Markenüberwachung
durch unser Anwaltsteam

YouTube - Kanal

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Youtube Kanal BUSE HERZ GRUNST

Medienauftritte

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Medienauftritte
Bewertungen auf Proven Expert

Podcast - Anwaltsprechstunde

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Podcast Anwaltssprechstunde

Medienauftritte

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Medienauftritte
Bewertungen auf Proven Expert
Startseite » Markenrecht » Markenüberwachung durch unser Anwaltsteam

Wann eine professionelle Markenüberwachung vom Anwalt sinnvoll ist.

Eine Markenüberwachung ist ein wirkungsvolles Instrument, um die eigene Marke nach deren Eintragung zu schützen und zu verteidigen.

Was ist eine Markenüberwachung und wie läuft sie ab?

Bei einer Markenüberwachung wird permanent in den relevanten Markenregistern überwacht, ob später von Dritten eine Marke angemeldet wird, die mit der überwachten Marke verwechslungsfähig ähnlich ist.

Hierzu wird ein professioneller Dienstleister eingeschaltet, der maschinell die Überwachung übernimmt. Wenn Sie uns mit der Markenüberwachung beauftragen, werden die maschinell ermittelten Ergebnisse von dem Dienstleister an uns übermittelt. Wir bewerten die Ergebnisse sodann rechtlich und kontaktieren Sie, falls eine verwechslungsfähig ähnliche Marke gefunden wurde. Wir stimmen schließlich die empfehlenswerten rechtlichen Schritte mit Ihnen ab und leiten sie ein.

Warum ist es sinnvoll, eine Markenüberwachung durchzuführen?

Die Markenämter führen im Rahmen einer Markenanmeldung keine Markenrecherche durch, sondern prüfen die Anmeldungen vielmehr nur unter formalen Gesichtspunkten. Das bedeutet, dass die Ämter nicht überprüfen, ob neu angemeldete Marken bereits eingetragene Marken verletzen. Da die Markenämter dies nicht prüfen, erfolgt natürlich auch keine Benachrichtigung eines Markeninhabers über neue Marken, wie dies bei einer Markenüberwachung der Fall ist.

Es ist sinnvoll, die eigene Marke überwachen zu lassen, um möglichst schnell jüngere Marken, die die Marke verletzen, aufzuspüren. Es besteht dann unter anderem die Möglichkeit, Widerspruch gegen die jüngere Marke beim Markenamt einzulegen. Die an das Markenamt hierfür zu entrichtenden Gebühren sind überschaubar.

Mühevoll aufgebaute Marken sind wichtige immaterielle Werte eines Unternehmens. Sie sollten daher gegen rechtsverletzende jüngere Marken verteidigt werden. Ohne eine wirkungsvolle Verteidigung können jüngere Marken von dem guten Ruf Ihrer Marke profitieren und den Schutz Ihrer Marke verwässern.

Was sind meine Vorteile bei einer anwaltlichen Markenüberwachung?

Wenn Sie uns mit der Markenüberwachung beauftragen, müssen Sie sich um nichts kümmern. Sie müssen also insbesondere nicht selbst die verschiedenen Markenregister einzeln durchsuchen. Für einen Laien ist letztlich auch gar nicht realisierbar, Markenrechtsverletzungen sicher aufzuspüren, weil es umfangreicher markenrechtlicher Expertise bedarf, um zu beurteilen, ob eine ähnliche Marke eine ältere Marke verletzt.

Wir bieten Ihnen die Markenüberwachung bequem zu einem festen Pauschalpreis an, egal, wie viele Treffer im Rahmen der Überwachung gefunden werden.

 

Markenrecht
Foto: © Max Woyack

Was passiert, wenn eine rechtsverletzende Marke gefunden wurde?

Wenn wir im Rahmen der Markenüberwachung eine rechtsverletzende Marke gefunden haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um die zu ergreifenden, rechtlichen Schritte zu besprechen und abzustimmen.

Ist die rechtsverletzende Marke zeitnah nach ihrer Anmeldung bzw. Eintragung gefunden worden, besteht die Möglichkeit, beim Markenamt dagegen innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einzulegen. Die an das Markenamt hierfür zu entrichtenden Gebühren sind überschaubar. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erläutern wir dem Markenamt, aus welchen rechtlichen Gründen eine Markenrechtsverletzung vorliegt und die Marke deswegen nicht eingetragen werden darf bzw. wieder zu löschen ist. Wir übernehmen dabei für Sie die gesamte Kommunikation mit dem Markenamt bis zu dessen Entscheidung über den Widerspruch.

Daneben besteht die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen die rechtsverletzende Marke vorzugehen, insbesondere durch eine markenrechtliche Abmahnung. Welches Vorgehen zielführend ist, erörtern wir Ihnen individuell auf Ihren Fall bezogen.

Sie möchten Ihr Markenportfolio überwachen lassen und sind auf der Suche nach einer zuverlässigen und kompetenten Kanzlei?

Dann treten Sie gern mit unseren Anwälten in Kontakt.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Standorten in Berlin, Hamburg und München. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.

    Kontaktformular

    mit * gekenzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

    Möchten Sie uns gleich ein Dokument übermitteln? *
    janein
    Hier können Sie eine Abmahnung, Anklage oder ein anderes Schreiben als Anhang beifügen: (Erlaubte Dateitypen: jpg | jpeg | png | gif | pdf / Dateigrösse: max. 12 MB)
    Ihre Nachricht an uns:

    Ihre Ansprechpartner

    Rechtsanwalt u. Partner

    Norman Buse

    Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz | Master of Laws (Medienrecht & IP) | Lehrbeauftragter

    E-MAIL SCHREIBEN

    RAin Claudia Schindler

    Rechtsanwalt u. Partner

    David Herz

    Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Lehrbeauftragter

    E-MAIL SCHREIBEN

    RAin Claudia Schindler

    Rechtsanwalt

    Marc Faßbender

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    RAin Claudia Schindler

    Rechtsanwalt

    Keno Leffmann, M.A.

    Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Michael Voltz

    Rechtsanwalt

    Michael Voltz

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST und Standortleiter München

    E-MAIL SCHREIBEN

    Christopher Bünger

    Rechtsanwalt

    Christopher Bünger

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    Bewertungen auf Proven Expert

    BUSE HERZ GRUNST
    Rechtsanwälte PartG mbB

    Bahnhofstraße 17
    12555 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: [email protected]

    Weitere Standorte:

    Kurfürstendamm 11
    10719 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: [email protected]

    Alter Wall 32
    20457 Hamburg
    Telefon: +49 40 809 031 9013
    Fax: +49 40 809 031 9150
    Mail: [email protected]

    Antonienstraße 1
    80802 München
    Telefon: +49 89 74055200
    Fax: +49 89 740552050
    Mail: [email protected]