Strafrecht BHG

Foto: © Dietmar Schmidt

Einstellung des Strafverfahrens wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie erreicht

7.01.2025 | Strafrecht

Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: SexualstrafrechtKinderpornografie
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Berlin

Der Mandant geriet über eine Meldung von WhatsApp ins Versier der Ermittlungsbehörden. WhatsApp meldete nämlich das Versenden eines pornografischen Inhalts. Die Polizei stufte sodann diesen Inhalt als Kinderpornografie ein.

Der Vorwurf: Verbreitung und Besitzverschaffung von Kinderpornografie.

Die Folge: Bei einer Hausdurchsuchung bei dem Mandanten wurden über 100 Datenträger sichergestellt und im Anschluss durch einen IT-Sachverständigen ausgewertet.

Beauftragung des Strafverteidigers für Vorwurf Kinderpornografie

Der Mandant wandte sich an uns als auf Sexualstrafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Der zuständige Anwalt für Sexualstrafrecht übernahm die Verteidigung und beantragte Akteneinsicht.

Lange Dauer des Strafverfahrens wegen Kinderpornografie

Gerade wenn Datenträger im Rahmen eines Strafverfahrens ausgewertet werden, kann sich das Strafverfahren für den Beschuldigten schier endlos ziehen. Jahrelanges Warten auf Ermittlungsergebnisse ist hier durchaus möglich. Das Strafverfahren schwebt dabei wie ein Damoklesschwert über dem Beschuldigten. Der Strafverteidiger für Sexualstrafrecht erklärte seinem Mandanten, welche Dauer des Strafverfahrens noch normal ist.

Anregung der Einstellung des Strafverfahrens wegen Kinderpornografie durch Anwalt

Nach erfolgter Akteneinsicht und Analyse der Ermittlungsakten sowie rechtlicher Prüfung des Vorwurfs und der vorliegenden Beweismittel, regte der Anwalt für Sexualstrafrecht die Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts an. Er arbeitete heraus, dass tatsächlich keine inkriminierten Inhalte bei dem Mandanten gefunden wurden. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Mandant tatsächlich das in Frage stehende Bild versandte. Überdies war auf dem Bild nicht erkennbar, dass es sich hierbei um ein Kind (also eine Person unter 14 Jahren) handelte.

Diese und weitere rechtliche Argumente führte der Strafverteidiger gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin aus.

Staatsanwaltschaft Berlin stellt Verfahren wegen Kinderpornografie ein

Das Vorgehen führte zum Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung des Anwalts und stellte das Strafverfahren gegen den Mandanten ein, der nach jahrelangem Bangen nun wieder aufatmen kann.

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

Email: [email protected]

RA Sören Grigutsch

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

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RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

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Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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RA Vincent Trautmann

Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

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