Beweise im Strafprozess

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Wie kann eine Straftat im Strafprozess bewiesen werden? Welche Beweismittel gibt es? Wann darf ein Beweis nicht verwertet werden? Welche Anforderungen gelten für einen Beweisantrag?

„Wir haben genug Beweise gegen Sie.“, „Mit den Beweisen, die wir gegen Sie haben, werden Sie definitiv überführt.“

Eine Verurteilung wegen einer Straftat ist nur möglich, wenn bewiesen werden kann, dass die vorgeworfene Tat von dem Beschuldigten begangen wurde.

Ohne Beweise gibt es keine Basis für eine Verurteilung. Gelingt der Beweis der Tat und der Schuld des Beschuldigten daran nicht, so ist das Strafverfahren einzustellen oder der Angeklagte freizusprechen. Im Strafprozess darf ein Angeklagter nicht verurteilt werden, wenn an seiner Schuld Zweifel bestehen, da insofern die Unschuldsvermutung gilt („Im Zweifel für den Angeklagten“, lat.: „in dubio pro reo“).

Wann gilt das Strengbeweisverfahren?

Das Strengbeweisverfahren beschäftigt sich grundsätzlich mit der Aufnahme und Verarbeitung von Beweismitteln in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht im Hinblick auf die Tat- und Schuldfrage. Sprich: Die Frage, ob und wie die vorgeworfene Tat begangen wurde und ob der oder die Beschuldigte hieran Schuld hat (was für eine Strafe notwendig ist), kann in der gerichtlichen Hauptverhandlung nur mittels bestimmter Beweismittel bewiesen werden. 

Welche Beweismittel gibt es zum Nachweis der Straftat und der Schuld daran?

 Das Strafrecht kennt grundsätzlich fünf Beweismittel im Strengbeweisverfahren, die für eine Schuldfrage von Relevanz sein können. Hierzu zählen

  • der Sachverständige,
  • Augenschein,
  • Urkunden,
  • Zeugen und
  • die Einlassung.

Der Sachverständige als Beweis für eine Straftat

Sachverständige Personen zeichnen sich durch ein besonderes Maß an Erfahrung, Wahrnehmung und Kompetenz auf ihrem jeweiligen Sachgebiet aus. Sie werden vom Gericht beauftragt, wenn das Wissen des Richters nicht allein ausreicht, um die Sachlage zu beurteilen. Ein Beispiel hierfür wäre die Auswertung eines medizinischen Gutachtens unter Heranziehung verschiedenster medizinischer Aspekte, um eine eventuell bestehende psychische Krankheit beim Angeklagten festzustellen. Diese kann sich insbesondere auf die Schuld des Angeklagten auswirken und diese unter Umständen entfallen lassen.

Auch werden nicht selten aussagepsychologische Gutachten von Sachverständigen eingeholt.

Beweis einer Straftat durch Augenschein

Augenschein im Sinne der Strafprozessordnung bedeutet nicht nur etwas mit bloßem Auge zu sehen, sondern es umfasst auch das Hören, Riechen, Fühlen und ggf. Schmecken. Bei der Nutzung des Augenscheins als Beweismittel, wird im Wesentlichen auf die Existenz, die Lage und die Beschaffenheit eines Objektes oder gegebenenfalls einer Leiche Bezug genommen. Auch Aufzeichnungen via Kameras können einen erheblichen Einfluss bei der Augenscheinnahme haben, vor allem, wenn eine Tat gefilmt wurde.

Urkunden als Beweismittel im Strafprozess

Unter Urkunden in der Strafprozessordnung versteht man Schriftstücke, seien sie elektronisch oder in Papierform vorhanden, die eine entscheidende Rolle für den jeweiligen Fall spielen, z.B. ein Vertrag zwischen Beschuldigtem und Geschädigten. Im Prozess selbst kann eine vorhandene Urkunde entweder vom Richter für alle Beteiligten verlesen oder aber in einem Selbstleseverfahren begutachtet werden. Unter bestimmten Umständen kann von einer Verlesung auch ganz abgesehen werden, wenn der Richter bzw. die Beteiligten bereits z.B. Kenntnis genommen haben von der Urkunde.

