Facebook Konto gesperrt?
Wie erlange ich wieder Zugriff auf Facebook Konten und welche Regeln muss ich auf social media plattform beachten?
Nahezu den ganzen Tag, 24 Stunden 7 Tage die Woche sind wir heutzutage für Kontakte erreichbar, ständig online, sei es über die Facebook App oder den Browser. Mehr Zeit, als so manch jemand zugeben möchte, wird auf social media Plattformen verbracht, gechattet, Foto über Foto hochgeladen und neue Status Updates gepostet. Viele Kontakte werden nahezu ausschließlich über Facebook oder eine andere social media Plattform gepflegt.
Geradezu ohnmächtig fühlen sich einzelne Betroffene, wenn der Login Versuch bei Facebook scheitert; ihre Social Media Accounts gesperrt oder plötzlich Inhalte gelöscht werden. Nicht nur das private Vergnügen wird dann beeinträchtigt. Wird ein social Media Account gewerblich genutzt (z.B. durch Unternehmen), drohen erhebliche finanzielle Einbußen.
Wir helfen Nutzern und Nutzerinnen von social media Plattformen nicht nur bei dem gesperrten Facebook Profil oder Instagram Konto, sondern auch bei TikTok, YouTube, Twitter oder Twitch Konten.
Facebook Konto deaktiviert? In diesem Video erklären wir, wie wir als Anwalt vorgehen und Einspruch einlegen, wenn Ihr Konto gesperrt wurde:
Insbesondere dann, wenn das Facebook Profil gewerblich genutzt wird, also gerade für Influencer bzw. Content Creator ist ein Einschränkung der Anwendung von Facebook unter Umständen verheerend. Schon Facebook Kontosperrungen, die nur ein paar Stunden oder einen Tag andauern, können finanzielle Schäden hervorrufen oder im Extremfall eine Karriere auf der social media Plattform zerstören.
Werden beispielsweise Verträge mit Werbepartnern nicht eingehalten, indem ein geschuldeter Werbe-Beitrag nicht rechtzeitig hochgeladen wird, so drohen zudem Vertragsstrafen. Auch der Wille, mit dem betroffenen Content Creator zusammenarbeiten, sinkt gegebenenfalls, wenn bekannt wird, dass der Facebook Account gesperrt wurde oder dieser sonst bereits Konflikte mit Facebook und Co hatte.
In solchen Fällen gilt es schnell und beherzt vorzugehen. Erhalten Sie die Benachrichtigung von Facebook oder erlangen auf andere Weise Kenntnis davon, dass Ihr Facebook Konto gesperrt oder Inhalte auf Facebook gelöscht wurden, sollten Sie direkt handeln und sich mit dem Problem gegebenenfalls an einen spezialisierten Anwalt für Medienrecht wenden.
Facebook Konto gesperrt und keinen Zugriff mehr auf meinen Social Media-Account. Welche Gründe gibt es?
Die wohl häufigsten Gründe dafür, dass Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem Facebook Konto haben, ist ein gehackter Account oder ein Verstoß gegen die Richtlinien von Facebook.
Instagram Konto gehackt bzw. gecrackter Account
Wie bereits erwähnt, kann eine mögliche Ursache dafür, dass der Zugriff auf das Facebook Konto verwehrt ist, in einem Hackerangriff liegen.
Was man in solchen Fällen tun kann und wie unsere Anwälte hier helfen können, erfahren Sie in diesem Artikel zum Account-Hacking.
Facebook Konto gesperrt – was kann ich tun?
Der verwehrte Zugriff auf das Facebook Konto liegt oftmals nicht darin begründet, dass Ihr Facebook Konto gehackt wurde. Oftmals ist es Facebook selbst, das das Facebook Konto sperrt.
Gründe hierfür liegen in der Regel in Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen und Community Richtlinien von Facebook. Diese können die Entfernung von Beiträgen oder schlussendlich sogar das komplette Sperren bzw. Löschung des Facebook Kontos führen.
