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Anwalt für Markenrecht Berlin
Berlin als Metropole für Innovation und Unternehmenswachstum kann viele Neugründungen vorweisen. Wird ein Unternehmen neu gegründet, gehen damit viele Schritte einher. Dazu gehört in der Regel auch die Eintragung einer Marke.
Damit setzt man zum einen ein symbolisches Zeichen und zum anderen hat eine Marke einen ganz praktischen Wert: Man kann sich im Wettbewerb davor schützen, dass andere Unternehmen das gleiche Symbol, die gleiche Klangfolge oder die gleichen Worte als die ihre verwendet. Und falls es doch einmal dazu kommen sollte, hat ein Markeninhaber diverse Ansprüche gegen denjenigen, der die Marke unrechtmäßig nutzt.
Wenn Unternehmen in und aus Berlin Fragen im Markenrecht haben, wenden sie sich an unsere Kanzleistandorte Berlin-Köpenick oder Berlin-Charlottenburg. Wir bieten jahrelange Erfahrung im Gewerblichen Rechtsschutz wie Markenrecht und Kennzeichenrecht.
Wann können Ihnen unsere Rechtsanwälte für Markenrecht helfen?
Wir unterstützen Sie bei jedem markenrechtlichen Schritt:
Von der Beratung zur Schutzwürdigkeit von Entwürfen, über die notwendige Markenrecherche, bei der Entwürfe auf mögliche Kollisionen mit bereits bestehenden Marken überprüft werden bis zur eigentlichen Markenanmeldung. Wir übernehmen im weiteren Verlauf gern die Markenüberwachung und die Abmahnung bei Markenrechtsverletzungen.
Inhaber von älteren Marken haben außerdem ein kurzes Widerspruchsrecht gegen neu eingetragene Marken – Wir sind Ihr Ansprechpartner in markenrechtlichen Widerspruchsverfahren vor dem DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) und EUIPO (Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum).
Auch im markenrechtlichen Verfallsverfahren, bei bspw. Nichtbenutzung der Marke, stehen wir Ihnen zur Seite. Neben dem Verfallsverfahren steht noch das Nichtigkeitsverfahren zur Option, wenn man eine andere Marke aus dem Register löschen lassen möchte.
Gelegentlich kommt es vor, dass zu Unrecht wegen Markenrechtsverletzungen abgemahnt wird, weil beispielsweise eine angebliche Verwechselbarkeit vorliegt. Wir prüfen markenrechtliche Abmahnungen und klären Sie auf, wie Sie sich verhalten sollten.
Neben diesen außergerichtlichen Situationen kann es auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Oftmals handelt es sich dabei um einstweilige Verfügungen, die aufgrund der wettbewerblichen Dringlichkeit von Angelegenheiten im Zusammenhang mit Markenrecht den schnellsten Weg zur Durchsetzung von Ansprüchen darstellen.
Genauso wie im einstweiligen Verfügungsverfahren geht es im Klageverfahren um die Durchsetzung und Verteidigung markenrechtlicher Ansprüche wie u.a. Unterlassung, Vernichtung, Auskunft, Rückruf und auch Schadensersatz. Auch vor Gericht können Sie sich auf unser spezialisiertes Anwaltsteam verlassen.
Markenrecht in Berlin – Wo muss ich hin?
Dienststelle des DPMA: Informations- und Dienstleistungszentrum
Die Geschichte des DPMA ist eng mit Berlin verknüpft.
Das damalige Kaiserliche Patentamt wurde 1877 in Berlin gegründet. Der Sitz war im heutigen Friedrichshain-Kreuzberg. Es war damit die erste Einrichtung zum Schutz geistigen Eigentums in ganz Deutschland. Erst 1945 wurde das zwischenzeitlich in „Reichspatentamt“ umbenannte Amt nach München verlegt. In der Nachkriegszeit gab es noch die Möglichkeit, in Berlin bei temporären Warenzeichenannahmestellen seine Marke anzumelden. Von 1949 bis 1998 hieß es dann „Deutsches Patentamt“, bis es schlussendlich zum DPMA, also zum Deutschen Patent- und Markenamt wurde.
Heute ist Berlin für Markeninhaber und alle, die mit markenrechtlichen Problemen und Fragestellungen konfrontiert werden, immer noch interessant.
Das DPMA besetzt das Gebäude des ehemaligen Reichspatentamtes in der Gitschiner Straße noch heute. Das Informations- und Dienstleistungszentrum (kurz „DPMA-IDZ“) ist eine Außendienststelle des DPMA und verfügt über einen sehr gut ausgestatteten Recherchesaal. Die Besonderheit gegenüber dem Recherchesaal in München: Nach Vereinbarung kann man in den nicht digitalisierten, historischen Patentschriftsammlungen aus Osteuropa und der ehemaligen UdSSR stöbern.
Fun Fact zu Markenrecht und Berlin: Die Berlin Chemie AG mit Hauptsitz in Berlin-Adlershof konnte für das Geschäftsjahr 2022 mit 103 Markeneintragungen die meisten nationalen Markenanmeldungen vorweisen.
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Anwalt für Markenrecht in Berlin? – Kanzlei Buse Herz Grunst hilft bundesweit!
Markenanmeldung beim DPMA
Als offizielle Außendienststelle ist der Berliner Standort indirekt ebenso zuständig für nationale Markenanmeldungen. Die Dienstleistung beschränkt sich allerdings auf „Allgemeine Anfragen und Sonstiges“. Achtung: Europäische Marken müssen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz in Alicante angemeldet werden. Den Antrag kann man allerdings auch beim DPMA einreichen. Internationale Marken müssen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gestellt werden. Diesen Antrag stellt man ebenfalls über das DPMA.
