden.

Unsere anwaltlichen Leistungen auf dem Gebiet des YouTube-Rechts

Da die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte sich in ihrer alltäglichen Anwaltstätigkeit schwerpunktmäßig mit medienrechtlichen Fragestellungen beschäftigt, sind wir mit den aktuellen Entwicklungen im Bereich YouTube bestens vertraut und können Sie nicht nur fachkundig beraten, sondern auch durchsetzungsstark vertreten.

Einen wesentlichen Teil unserer Arbeit macht die Vertragsgestaltung für angehende oder bereits aktive YouTuber aus. Hier konnten wir in der Vergangenheit unseren Mandanten zur Stärkung ihrer Rechtsposition verhelfen und achteten auf eine faire Ausgestaltung der Vertragswerke.

Sollte es dennoch zu Problemen mit den entsprechenden Verträgen kommen, sind wir auch hier an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte ist darüber hinaus der richtige Ansprechpartner, wenn Ihnen eine Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Nutzung von YouTube vorgeworfen wird. Let´s-Play-Videos oder das Hochladen von Konzertmitschnitten sind dabei nur zwei Beispiele für mögliche Verletzungshandlungen.

 

Unsere Anwälte aus Berlin und Hamburg stehen Ihnen im Medienrecht bundesweit zur Seite. Treten Sie mit uns in Kontakt und lassen sich dazu beraten.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Standorten in Berlin, Hamburg und München. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.

    Kontaktformular

    mit * gekenzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

    Möchten Sie uns gleich ein Dokument übermitteln? *
    janein
    Hier können Sie eine Abmahnung, Anklage oder ein anderes Schreiben als Anhang beifügen: (Erlaubte Dateitypen: jpg | jpeg | png | gif | pdf / Dateigrösse: max. 12 MB)
    Ihre Nachricht an uns:

    Ihre Ansprechpartner

    Rechtsanwalt u. Partner

    Norman Buse

    Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz | Master of Laws (Medienrecht & IP) | Lehrbeauftragter

    E-MAIL SCHREIBEN

    RAin Claudia Schindler

    Rechtsanwalt u. Partner

    David Herz

    Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Lehrbeauftragter

    E-MAIL SCHREIBEN

    RAin Claudia Schindler

    Rechtsanwalt

    Marc Faßbender

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    RAin Claudia Schindler

    Rechtsanwalt

    Keno Leffmann, M.A.

    Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Michael Voltz

    Rechtsanwalt

    Michael Voltz

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST und Standortleiter München

    E-MAIL SCHREIBEN

    Christopher Bünger

    Rechtsanwalt

    Christopher Bünger

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    Bewertungen auf ProvenExpert

    BUSE HERZ GRUNST
    Rechtsanwälte PartG mbB

    Bahnhofstraße 17
    12555 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: [email protected]

    Weitere Standorte:

    Kurfürstendamm 11
    10719 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: [email protected]

    Alter Wall 32
    20457 Hamburg
    Telefon: +49 40 809 031 9013
    Fax: +49 40 809 031 9150
    Mail: [email protected]

    Antonienstraße 1
    80802 München
    Telefon: +49 89 74055200
    Fax: +49 89 740552050
    Mail: [email protected]