Das Problem ist in solchen Fällen regelmäßig, dass der Nutzer dazu aufgefordert wird, den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen innerhalb einer von Facebook gesetzten Frist zu beseitigen. Erkennt der Nutzer nicht, auf welchen Beitrag sich der Vorwurf bezieht oder versteht er nicht, weshalb genau das Verhalten eine Verletzung der Regeln darstellt, so stellt sich oftmals Ratlosigkeit ein, wie man nun vorzugehen hat. Mit Folgen. Reagiert man nicht oder nicht rechtzeitig, so droht schlimmstenfalls dass das Konto permanent gesperrt wird, sodass der Nutzer gar nicht mehr auf die Inhalte zugreifen kann.
Gerade dann empfiehlt es sich, sich Hilfe von einem Anwalt zu suchen, der sich auf das Thema Account Sperrung bzw. social media spezialisiert hat. Der Anwalt weiß, auf welche Feinheiten es hier regelmäßig ankommt, kann beurteilen, ob der durch Facebook erhobene Vorwurf Bestand haben kann oder nicht und Ihr Recht bzw. einen gegebenenfalls bestehenden Anspruch auf Aufhebung der Kontosperre durchzusetzen.
Außerdem ist oftmals festzustellen, dass der Weg über einen Anwalt einen Zeitvorteil mit sich bringt. Stellungnahmen und Anfragen von Anwälten, die präzise auf Probleme und Ungereimtheiten hinweisen, führen erfahrungsgemäß öfter und schneller zum gewünschten Erfolg der Zurückerlangung des Facebook Accounts.
Eine Kanzlei für Urheber- und Medienrecht kann – wenn der direkte Kontakt zu Facebook nicht zum Erfolg führt – gegebenenfalls auch ein gerichtliches Eilverfahren für Sie einleiten.
Was darf ich auf Facebook nicht tun – an welche Regeln muss ich mich auf Facebook halten?
Montage: Dietmar Schmidt | Foto: © Pixels Hunter – stock.adobe.com
Die Facebook Inc. hat sich in die Meta Platforms Inc. umbenannt. Die Meta-Nutzungsbedingungen gelten für alle Meta-Produkte.
Der für den Gebrauch von Facebook erforderliche Vertrag wird in Deutschland mit der Meta Platforms Ireland Limited geschlossen.
Insbesondere die Verletzung von Gemeinschaftsstandards von Facebook kann – abgesehen von Verstößen gegen das Gesetz – dazu führen, dass das Facebook Konto gesperrt wird.
Folgende Gemeinschaftsstandards müssen beachtet werden, um zu verhindern, dass schlimmstenfalls das Facebook Konto gesperrt wird:
Gewalt und kriminelles Verhalten
Die Verbreitung bzw. das Posten von gewaltdarstellenden, -bereiten, -fördernden und -auffordernden Verhaltens ist nach den Nutzungsbedingungen von Facebook untersagt.
In diesen Fällen droht nicht „nur“ das Löschen von Beiträgen oder eine Konto – Blockierung, sondern je nach Fallkonstellation auch ein Strafverfahren. Gerade in diesen Fällen werden nämlich bei Bedarf die Strafverfolgungsbehörden hinzugezogen.
Neben Gewalttaten sind hiernach zum Beispiel auch betrügerische Verhaltensweisen untersagt.
Sicherheitsgefährdendes Verhalten
Vorsicht geboten ist auch beim Posten von Inhalten zum Thema Suizid, Selbstverletzung und Essstörungen. Die Verherrlichung eben dieser ist nämlich nach den Facebook Gemeinschaftsstandards ebenfalls untersagt. Allerdings wird nicht jeder Content zu diesen Themen gelöscht.
Auch die Darstellung von missbräuchlichen sexuellen Handlungen und Mobbing werden von Facebook nicht toleriert.
