Einstellung nach Anklage wegen Besitz von Kinderpornografie
Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Kinderpornografie
Ergebnis: Einstellung nach § 47 JGG
Wo? Amtsgericht Iserlohn
Nach zwei langen Jahren konnte das Verfahren gegen den Mandanten erfolgreich beendet werden. Der Vorwurf des Besitzes von kinderpornografischen Bildern wog schwer und führte zur Anklage an das Schöffengericht.
Gesetzesentschärfung half bei der Verteidigung
Die Rücknahme der Verbrechensstrafbarkeit für den Besitz von Kinderpornografie durch die Ampel half in diesem Verfahren zu einem positiven Ende zu kommen. Dank präventiver Verteidigung besuchte der Mandant mit Unterstützung der Jugendgerichtshilfe Kurse für Medienkompetenz und sorgte so für die Voraussetzungen der Einstellung.
Nach Diskussionen folgte das Amtsgericht Iserlohn der Einstellungsanregung
Der Tag vor dem Amtsgericht Iserlohn wurde mit dem Mandanten taktisch vorbereitet. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich erst nicht überzeugt, doch ließ sich mit der inhaltlichen Argumentation überzeugen. Das Führungszeugnis bleibt sauber, Gerichtskosten trägt die Staatskasse und der Mandant kann unbeschwert in das Berufsleben starten.
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