Markenrechtliches Klageverfahren in Berlin
Sollte es zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren oder/und zu einem Klageverfahren kommen, ist für Berlin das Landgericht Berlin II in der Littenstraße (Bezirk Berlin-Mitte) zuständig. Das LG Berlin II ist in Markensachen auch für die Brandenburger Bezirke Cottbus, Frankfurt/Oder, Neuruppin und Potsdam zuständig. Genauer sind die 15. und die 52. Zivilkammer (kurz ZK) zuständig. Bei internationalen Handelssachen, also u.a. Markensachen mit internationalem Bezug, ist die ZK 103b zuständig. Handelt es sich um markenrechtliche Streitigkeiten, die auch kartellrechtliche Einschläge haben, ist vorrangig die 92. Zivilkammer zuständig. Daneben sind dieKammern für Handelssachen zuständig.
Die zweite Instanz wäre dann das Kammergericht, welches quasi das „Oberlandesgericht“ für Berlin und damit die nächsthöhere Instanz nach einem Landgericht ist. Dort entscheidet der 5. Senat u.a. in Streitigkeiten über Marken und sonstige Kennzeichen.
Wieviel kostet eine Markenanmeldung beim DPMA und dem EUIPO?
Neben dem Honorar für die anwaltliche Tätigkeit fallen die Gebühren des jeweiligen Markenamtes an.
Soll eine Markenanmeldung beim DPMA für eine nationale deutsche Marke erfolgen, beläuft sich die Grundanmeldegebühr (elekronische Anmeldung) auf 290 EUR, wenn man die Marke bei bis zu drei Nizza-Klassen eintragen lässt. Es gibt 45 Nizza-Klassen, die wiederum in mehrere Unterklassen unterteilt sind. Die Nizza-Klassen dienen dem Zweck, die eingetragenen Marken nach Produkten und Dienstleistungen zu klassifizieren. Wird eine Marke in bestimmten Klassen eingetragen, gilt der markenrechtliche Schutz auch nur für diese jeweiligen Klassen.
Soll die Marke in mehr als drei Klassen eingetragen werden, fallen für jede weitere „Kategorie“ weitere 100 EUR an.
Die Anmeldung einer Unionsmarke beim EUIPO kostet für eine Nizza-Klasse 850 EUR, es handelt sich hier um die Grundgebühr. Die zweite Klasse kostet dann nur 50 EUR. Ab der dritten einzutragenden Klasse beträgt die Gebühr jedoch 150 EUR pro Klasse.
Markenrechtsstreit um Knut, Berlins berühmtesten Pelz-Bewohner
Berlin als Schauplatz für markenrechtliche Streits ist so vielseitig, dass es schwerfällt, sich auf einen Beispielfall zu konzentrieren. Ein Fall aus dem Jahr 2007 dürfte jedoch hängen geblieben sein. Es geht nämlich um einen pelzigen Berliner Repräsentanten: Knut, den Eisbären. Heute mittlerweile im Naturkundemuseum ausgestellt, ist Knut 2006 im Berliner Zoo zur Welt gekommen und hat Besucherherzen höher schlagen lassen.
Dass daraus Kapital in Form von bspw. Merchandising geschlagen werden kann, war schnell klar. Zwei Unternehmen meldeten Marken auf den Eisbären an: Der Berliner Zoo hat unter der Zoologischer Garten Berlin AG mehrere Marken mit dem Bestandteil „Knut“ angemeldet – so aber auch das britische Unternehmen Knut IP Management. Dieses hat die Wortmarke „KNUT – DER EISBÄR“ eintragen lassen. Dem widersprach die Zoologischer Garten Berlin AG im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens und begehrte Löschung wegen Verwechslungsgefahr.
Das europäische Markenamt entschied zugunsten des Berliner Unternehmens, woraufhin das britische Unternehmen Rechtsmittel bis zum Gericht der Europäischen Union einlegte. Das Problem lag in den Nizza-Klassen: Knut IP Management hatte die Marke auf manche Klassen eintragen lassen, die der Zoo nicht inkludiert hatte. Zumindest für diese Produktkategorien wollten sie die Markenrechte haben. Der EuG war jedoch der Ansicht, dass die Verwechslungsgefahr hier auch Nizza-Klassen übergreifend bestehe und wies damit die Klage ab.
Der ganze Prozess wird sicherlich einiges gekostet haben und zeigt allzu deutlich, wie wichtig es ist, die Schritte von der Markenrecherche über Eintragung, Überwachung und ggf. bis zum Widerspruchsverfahren und der gerichtlichen Durchsetzung von einem Profi durchführen zu lassen.
Warum BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte der richtige Ansprechpartner im Markenrecht ist
Wir machen Ihr Unternehmen markenrechtlich fit und setzen uns bei Markenrechtsverletzungen effizient für Ihre Rechte ein.
Wir beraten Sie zu den Themen Markenrecherche, Auswahl von Markenart und Schutzumfang und anderen Themen aus dem Gewerblichen Rechtsschutz. Wir melden für Sie Ihre Marke(n) an und vertreten Sie in den Widerspruchs-, Nichtigkeits- und Verfallsverfahren vor den Markenämtern. Auch bei der gerichtlichen Vertretung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie sich auf unser Anwaltsteam verlassen.
Ergänzende Informationen zum Markenrecht
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