Zeugen vor dem Strafgericht als Beweis für eine Straftat

Der Zeuge spielt im Strafrecht wohl die wichtigste, aber auch teilweise eine ungenaue und damit risikobehaftete, Rolle im gesamten Prozess. Regelmäßig werden Zeugen vorgeladen, um ihre Sicht des Sachverhaltes glaubhaft und schlüssig darzulegen. Im Prozess selbst hören sich die Beteiligten allesamt die Aussage des Zeugen an und entscheiden auf Grundlage dieser, ob eine Verwertung sinnvoll erscheint oder die Aussage keinen Wert für den Fall hat. Problematischer für dieses Beweismittel ist, das Zeugen teilweise zu Ungenauigkeiten neigen, sei es dem langen Zeitraum zwischen eigentlicher Tat und Anhörung im Gerichtstermin oder der falschen Wahrnehmung eigentlicher Details geschuldet. Ein Gerichtstermin ohne etwaige Zeugen ist fast ausgeschlossen und kommt in der Praxis so gut wie nie vor.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass bestimmte Zeugen dazu berechtigt sind, bestimmte Aussagen zu verweigern (z.B., wenn sie sich hierdurch selbst belasten würden) oder die Vernehmung als solche (z.B. Familienangehörige des Beschuldigten).

 

» Näheres zu den Zeugnisverweigerungsrechten und Aussageverweigerungsrechten des Zeugen im Strafprozess, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

 

Gerade die Vernehmung von Zeugen ist ein fundamentaler Bestandteil der Strafverteidigung in der Hauptverhandlung und kann einen wesentlichen Unterschied hinsichtlich einer Verurteilung oder eines Freispruchs machen. Es gilt wohlbedacht die Fragen an den Zeugen auszuwählen und den Zeugen zu vernehmen. Ein Strafverteidiger ist für eine Vernehmung entsprechend geschult und erfahren.

Einlassung des Angeklagten als Beweis für eine Verurteilung im Strafrecht

Bei der Einlassung handelt es sich um die Einräumung einer möglichen Stellungnahme durch den Angeklagten. Für den Fall, dass die beschuldigte Person sich verteidigen will oder seine Sicht der Dinge darlegen möchte, wird ihm damit die Möglichkeit gegeben. Unter Umständen kann eine Einlassung der Tat eine strafmildernde Wirkung haben und die Gesamtstrafe somit verringern. Ob die Einlassung mündlich oder schriftlich erfolgt, ist dem Einlassenden überlassen. Auch eine Verlesung durch einen Anwalt ist möglich, wenn der Einlassende nicht persönlich Stellung beziehen will.

Beachten Sie aber: Eine Einlassung als Beschuldigter einer Straftat sei wohl überlegt zu sein. Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie ein umfassendes Recht zum Tatvorwurf zu schweigen. Im ersten Moment sollten Sie hiervon Gebrauch machen. Erst nachdem Sie einen Anwalt für Strafrecht kontaktiert und dieser Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen konnte, wird Ihr Anwalt mit Ihnen besprechen, ob und wie Sie sich zum Vorwurf einlassen. Das betrifft jede Art der Einlassung, nicht nur ein umfassendes Geständnis der Tat. Von unüberlegten, voreiligen Aussagen ist dringend abzuraten. Im Einzelfall kann ein umfassendes Geständnis Sinn machen. Es empfiehlt sich aber, sich vorher entsprechend von Ihrem Verteidiger beraten zu lassen.

Beweis einer Straftat im Freibeweisverfahren 

Das sogenannte Freibeweisverfahren ist grundsätzlich an keine Regeln der Strafprozessordnung geknüpft, da es selbst nicht ausdrücklich darin benannt ist und stellt den Gegensatz zum Strengbeweis dar. Es ermöglicht dem Gericht Beweise zu erheben, ohne an Formvorschriften gebunden zu sein. Gerichte nutzen das Freibeweisverfahren z.B., um telefonische Rückfragen zu klären, für Zeugenaussagen, um oder sich Akten hinzuzuziehen. Weitere Beispiele für den Freibeweis wären die Eröffnung des Hauptverfahrens oder der Erlass eines Haftbefehls.

Wann sind Staatsanwaltschaft und Gericht nicht an bestimmte Beweise gebunden?

