Anwalt Schulrecht Brandenburg

Ihr Partner bei Schulplatzklagen und schulischen Disziplinarverfahren in Brandenburg

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Als Anwälte für Schulrecht in Brandenburg bieten wir Ihnen kompetente Unterstützung bei Schulplatzklagen und der Anfechtung von schulischen Disziplinarmaßnahmen. Ob Ihr Kind keinen Platz an der Wunschschule erhalten hat oder mir einem Schulverweis konfrontiert ist – wir prüfen die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens und setzen Ihre Rechte durch. Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Umgang mit dem Brandenburgischen Schulgesetz und den Schulbehörden.

Das Schulrecht in Brandenburg kann für Eltern und Schüler schnell zur Herausforderung werden – besonders, wenn es um die Ablehnung eines Schulplatzes oder Disziplinarmaßnahmen wie Verweise, Unterrichtsausschlüsse oder gar einen Schulverweis geht.

Als spezialisierte Anwälte für Schulrecht in Brandenburg unterstützen wir Sie in allen schulrechtlichen Fragen: Von der Schulplatzklage nach einem Ablehnungsbescheid bis zur rechtlichen Begleitung bei Ordnungsmaßnahmen. Wir kennen die gesetzlichen Regelungen des Brandenburgischen Schulgesetzes und wissen, wie Sie Ihre Chancen auf einen Schulplatz an der Wunschschule oder die Aufhebung ungerechtfertigter Disziplinarmaßnahmen verbessern können. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um die Bildungsrechte Ihres Kindes effektiv durchzusetzen.

Die Vorteile unseres Anwalts im Schulrecht auf einen Blick:

  • Kompetenz und Erfahrung aus mehr als 3.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren im Bildungsbereich
  • Top-Bewertungen des Anwalts für Schulrecht durch unsere Mandanten
  • Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Schulleitern, Lehrern und Behörden
  • Kanzlei für Verwaltungsrecht
  • Faire und transparente Kosten in der Schulplatzklage
  • Zwei Standorte in Berlin Köpenick und Berlin am Ku´damm sowie in Hamburg und München für kurze Wege

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Kanzlei für Schulrecht in Brandenburg für Sie da:

  • Ablehnung von der Wunschschule erhalten – Unterstützung bei Widerspruch, gerichtlichem Eilverfahren und Schulplatzklage
  • Einladung zur Klassenkonferenz
  • Schulverweis oder Umsetzung
  • Schriftlicher Verweis oder Ausschluss vom Unterricht
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Das sagen unsere Mandanten zu unseren Anwälten für Schulrecht in Brandenburg:

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Anwalt Schulrecht Brandenburg – Schulische Disziplinarmaßnahmen rechtssicher abwehren

In Brandenburg droht Ihrem Kind eine schulische Disziplinarmaßnahme? Ein erfahrener Anwalt für Schulrecht kann helfen!

Schulische Disziplinarverfahren in Brandenburg – Recht der Schüler wahren

Ob schriftlicher Verweis, Schulausschluss oder Umsetzung in eine andere Schule – nicht jede Maßnahme der Schule ist rechtens! Viele Eltern wissen nicht, dass sie gegen Ordnungsmaßnahmen nach dem Brandenburgischen Schulgesetz Widerspruch und eine Klage einlegen können.

Unterschied zwischen Erziehungsmaßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen

In Brandenburg gibt es verschiedene Arten von Disziplinarmaßnahmen. Erziehungsmaßnahmen (z. B. ein mündlicher Tadel oder ein Klassenbucheintrag) sind meist nicht anfechtbar. Ordnungsmaßnahmen hingegen sind formelle Maßnahmen mit gravierenden Folgen und können gerichtlich überprüft werden.

Zu Ordnungsmaßnahmen in der Schule Brandenburg gehören:

  • Schriftlicher Verweis – oft Grundlage für spätere strengere Strafen
  • Ausschluss vom Unterricht – bis zu zwei Wochen Unterrichtsverbot
  • Versetzung in eine andere Schule – schwerwiegende Maßnahme mit langfristigen Folgen
  • Schulverweis – besonders harte Sanktion

Nicht selten sind diese Maßnahmen fehlerhaft oder unverhältnismäßig. Ein erfahrener Anwalt für Schulrecht kann gegen unfaire Entscheidungen der Schule vorgehen und die Rechte Ihres Kindes verteidigen!