Hassrede und anstößiges Verhalten
Hate Speech aber auch die offene Darstellung von Nacktheit können beispielsweise die Löschung entsprechender Inhalte nach sich ziehen.
Integrität und Authentizität
Beispiele, die unter den Punkt „Integrität und Authentizität“ fallen, sind insbesondere Facebook Konten, die Spam in Umlauf bringen. Solch ein Facebook Konto kann gegebenenfalls gesperrt werden.
Auch im Zusammenhang mit der Verbreitung von Verschwörungstheorien kann es hier zu Konflikten und der Blockierung von Facebook Konten kommen. Konflikte können hier insbesondere vor dem Hintergrund entstehen, dass teilweise ein Beitrag gelöscht oder ein Facebook Account gesperrt wird, auch wenn die Verbreitung von falschen Tatsachen gar nicht die Absicht des betroffenen Nutzers war.
Verletzung Geistigen Eigentums und von Persönlichkeitsrechten
Auch wenn vielen Personen wohl noch bewusst sein wird, dass Gewalt, Hassrede oder Pornographie nicht über Facebook verbreitet werden darf, so führen sich zahlreiche Nutzer nicht vor Augen, dass eine Person auch in ihren Rechten verletzt werden kann, wenn Urheberrechte oder andere Rechte an Geistigem Eigentum nicht respektiert und verletzt werden.
Unter anderem bei der Verwendung von Musik ohne die entsprechend erforderliche Lizenz erworben zu haben, kann die Löschung von Beiträgen drohen. Aber auch das Recht am eigenen Bild ist zu achten. Dies betrifft wohl insbesondere Fälle, in denen Personen ohne deren Einwilligung gefilmt werden und die Videos oder Fotos anschließend durch Nutzer auf Facebook gepostet werden. Auch hier kann eine Blockierung einzelner Beiträge oder gar die Sperrung des Facebook Accounts drohen.
Inhaltsbezogene Anfragen
Unter die Kategorie „Inhaltsbezogene Anfragen“ fallen Anfragen von Nutzern oder bestimmten Angehörigen, dass der Facebook Account gelöscht wird (z.B. weil der Nutzer verstorben ist).
Zu beachten ist, dass – wie bereits dargelegt – diese Gemeinschaftsrichtlinien für alle Meta-Produkte gelten (also beispielsweise auch für den Gebrauch von Instagram).
Nähere Informationen zum Vorgehen, wenn Ihr Instagram Konto gesperrt wurde, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Über diese Regeln hinaus müssen aber auch weitere Regeln eingehalten werden, wie beispielsweise das Mindestalter für die Verwendung von Facebook. Auch bestimmte Vorstrafen können dazu führen, dass Facebook nicht genutzt werden darf und ein dennoch erstellter Account gelöscht werden kann.
Was passiert, wenn ich gegen die Meta-Nutzungsbedingungen bei Facebook verstoße?
Bei Verstoß gegen die Nutzungbedingungen oder sonstigen Regeln von Facebook bzw. Meta droht insbesondere eine Kündigung aus wichtigem Grund. Führen Sie sich am Besten vor Augen, dass Sie einen Vertrag mit Meta geschlossen haben. Ihnen wird hierdurch vor allem das Recht eingeräumt, Facebook zu nutzen. Im Gegenzug verpflichten Sie sich insbesondere dazu, die Regeln zu beachten.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann nämlich unter Umständen durch den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen wie Gemeinschaftsstandards begründet werden, da Sie hierdurch Ihre vertraglichen Pflichten verletzen.
Werde ich verwarnt bevor mein Facebook Konto gesperrt wird?
Grundsätzlich ja. In der Regel geht einer Kündigung eine entsprechende Benachrichtigung durch Facebook voraus. Außerdem wird dem Nutzer die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Vorwurf zu äußern und den Regelverstoß zunächst selbst zu beseitigen.
