Gewerberechtliche Probleme
bei Tantra-Massagen und sexuellen Dienstleistungen:
Ihre Rechte und Lösungen
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Gewerbeanmeldung und Betriebserlaubnis sind oft Stolpersteine, die es zu beachten gilt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie rechtliche Konflikte vermeiden, Ihre Rechte wahren und welche Schritte im Falle behördlicher Maßnahmen zu unternehmen sind.
Bei Tantra-Massagen handelt es sich um Massagen, bei welchen der gesamte Körper samt Intimbereich massiert wird. Es geht um das Erreichen tiefer Entspannung und das Stillen des Bedürfnisses nach Berührung. Mitunter wird aufgeführt, dass vor allem therapeutische Belange und Spiritualität im Vordergrund stehen. Dies wird jedoch unterschiedlich bewertet und auch kritisch betrachtet. Problematisch bei der Einordnung von Tantra-Massagen ist, dass es sich bei dem Begriff der Tantra-Massage nicht um einen feststehenden Begriff handelt. Somit gibt es ein sehr unterschiedliches Verständnis davon, wie genau eine Tantra-Massage ablaufen kann.
Handelt es sich beim Anbieten von Tantra-Massagen um das Betreiben eines erlaubnispflichtigen Prostitutionsgewerbes?
Die mit Blick auf das Gewerberecht im Vordergrund stehende Frage ist, ob Tantra-Massagen ein erlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe darstellen.
Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) mit dem 01.07.2017 regelt das ProstSchG die Voraussetzungen für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes.
Gegenstand eines Prostitutionsgewerbes sind sexuelle Dienstleistungen. Sexuelle Dienstleistungen sind sexuelle Handlungen mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Somit fallen hierunter alle Formen sexueller Handlungen, die üblicherweise der Prostitution zugerechnet werden. Dabei ist nicht entscheidend, ob zwischen den Beteiligten körperliche Berührungen oder Geschlechtsverkehr stattfindet.
Auch das zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten, um solche sexuellen Dienstleistungen durchführen zu können, stellt dann ein Prostitutionsgewerbe dar, wenn Prostitutionsstätten betrieben werden, ein Prostitutionsfahrzeug bereitgestellt wird, eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchgeführt wird oder eine Prostitutionsvermittlung betrieben wird.
Aus Schutzgründen werden fast alle Formen bezahlter sexueller Kontakte vom Prostitutionsschutzgesetz erfasst und unterliegen somit der Erlaubniserteilung. Grundsätzlich ist der Begriff des Prostitutionsgewerbes ein sehr weiter Begriff. Er soll für möglichst viele Geschäftsmodelle im Bereich sexueller Dienstleistungsangebote stehen.
Nicht erfasst werden Darstellungen pornographischer Art oder mit Bezug zum Sexuellen. Auch Vorführungen wie Table-Dance und Peepshows, welche schon nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig sind, werden nicht erfasst. Auch nicht erfasst werden Formen sexueller Dienstleistungen, bei welchen keine andere Person unmittelbar räumlich anwesend ist. Hierzu zählen sexuelle Handlung einzelner Personen vor einer Internetkamera gegen Bezahlung.
Im Gegensatz hierzu ist bei Tantra-Massagen eine andere Person anwesend und es handelt sich auch nicht um bloße Darstellungen. Die Massage hat ihrem äußeren Erscheinungsbild nach einen Bezug zu Sexualität. Die Massage des Intimbereichs stellt sexuellen Körperkontakt mit einer anderen Person dar.
Auch wenn aus unterschiedlichen Gründen ein Unterschied zu einem bordellartigen Betrieb besteht, so handelt es sich bei Tantra-Massagen unstreitig um sexuelle Handlungen. Somit ist in dem gewerbsmäßigen Anbieten von Tantra-Massagen ein Prostitutionsgewerbe zu sehen, das einer Erlaubnis bedarf. Anders kann dies nur dann sein, wenn Tantra-Massagen angeboten werden, welche ohne zielgerichtete sexuelle Ausrichtung durchgeführt werden. Da dies dem Grundkonzept von Tantra-Massagen widerspricht, handelt es sich in den allermeisten Fällen um erlaubnispflichtige Prostitutionsgewerbe.
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Was ist beim Betreiben eines Gewerbes mit Tantra-Massagen zu beachten?
