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Einstellung des Verfahrens wegen sexuellen Kindesmissbrauchs nach Partyübernachtung

15.11.2024 | Strafrecht

Bearbeiter: Sören Grigutsch
Rechtsgebiet: Sexualstrafrechtsexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Cottbus

Dem Mandanten war vorgeworfen worden, in der Nacht nach seinem 16. Geburtstag eine 13-jährige Freundin, nunmehr Bekannte, sexuell missbraucht zu haben. Auf der Geburtstagfeier war ordentlich Alkohol geflossen. Alle Gäste, auch der Mandant und die angebliche Geschädigte sollen sich ordentlich abgeschossen haben, so dass die Feier noch vor Mitternacht für sie beendet war. Die Eltern meines Mandanten wollten sie in diesem Zustand nicht mehr nach Hause gehen lassen, sie blieb über Nacht und die Eltern kümmerten sich um sie.

Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs nach Partynacht

Am nächsten Morgen war noch alles in Ordnung, man frühstückte miteinander, hatte Spaß und unterhielt sich. Einige Tage später erhob die Bekannte dann jedoch den Vorwurf, der Mandant habe sich ihr in der Nacht genähert, hätte sie angefasst, insbesondere auch im Intimbereich, und sei in sie eingedrungen. Aus Angst habe sie sich nicht wehren können. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei und erzählte, was vorgefallen sei, im gesamten Bekanntenkreis herum.

Beauftragung des Anwalts für Strafrecht bei Erhalt polizeilicher Vorladung

Als die Polizei ihn zur Vernehmung vorlud, setzte sich die Familie zum Glück mit unserer Kanzlei in Verbindung. Wir rieten dem Mandanten zum Schweigen und beantragten erst einmal Akteneinsicht. Nach deren Analyse wurden gemeinsam die Inhalte besprochen und die Verteidigungsstrategie abgestimmt.

Verteidigungsstrategie durch den Anwalt für Strafrecht

Es blieb dabei, dass der Mandant vom Schweigerecht Gebrauch machte. In einer Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft setzten wir uns intensiv mit der Aussage der Bekannten auseinander, konnten Ungereimtheiten aufdecken und ausführlich darstellen, dass und warum die Behauptungen der Belastungszeugin nicht ausreichend glaubhaft sind.

Erleichterung für den Mandanten – Einstellung des Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

Es verblieben einfach zu viele Zweifel, ob das, was sie behauptete, tatsächlich so geschehen war und überhaupt geschehen sein konnte. Relativ schnell erhielten wir die erfreuliche Nachricht, dass das Verfahren gegen den Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde.

Der Mandant kann sich jetzt wieder auf die Zukunft und den baldigen Übergang ins Erwachsenenleben konzentrieren. Ihm alles Gute. Bleibt zu hoffen, dass der Einstellungsbescheid auch hilft, den Mandanten so weit wie möglich von dem noch immer bestehenden Stigma zu befreien. Denn dieses „Irgendwas wird schon dran gewesen sein.“ lebt noch immer.

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

Email: [email protected]

RA Sören Grigutsch

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

Email: [email protected]

RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

Email: [email protected]

Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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RA Vincent Trautmann

Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

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