Dieser Grundsatz gilt aber nicht absolut. In bestimmten Fällen – wenn Meta das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann – ist auch eine sofortige – fristlose – Kündigung möglich.
Einschränkung der Verwendung von Facebook bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen
Nicht immer und insbesondere nicht bei jedem Verstoß droht direkt eine Kündigung des Vertrages und eine Sperre des Facebook Accounts.
Insbesondere kann die Verwendung von Facebook eingeschränkt werden, zum Beispiel indem man keine Beiträge mehr posten kann oder das bestimmte Beiträge durch Facebook gelöscht werden.
Auch eine nicht dauerhafte Sperrung des Facebook Kontos kann verhängt werden.
Welche Sanktion durch Facebook verhängt wird, hängt insbesondere von der Schwere des Verstoßes und der Häufigkeit ab.
Die sonstige Vorgehensweise hinsichtlich einer ersten Warnung und der Gelegenheit zur Beseitigung innerhalb einer Abhilfefrist gilt auch hier.
Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook – Account gesperrt bei Instagram?
Das ist tatsächlich möglich. Wie bereits dargelegt, gelten die Meta-Gemeinschaftsstandards für alle Meta-Produkte. Hierzu gehört neben Facebook insbesondere Instagram. Die Verstöße können aufgezeichnet und an die jeweils andere Plattform weitergegeben werden.
Demnach kann es durchaus vorkommen, dass ein Verstoß gegen die Bedingungen von Facebook bei der Nutzung von Facebook zu einer Einschränkung der Nutzung von Instagram führt.
Wie kann ich jetzt eine Sperre meines Facebook Account aufheben lassen? Habe ich einen Anspruch, dass die Blockierung aufgehoben wird?
Grundsätzlich müssen Sie nicht immer und nicht sofort direkt zu einem Anwalt, wenn Ihr Facebook Konto gesperrt wurde.
Stellt man fest, dass man keinen Zugang mehr zu seinem Social Media-Profil hat und hat man den Verdacht, dass das Facebook Konto gehackt wurde, sollte man zunächst den Facebook Support kontaktieren. Der Support gibt einem dann in der Regel entsprechende Anweisungen, die meistens darauf abzielen, sich als tatsächlicher Nutzer des Profils, als rechtmäßiger Inhaber des Kontos, zu verifizieren.
Allerdings führt dies nicht immer zum Erfolg, insbesondere wenn der Hacker die Daten für den Zugang auf das Facebook Profil bereits verändert hat. In diesem Fall sollte man sich an einen hierauf spezialisierten Anwalt wenden.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Hacking bzw. Cracking von social media Plattformen und wie Sie in diesem Fall am Besten vorgehen sollten.
Handeln bei gesperrtem Facebook-Account oder gelöschten Facebook Beiträgen
Insbesondere bei Erhalt einer Benachrichtigung von Facebook, dass Ihr Facebook Konto gesperrt oder Beiträge gelöscht wurden, weil der Vorwurf eines Verstoßes gegen die Community Richtlinien oder sonstige Nutzungsbedingungen im Raum steht, gilt es zielgerichtet und präzise vorzugehen.
Zunächst kann der Betroffene selbst mit dem Diensteanbieter in Kontakt treten (z.B. über den Hilfebereich bzw. den Support). Es kann ggf. Beschwerde eingelegt, Einspruch erhoben oder eine Gegendarstellung gefordert werden. Die Anbieter benennen diesen Schritt jeweils unterschiedlich.
Zudem besteht bei bestimmten Verstößen die Möglichkeit, sich direkt an den Betroffenen zu wenden. Dies betrifft vor allem Urheberrechtsverletzungen. Hier gilt es genau zu prüfen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Die Grenzen sind hier teilweise sehr eng. Urheberrecht erfordert Präzision und genaue Kenntnis sowie Erfahrung in diesem Bereich. Es kann also durchaus vorkommen, dass Ihnen fälschlicherweise eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird. Im Zweifel empfiehlt sich hier der Gang zum Fachanwalt für Urheberrecht. Dieser hat die nötige Erfahrung und spezifische Kenntnis, um eine Verletzung des Urheberrechts genau zu prüfen und Ihre Rechte gegenüber dem vermeintlichen Verletzten und gegenüber Facebook geltend zu machen und durchzusetzen.