Einladung zur Schulkonferenz in Brandenburg – handeln Sie frühzeitig!

In Brandenburg sind Schulkonferenzen oft entscheidend für den Ausgang eines Verfahrens. Eltern unterschätzen häufig die Tragweite einer Einladung zu einer Klassenkonferenz oder Schulkonferenz. Ein Anwalt kann dabei helfen, die Position Ihres Kindes zu stärken und ungerechtfertigte Maßnahmen abzuwehren.

Schulverweis oder Umsetzung – welche Chancen gibt es? Rechtsanwalt Schulverweis Brandenburg informiert

In vielen Fällen ist eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahme erfolgreich. Besonders bei fehlerhaften Verfahren oder überzogenen Maßnahmen können wir per Eilverfahren am Verwaltungsgericht Potsdam, Cottbus oder Frankfurt Oder dagegen vorgehen.

📞 Warten Sie nicht zu lange – lassen Sie sich von einem Anwalt für Schulrecht in Brandenburg beraten!

Schulplatzklagen in Brandenburg – Wege zur Wunschschule mit Anwalt Schulplatzklage

Ihr Kind hat keinen Platz an der Wunschschule in Brandenburg erhalten? Ein Ablehnungsbescheid muss nicht das letzte Wort sein. Als erfahrener Anwalt für Schulplatzklagen in Brandenburg unterstützen wir Sie dabei, gegen die Entscheidung der Schule vorzugehen – sei es durch einen Widerspruch oder eine gerichtliche Schulplatzklage. Viele Ablehnungen basieren auf formalen Fehlern oder einer fehlerhaften Anwendung der Vergabekriterien. Wir prüfen Ihren Fall gründlich, übernehmen die Kommunikation mit den Schulbehörden und setzen Ihre Rechte vor dem Verwaltungsgericht Brandenburg durch. Sichern Sie die bestmögliche Bildung für Ihr Kind – wir helfen Ihnen dabei!

Aufnahme meines Kindes in eine Brandenburger Grundschule – Schulplatz einklagen Brandenburg

Die Anmeldung muss in der Regel bis zum Februar in der zuständigen Grundschule erfolgen. Der erste Schultag und die Einschulungsfeier sind regelmäßig im August.

Für staatliche Grundschulen gelten feste Schulbezirke. Ihr Kind wird grundsätzlich zunächst einmal der Schule zugeteilt, die im Umkreis des Wohnortes liegt.

Die zuständige Grundschule erfragt man in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung seines Wohnortes. Sofern für einen Wohnsitz deckungsgleiche Schulbezirke festgelegt wurden, meldet man sein Kind an der Schule der Wahl an.

Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung.

Es ist jedoch möglich, zu beantragen, dass Ihr Kind auf eine andere staatliche Grundschule gehen kann.

Bereits bei der Angabe der Schulwünsche können Sie den Verlauf der Schulplatzvergabe in Brandenburg aktiv beeinflussen. Unsere erfahrenen Anwälte für Schulrecht in Brandenburg beraten Sie, wie Sie Härtefallanträge richtig begründen und welche besonderen Gründe für die Schulwahl Ihre Erfolgschancen verbessern.

Mit der richtigen Strategie können Sie die Aufnahmechancen an der Wunschschule bereits im Anmeldeverfahren deutlich steigern – noch bevor ein Ablehnungsbescheid ergeht und ein aufwendiges Widerspruchs- oder Klageverfahren notwendig wird. Wir unterstützen Sie dabei, von Anfang an die richtigen Schritte zu gehen, um Ihrem Kind den Schulplatz an der Wunschschule in Brandenburg zu sichern.

Wie kann ich einen Grundschulplatz in Brandenburg an einer örtlich unzuständigen Grundschule erhalten? 

Die Aufnahme an einer örtlich unzuständigen Schule kann gestattet werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Kapazität der Wunschschule in Brandenburg nicht erschöpft ist.

Ist die Kapazität bei deckungsgleichen Schulbezirken überstiegen, so richtet sich die Auswahl nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes und nach der Nähe des Wohnortes.

