Gaststättenerlaubnis erteilt – Erfolg beim Gewerbeamt Berlin
Sachbearbeitende Rechtsanwältin: Claudia Schindler
Rechtsgebiet: Gewerberecht
Ergebnis: Erteilung Gaststättenerlaubnis, geringes Bußgeld und Abwendung Zwangsgeld
Wo? Bezirksamt Berlin
Schnell zum Inhalt:
Unerlaubter Alkoholausschank – Drohendes Bußgeld und Versagung des Antrags auf Erteilung Gaststättenerlaubnis
Unsere Mandantin war bereits im Besitz einer einfachen Gaststättenerlaubnis ohne Alkoholausschank. Bei einer geschlossenen Gesellschaft in ihrem Eventlokal hatte die Mandantin Alkohol ausgeschenkt ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu haben, in dem Glauben, sie dürfe das bei geschlossenen Gesellschaften.
Das Gewerbeamt drohte mit einem Bußgeld und einem Zwangsgeld in fünfstelliger Höhe.
Die Mandantin hatte außerdem bereits einen Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis mit Alkoholausschank gestellt. Das Gewerbeamt äußerte dazu baurechtliche Bedenken und kündigte die Versagung an.
Akteneinsicht und Argumentation gegenüber Gewerbeamt
In einem ersten Schritt haben wir Akteneinsicht beim Gewerbeamt genommen und die Mandantin über die gesetzliche Lage bezüglich des Alkoholausschanks informiert.
Gegenüber dem Gewerbeamt haben wir argumentiert, dass die Mandantin der Meinung war, sich rechtstreu zu verhalten und das Alkoholangebot bei geschlossenen Gesellschaften aus der Werbung und der Karte genommen hat.
Wir haben auch das Bauamt kontaktiert und um Stellungnahme gebeten.
Erfolg vor dem Gewerbeamt und dem Bauamt – Erteilung der Gaststättenerlaubnis
Unsere Argumentation führte zum Erfolg. Wir konnten das Zwangsgeld abwenden und das Gewerbeamt hat nur ein Bußgeld im unteren Bereich verhängt.
Da das Bauamt im Ergebnis keine Einwendungen hatte, wurde zudem die Gaststättenerlaubnis erteilt.
Unsere zuständigen Anwälte im
Verwaltungsrecht
Dr. Katharina Sponholz
Lehrbeauftragte für Verwaltungsrecht und angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei
Email: [email protected]
Keno Leffmann, M.A.
Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]