Da es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, ist zu beachten, dass die Verpflichtung zur Anmeldung der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde und zur Beantragung einer Anmeldebescheinigung besteht. Die Tätigkeit muss angemeldet werden, bevor sie aufgenommen wird. Es ist unerheblich, ob eine Tätigkeit selbständig oder in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird. Ziel der Anmeldepflicht ist, dass Sexarbeitende Zugang zu umfassenden Informationen und Hilfsangeboten bekommen können.
Die Erlaubnis erteilt die zuständige Behörde. Sie wird befristet, für zwei Jahre, erteilt, kann aber auf Antrag verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für eine Erlaubniserteilung weiterhin gegeben sind.
Es besteht vor Aufnahme der Tätigkeit die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung bei einem öffentlichen Gesundheitsdienst oder einer anderen nach Landesrecht bestimmten Behörde. Eine solche Beratung muss jährlich wiederholt werden. Auch muss über eine solche Beratung bei der Anmeldung ein Nachweis vorgelegt werden.
Betreibt eine Person, welche noch keine 21 Jahre alt ist, ein entsprechendes Gewerbe, so ist ihre Anmeldung nur 1 Jahr gültig. Das gesundheitliche Beratungsgespräch muss jedes halbe Jahr wiederholt werden. Weiter hat im Rahmen der Anmeldung ein persönlich wahrzunehmendes Informations- und Beratungsgespräch stattzufinden.
Um die Erlaubnis erteilt zu bekommen, muss zunächst das Betriebskonzept vorgelegt werden. Weiter müssen alle Unterlagen und Angaben vorliegen, die notwendig sind, um die Erlaubnisvoraussetzungen nachweisen zu können. Weiter müssen alle persönlichen Daten vorliegen. Handelt es sich um eine juristische Person oder eine Personenvereinigung, dann müssen die Firma, die Anschrift, die Nummer des Registerblattes im Handelsregister und der Sitz der juristischen Person oder Personenvereinigung angegeben werden.
Auch ist die Erteilung der Erlaubnis an die Zuverlässigkeit des Betreibers geknüpft und es darf kein Versagensgrund vorliegen.
Welche Angaben und Nachweise müssen bei der Anmeldung erbracht werden?
Neben Angaben zu den persönlichen Daten und der Vorlage von zwei Lichtbildern, muss ein Ausweisdokument und die Berechtigung zur Beschäftigung oder zur selbständigen Erwerbstätigkeit vorgelegt werden. Auch ist der Nachweis über die erfolgte gesundheitliche Beratung zu führen.
Zur Überprüfung der Zulässigkeit muss ein Führungszeugnis für Behörden, sowie eine Stellungnahme der für den Wohnort zuständigen Polizeidienststelle abgegeben werden. Aus dieser muss sich ergeben, ob und welche Anhaltspunkte bekannt sind, welchen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit folgen.
Welche Konsequenzen kann ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht oder Erlaubnispflicht meines Tantra-Massagen Gewerbes haben?
Ein Verstoß gegen die Pflicht, ein Gewerbe anzumelden, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob eine Tätigkeit nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig angemeldet wird. Erfasst werden alle diese Handlungen. Ordnungswidrig handelt auch, wer einer Aufforderung zur Anmeldung seines Gewerbes oder eine Aufforderung, welche sich auf den Betrieb des Gewerbes bezieht, nicht nachkommt.
Auch kann Konsequenz eines Verstoßes gegen die Erlaubnispflicht das Begehen einer Ordnungswidrigkeit sein. Gleiches gilt, wenn Auflagen, Anforderungen oder vollziehbare Anordnungen nicht beachtet werden oder Hinweise oder erforderliche Dokumente nicht erbracht oder vorgelegt werden. Auch müssen Auskünfte entsprechend der Vorgaben erteilt werden und die Hinweispflichten beachtet werden. Weiter dürfen keine Personen beschäftigt werden, für welche ein Beschäftigungsverbot gilt. Ein Verstoß gegen all diese Pflichten und Verbote kann ebenfalls zu einer Ordnungswidrigkeit führen.
Ordnungswidrigkeiten können zu Geldbußen führen. Die Höhe der Geldbußen betragen zwischen eintausend und fünfzigtausend Euro.
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