Ein wichtiger Grund wird z.B. angenommen, wenn

  • die örtlich zuständige Schule nur unter Schwierigkeiten erreicht werden kann,
  • pädagogische Gründe hierfür sprechen oder
  • soziale Gründe vorliegen.

Da diese Gründe jedoch Ausnahmefälle darstellen wollen sie gut dargelegt und begründet werden. Denn die Schulbehörden wägen hierbei die Interessen der Schüler zur Bewahrung vor Nachteilen mit dem öffentlichen Interesse an einer sinnvollen Verteilung ab. Nicht jede Unannehmlichkeit führt zur Gestattung der Aufnahme an der Wunschschule.

Aufnahme in die weiterführenden Schulen in Brandenburg

Auch der Wechsel des Kindes in eine weiterführende Schule kann von großer Bedeutung für seine individuelle Entwicklung sein.

Neben dem Wunsch der Eltern spielen weitere Kriterien eine Rolle, insbesondere das Grundschulgutachten und das Zeugnis.

Im Grundschulgutachten wird die konkrete Fortsetzung der Schullaufbahn in der Sekundarstufe I empfohlen. Dieses ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die gewünschte weiterführende Schule übernachgefragt ist. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird daran der Vorrang einer Eignung ermittelt.

Eignungsprüfung in Form eines eintägigen Probeunterrichts für Gymnasien in Brandenburg notwendig. Schulplatz einklagen.
Schulplatz in Brandenburg einklagen. Eignungstest in Form eines Probeunterrichts.

An Oberschulen und Gesamtschulen werden alle Schüler aufgenommen. Nur bei überschrittenen Kapazitäten wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

In der Regel Anfang Juni findet der Versand aller Aufnahmebescheide an die Eltern statt.
In der Regel im Juli endet die Widerspruchsfrist für die Eltern.

Was passiert, wenn es an der Wunschschule in Brandenburg mehr Anmeldungen als freie Plätze gibt?

Dies hat ein Auswahlverfahren nach den Bestimmungen des § 53 Brandenburgischen Schulgesetzes zur Folge.

Die Auswahl erfolgt am Gymnasium in Brandenburg nach

  1. besonderen Härtefällen
  2. dem Vorrang der Eignung (Ermittlung durch Grundschulgutachten und Zeugnis, bzw. Eignungstest)
  3. dem Vorliegen besonderer Gründe.

An Oberschulen in Brandenburg erfolgt die Auswahl:

  1. nach besonderen Härtefällen
  2. im Übrigen nach der Nähe der Wohnung zur Schule.

Ein Härtefall liegt vor, wenn Umstände vorliegen, die den Besuch einer anderen als der gewünschten Schule unzumutbar erscheinen lassen. Hierbei kommen insbesondere Gründe in Betracht, wie eine Behinderung, besondere familiäre oder soziale Situationen oder unzumutbare Schwierigkeiten auf dem Schulweg durch bestimmte Verkehrsverhältnisse.

Schulplatz in Brandenburg erfolgreich einklagen.
Foto: © insta_photos stock.adobe.com

CHECKLISTE:
Schulplatz einklagen in Brandenburg – So unterstützen wir Sie erfolgreich

Ihr Kind wurde nicht an der Wunschschule in Brandenburg aufgenommen? Auch nach einem Ablehnungsbescheid bestehen gute Chancen, den Schulplatz einzuklagen. Unsere erfahrenen Anwälte für Schulrecht in Brandenburg begleiten Sie durch den gesamten Prozess und helfen Ihnen, Ihre Rechte gegenüber der Schulbehörde durchzusetzen.

  1. Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen:
    Nach Erhalt des Ablehnungsbescheids haben Sieeinen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Dies ermöglicht der Schule, ihre Entscheidung noch einmal zu überprüfen. Die Einhaltung der Frist ist dabei entscheidend für den Erfolg.
  2. Gut begründeter Widerspruch Schulplatz Brandenburg kann gerichtliche Klage vermeiden:
    Eindetailliert und juristisch fundiert begründeter Widerspruch erhöht die Chance, dass die Schule einlenkt und Ihr Kind doch noch aufnimmt. So kann oft ein gerichtliches Verfahren vermieden werden.
  3. Rechtsberatung durch erfahrene Anwälte für Schulrecht in Brandenburg:
    UnsereAnwälte prüfen die Erfolgsaussichten Ihres Falls sorgfältig und beraten Sie individuell. Wir übernehmen die komplette Abwicklung des Widerspruchsverfahrens und setzen alles daran, den Schulplatz für Ihr Kind in Brandenburg zu sichern.