Besondere Eilbedürftigkeit für Content Creator
Gerade wenn Sie Facebook oder andere social media Plattform gewerblich, beispielsweise als Influencer oder als Unternehmen, nutzen, entsteht besonderer Zeitdruck, wenn Facebook den Zugriff auf den Account verwehrt oder auch „nur“ einzelne Beiträge löscht oder Funktionen blockiert. Wie bereits dargelegt, kann es auch bei besonderem Zeitdruck Sinn machen, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, der genau weiß, welches Vorgehen nun am meisten Sinn macht und vermutlich am schnellsten zum gewünschten Ergebnis – dem Aufheben der Sperre – führen können wird.
Zeitliche Eile bei gerichtlichem Vorgehen
Eilbedürftigkeit des Vorgehens gegen Facebook kann sich auch dann ergeben, wenn man sich die Möglichkeit eines gerichtlichen Eilverfahrens offen halten will. Dieses kann nämlich grundsätzlich nur innerhalb einer bestimmten Zeit – in der Regel wenige Wochen – eingeleitet werden.
Wie kann ich mich vor dem Zugangsverlust zu meinem Social Media-Account schützen?
Hier ist abermals zu differenzieren. Nämlich insbesondere zwischen einem gehackten Facebook Konto und einer Sperre durch Facebook wegen Verstoßes gegen das geltende Regelwerk.
Unsere Anwälte haben zum Account-Hacking auch eine Folge unserer Anwaltssprechstunde aufgenommen. Hier können Sie sich den Podcast anhören, verfügbar auch auf Spotify, Apple-Podcast & Co.:
Möchten Sie repressive Maßnahmen seitens Facebook vermeiden, so sollten Sie sich mit den geltenden Regeln, wie den Nutzungsbedingungen und Community-Richtlinien auseinandersetzen und diese beherzigen.
Das schützt Sie natürlich nicht absolut. Es kann dennoch zu unbeabsichtigten oder auch zu irrtümlich angenommenen Verfehlungen kommen. Die Wahrscheinlichkeit wird wohl aber deutlich reduziert. Gerade im Bereich des Urheberrechts und Persönlichkeitsrechts ist im Zweifel empfehlenswert, sich vorab an einen Fachanwalt für Urheberrecht oder einen spezialisierten Rechtsanwalt für Persönlichkeitsrecht zu wenden, der den in Frage stehenden Inhalt auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfen kann.
Sie sind von einer Social Media-Profilsperre oder Contentlöschungen betroffen?
Dann treten Sie jetzt mit uns in Kontakt! Unsere Fachanwälte für Medien- und Presserecht stehen Ihnen mit viel jahrelanger Erfahrung bundesweit zur Seite. Ein schnelles und effektives Handeln ist für uns gerade im Social Media-Bereich selbstverständlich, weshalb wir Ihnen kurzfristig per Telefon, E-Mail, Videoberatung oder auch gern vor Ort in einem unserer Kanzleistandorte zur Verfügung stehen.
Idealerweise schreiben Sie uns zunächst über unser Kontaktformular oder per E-Mail und teilen uns dabei direkt folgende Informationen mit:
- Wie heißt das betroffene Social-Media-Profil?
- Um welches Netzwerk geht es?
- Nutzen Sie das Facebook Profil nur privat oder auch geschäftlich?
- Wann erfolgte die Profil-Sperre/ Konto-Löschung?
- Wann/ wie haben Sie bereits selbst Kontakt mit dem Diensteanbieter aufgenommen?
Anschließend nehmen unsere Anwälte kurzfristig zu Ihnen Kontakt auf!
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