Das Freibeweisverfahren gilt allerdings nur außerhalb der Hauptverhandlung oder zur Klärung prozessualer Angelegenheiten (aber nicht aller), z.B. ob eine bestimmte Voraussetzung zur Durchführung des Strafverfahrens vorliegt.

Was ist ein Beweisantrag?

Ein Beweisantrag ist im Grunde ein rechtliches Mittel, dass dem Antragsteller die Möglichkeit gibt, die aus seiner Sicht wesentlichen bzw. wichtigsten Beweise vorzubringen, um den Sachverhalt für ihn zufriedenstellend aufzuklären.

Oftmals wird bei einem Beweisantrag auf Sachverständige zurückgegriffen, die, wie bereits oben erläutert, ihre Erfahrung und ihr Wissen in den Fall einfließen lassen, auf dessen das Gericht schlussendlich in ihrer Entscheidung zum Teil aufbaut. Gestellt werden kann ein solcher Beweisantrag von jedem der Prozessbeteiligten, z.B. dem Angeklagten selbst oder dem Verteidiger.

Was sind die Anforderungen an einen Beweisantrag?

Ein Beweisantrag kann unter anderem dann ungültig sein, wenn die Beweiserhebung überflüssig oder unzulässig ist oder dieser für den Fall bzw. die Entscheidung keine Rolle spielt. Auch eine Ablehnung durch das Gericht selbst kann in Frage kommen, wenn ein Sachverständiger z.B. nicht notwendig ist, da genug Sachkunde durch das Gericht selbst gewährleistet ist.

Gerade im Hinblick auf die mitunter hohen Anforderungen an einen zulässigen Beweisantrag empfiehlt es sich, den Beweisantrag von seinem Anwalt für Strafrecht stellen zu lassen. Dieser kennt die rechtlichen Hürden und kann entsprechend agieren.

Wann darf ein Beweis nicht für eine Verurteilung herangezogen werden? Beweisverbote im Strafprozess

Nicht jeder Beweis ist rechtlich zulässig und kann für eine Verurteilung herangezogen werden.  Es gibt sogenannte Beweisverbote. Diese werden unterteilt in Beweiserhebungsverbote (das heißt, der Beweis hätte gar nicht erst erhoben werden dürfen, entweder wegen der Art und Weise wie der Beweis beschafft wurde oder das Thema, das der Beweis betrifft) und Beweisverwertungsverbote (eine Verurteilung des Beschuldigten darf nicht auf den in Frage stehenden Beweis gestützt werden).

Das Gericht darf nur solche Beweise verwerten, die nach den Grundsätzen der Strafprozessordnung erlangt wurden. Beweisverbote sollen sicherstellen, dass ein faires Verfahren gewährleistet ist und die Rechte der Beteiligten geschützt werden. Wenn also z. B. der Beschuldigte dazu gebracht wird, eine Aussage zu tätigen, indem er womöglich bedroht, getäuscht oder gar gefoltert wurde, ist diese Zeugenaussage als Beweis unzulässig und darf womöglich nicht vom Gericht beachtet werden.

Zu beachten ist aber, dass nicht jede rechtswidrige Beweiserhebung auch zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Oftmals wird in diesem Fall zwischen dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und dem Interesse des Beschuldigten, dass der Beweis nicht verwertet wird, abgewogen.

Hier setzt dann eine effektive Strafverteidigung Ihres Anwalts für Strafrecht an, indem er die für ein Beweisverwertungsverbot sprechenden Umstände und Argumente herausarbeitet und stichhaltig vor Gericht vorbringt. Hier ist neben umfassender Fachkenntnis auch Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung erforderlich.

Im Strafprozess ist außerdem zu beachten, dass Beweisverwertungsverbote nicht unbedingt „einfach so“ vom Gericht berücksichtigt werden. Vielmehr muss der Angeklagte bzw. sein Verteidiger umgehend der Beweisverwertung widersprechen, damit sich das Gericht mit der Frage eines Beweisverwertungsverbots beschäftigt. Hier sind die Grenzen besonders eng und streng, sodass sich auch aus diesem Grund anwaltliche Verteidigung empfiehlt.

Wirken Beweisverbote auf andere in der Folge gefundenen Beweise weiter? 