Formale Fehler bei der Schulplatzvergabe:
Immer wieder Schulen machen formale oder inhaltliche Fehler bei der Schulplatzvergabe. Unsere Anwälte nehmen Akteneinsicht und decken Fehler im Aufnahmeprozess gezielt auf – sei es bei der Punktevergabe, der Berücksichtigung von Härtefällen oder bei sonstigen Verstößen gegen das Brandenburgische Schulgesetz.

Wir entlasten Sie von bürokratischem Aufwand:
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Schule und den Behörden, sodass Sie sich nicht mit aufwendigen Recherchen oder Formalitäten belasten müssen. Kontaktieren Sie uns jetzt, um die Chancen auf einen Schulplatz an der Wunschschule in Brandenburg zu erhöhen!

Der Widerspruch wurde abgelehnt, so hilft Ihnen die Schulplatzklage in Brandenburg

Wurde der Widerspruch abgelehnt, so besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats Schulplatzlage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Brandenburg zu erheben. Da sich eine solche Schulplatzklage über einen langen Zeitraum hinziehen kann, sollte in der Regel ein Eilantrag gestellt werden. Damit kann erreicht werden, dass Ihr Kind noch vor dem endgültigen Urteil einen vorläufigen Platz an der Wunschschule in Brandenburg bekommt und von Anfang an am Unterricht teilnehmen und sich mit Mitschülern und Lehrern einleben kann.

Kosten Schulplatzklag Brandenburg: Was kostet es einen Schulplatz in Brandenburg einzuklagen?

Über die Kosten für eine Schulplatzklage in Brandenburg informieren wir Sie gern transparent und offen. Tragen Sie sich dazu gern in unser Kontaktformular ein. Wir arbeiten mit klaren Pauschalen für eine Kostensicherheit und Kostenplanung. Inwiefern die Kosten ganz oder teilweise von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden, klären wir gern mit Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme.

Hat Ihr Kind besonderen Förderbedarf und benötigt eine spezifische Brandenburger Schule?

Dann ist es umso wichtiger ein Umfeld zu finden in dem Ihr Kind bestmöglich nach seinen individuellen Fähigkeiten gefördert wird, sich entfalten kann und einen Ort, bei dem Ihr Kind die beste Chance auf gesellschaftliche Teilhabe bekommt. Denn neben Förderung der schulischen Fähigkeiten geht es insbesondere auch um soziale Integration. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf wird geholfen nicht zum Außenseiter zu werden. Unterstützen Sie Ihr Kind dabei in seiner inklusiven schulischen Entwicklung.

Besteht ein solcher individueller Unterstützungsbedarf, empfehlen wir je nach festgestelltem Förderbedarf eine entsprechende sogenannte Schwerpunktschule zu wählen.

Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in den Bereichen „geistige Entwicklung“, „körperliche und motorische Entwicklung“, „Hören, „Sehen“ oder auch „Autismus“ bestehen.

Schwerpunktschulen verfügen über die nötigen Förderkapazitäten und stellen spezifische Förderangebote zur Verfügung.

Podcast: DIE ANWALTSSPRECHSTUNDE

Wenn Sie in Brandenburg mit einer Schulplatzklage oder schulischen Disziplinarmaßnahmen konfrontiert sind, ist schnelle und kompetente Unterstützung entscheidend. Als erfahrener Anwalt für Schulrecht in Brandenburg begleiten wir Sie bei Widersprüchen, Klageverfahren und der Anfechtung von Ordnungsmaßnahmen. Ob Ablehnungsbescheid der Wunschschule, Schulverweis oder Ausschluss vom Unterricht – wir setzen uns für die Rechte Ihres Kindes ein und sorgen dafür, dass rechtliche Fehler im Verfahren aufgedeckt werden. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung und verbessern Sie die Chancen Ihres Kindes auf eine erfolgreiche Schullaufbahn!

