Mehrfach Plätze an Wunschschulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf erfolgreich durchgesetzt
Rechtsgebiet: Schulrecht
Ergebnis: Schulplatz an Wunschschule erhalten
Wo? Berlin – Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Schlechte Nachricht für Kind und Eltern: Kein Platz an der Wunschschule erhalten?
Auch im Bezirk Steglitz-Zehlendorf erhielten viele Eltern die schlechte Nachricht, keinen Platz an der beantragten Wunsch-Grundschule bekommen zu haben. Vielfach wurden dann Schulplätze durch das Bezirksamt zugewiesen, mit denen sich die Familien aus unterschiedlichsten Gründen nicht arrangieren konnten.
Hilfe vom Anwalt für Schulrecht für Schulplatz an Wunschschule
Unsere Mandanten suchten sich rechtzeitig professionelle und spezialisierte Hilfe von uns als Kanzlei für Schulrecht. In einem ersten Schritt legte die zuständige Anwältin für Schulrecht Widerspruch gegen die Ablehnung von der Schule ein. Dort machten wir die Rechte unserer Mandanten geltend.
Mit Erfolg: Schulplatz an der gewünschten Grundschule erhalten
Unser Vorgehen führte zum gewünschten Ergebnis für Eltern und Schüler: Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilte uns nunmehr mit, dass unseren Mandanten an den begehrten Grundschulen (hier: Clemens-Brentano Grundschule und Rothenburg Grundschule) zum Schuljahr 2024/25 eine Aufnahme erfolgen kann.
Wir wünschen unseren kleinen Mandanten einen großartigen Schulstart an der Wunschschule!
Unsere zuständigen Anwälte im
Verwaltungsrecht
Dr. Katharina Sponholz
Lehrbeauftragte für Verwaltungsrecht und angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei
Email: [email protected]
Keno Leffmann, M.A.
Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]