Das ist insbesondere eine Frage, die sich bei sogenannten Zufallsfunden der Ermittlungsbehörden stellt und betrifft vor allem Konstellationen, in denen ein Beweis gefunden wurde im Rahmen einer Maßnahme, die aufgrund einer rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahme – v.a. einer rechtswidrigen Telefonüberwachung oder einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung – angeordnet wurde, gefunden wurde.

Dann stellt sich die Frage, ob die erste rechtswidrige Ermittlungsmaßnahme faktisch den ganzen Strang an Beweisen „vergiftet“, die in der Folge (irgendwann) erlangt wurden und somit auch weitere Beweise in diesem Zusammenhang nicht verwertet werden dürfen.

Dem ist nicht so. In Deutschland gibt es grundsätzlich und in den meisten Fällen keine sogenannte Fernwirkung von Beweisverboten.

Es gelten somit andere Regelungen als z.B. in Amerika, wo die sog. fruit of the poisenous tree doctrine (Frucht des vergifteten Baumes) gilt und auch weitere Beweise, die im Ausganspunkt auf einer rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahme beruhen, nicht verwertet werden dürfen.

Argumentativ wird das vor allem darauf gestützt, dass in Deutschland die Ermittlungsbehörden aufgrund anderer Regelungen nicht in diesem Maße diszipliniert werden müssten (es muss kein entsprechender „Anreiz“ der sonst drohenden fernwirkenden Unverwertbarkeit geschaffen werden, damit sich die Polizeibeamten ordnungsgemäß verhalten) und vor allem, dass ansonsten eine komplette Lahmlegung des Strafverfahrens drohen würde wegen nur eines Fehlers.

Die Antwort lautet also: Wird ein Beweis durch eine Telefonüberwachung gefunden, die erst angeordnet wurde wegen Erkenntnisse aus einer anderen Telefonüberwachung, die aber rechtswidrig war, so ist der Beweis dennoch verwertbar.

Fortwirkung von Beweisverboten – Wann ist eine rechtmäßige Vernehmung doch nicht im Strafprozess verwertbar?

Die Fortwirkung von Beweisverboten betrifft eine ähnliche Konstellation wie die Frage nach der Fernwirkung von Beweisverboten.

Der Unterschied liegt darin, dass hier dasselbe Beweismittel betroffen ist und betrifft insbesondere (zunächst rechtswidrige) Vernehmungen.

Beispiel: Gesteht ein Beschuldigter eine Straftat im Rahmen einer polizeilichen Vernehmung nur, weil er von dem Vernehmungsbeamten bedroht wurde, so ist diese Aussage grundsätzlich unverwertbar. Gleiches gilt, wenn der Beschuldigte nicht darüber belehrt wurde, dass er ein Recht zu Schweigen hat. Doch was passiert, wenn man den Beschuldigten einfach nochmal vernimmt und dieses Mal alles rechtmäßig abläuft? Was nach Trick 17 klingt, kann aber nicht ganz so einfach gelöst werden.

Diese zweite Vernehmung kann verwertet werden, allerdings nur nach erfolgter qualifizierter Belehrung des Beschuldigten, dass die Beweise aus der ersten Vernehmung nicht verwertbar sind.

Ansonsten geht man nämlich davon aus, dass der Beschuldigte möglicherweise denkt, dass eine andere Aussage nun doch eh nichts mehr bringt und einfach wiederholt, was er in der rechtswidrigen Vernehmung bereits sagte. Das soll aber nicht sein. Deswegen gibt es das Erfordernis der qualifizierten Belehrung.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Beweise eine erhebliche Rolle im Strafrecht spielen, jedoch nicht jeder Beweis auch tatsächlich verwertbar ist bzw. verwertet werden darf. Solange es für eine Tat keine hinreichenden Beweise gibt, kann von einer Verurteilung keine Rede sein. Im Zweifel sollte immer rechtlicher Beistand ersucht werden, um sich abzusichern. Nur weil es möglicherweise Beweise in einem Fall gibt, die gegen den Angeklagten sprechen, besteht noch lange keine Aussichtslosigkeit (Vgl. LG Mannheim, Urteil vom 23.01.1997 – (12) 4 Ns 48/96).

Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt für Strafrecht kennt die Rechtslage und auch die typischen Fehlerquellen in den Ermittlungen, sodass er die Verteidigungsstrategie – angepasst an Ihre konkrete Situation – bestmöglich für Sie erarbeiten kann.

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