Schuljahr 2024/2025 –
Auswahl unserer erfolgreichen Schulplatzklagen in Brandenburg

Astrid-Lindgren-Grundschule (111405)

Die Astrid-Lindgren-Grundschule in Frankfurt Oder zeichnet sich nach eigenen Angaben durch eine besonders individuelle Betreuung, angepasst an den jeweiligen Entwicklungsstand, aus.

Wir freuen uns, dass wir unserer Mandantin einen Platz an der Wunschschule verschaffen konnten und wünschen alles Gute für die Zukunft!

Ludwig-Achim-von-Arnim Grundschule Werbig (103111)

Wir legten Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid betreffend die Aufnahme in die Ludwig-Achim-von-Arnim Grundschule Werbig ein und begründeten, wieso unser Mandant in seine Wunschschule aufgenommen werden sollte. Mit Erfolg. Wir konnten dem Mandanten einen Platz an der Ludwig-Achim-von-Arnim Grundschule verschaffen und wünschen alles Gute für die weitere Schullaufbahn!

Grundschule am Telegrafenberg Potsdam (106793)

Eines der Konzepte der Grundschule am Telegrafenberg Potsdam ist die Stärkung der Lehre der MINT-Fächer. Von diesem und weiteren Angeboten der Grundschule am Telegrafenberg wird unsere Mandantin in Zukunft dank unseres Einsatzes für die Erlangung des Wunschschulplatzes profitieren können!

Schuljahr 2022/2023 –
Auswahl unserer erfolgreichen Schulplatzklagen in Berlin & Brandenburg

Musikbetonte Gesamtschule Paul Dessau

Die Gesamtschule Paul Dessau in Zeuthen fördert ihre Schülerinnen und Schüler nicht nur durch ihre Musikbetontheit, sie wurde zudem als „MINT-freundlich“ ausgezeichnet. Unserer Mandantin konnten wir durch einen Abhilfebescheid den Besuch der „Schule mit hervorragender Berufs- und Studienorientierung“ mit der siebten Klasse ermöglichen.

Erich Kästner Grundschule (06G04)

Die Erich Kästner Grundschule in Falkensee zeichnet sich durch Sprach- und Leseförderung sowie Geunsdheitserziehung in der Schule aus. Unser Mandant wird durch Aufnahme an die Schule diese Vorzüge in Kürze selbst erleben dürfen.

Geschwister Scholl Schule Zossen

Die Geschwister Scholl Schule Zossen bietet ihren Schülerinnen und Schülern als Gesamtschule große Differenzierung. Auch im Rahmen des Ganztagskonzeptes ist ein „ganztägiges Lernen“ Ziel der Schule. Durch eine Abhilfe ist es unserem Mandanten möglich, mit dem kommenden Schuljahr die Schule zu besuchen.

Schuljahr 2021/2022 –
Auswahl unserer erfolgreichen Schulplatzklagen in Berlin & Brandenburg

Bruno Hans Bürgel Grundschule Schöneiche – Aufnahme an der Schule

Die Bruno Hans Bürgel Schule in Schöneiche bei Berlin ist eine Grundschule mit einem großen Fokus auf Umweltbildung, Medienkompetenz und eine gesunde Schule. Für unseren Mandanten konnten wir erwirken, dass die Tochter die Schule mit circa 280 Mitschülerinnen und Mitschülern besuchen kann.

Wilhelm Conrad Röntgen Gesamtschule – Aufnahme nach Nachweis des Wohnortes

Die Wilhelm Conrad Röntgen Gesamtschule liegt mitten im Grünen. Die in Panketal gelegene Schule mit gymnasialer Oberstufe legt einen großen Wert auf frühzeitige Berufs- und Studienorientierung. Nach einem Nachweis des Wohnortes wird künftig auch der Sohn unserer Mandantin auf diese Schule gehen.

Schulplatz einklagen in Brandenburg:

Die Berliner Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema der Schulplatzklage beratend zur Seite und vertritt Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Gerne können Sie zu diesem Zweck einen kurzfristigen Termin an einem unserer Berliner Standorte vereinbaren.

 

Jetzt Schulplatzklage unverbindlich anfragen:

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    Dr. Katharina Sponholz

    Lehrbeauftragte für Verwaltungsrecht und angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

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    Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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    RAin Claudia Schindler

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    Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

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