Klage von Haribo gegen den Verkauf von in Goldfolie verpackten Schokoladenbär mangels Verwechslungsgefahr erfolglos.
Aktuelles aus der Kategorie
Filesharing: Einmalige Ermittlung einer IP-Adresse kein Nachweis
AG Düsseldorf: Filesharing: Einmalige Ermittlung einer IP-Adresse kein Nachweis. Das AG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 30.07.2015 entschieden, dass die einmalige Ermittlung einer IP-Adresse im Rahmen einer Filesharing-Abmahnung nicht ausreichend ist, um den tatsächlichen Nachweis einer Urheberrechtsverletzung zu erbringen.
LG München: AdBlocking ist nicht rechtswidrig
Ein privater Fernsehsender hat gegen den Werbeblocker AdBlock Plus wegen Wettbewerbs- und Urheberrechtswidrigkeit geklagt. Das LG hat die Klage abgewiesen.
Einlösung fremder Rabatt-Coupons kein Wettbewerbsverstoß
Die Beklagte ist eine Drogeriemarktkette und hat in der Vergangenheit zwei Werbemaßnahmen durchgeführt, bei denen sie damit warb, Rabatt-Coupons anderer Mitbewerber bei Käufen in ihren Filialen anzunehmen und einzulösen.
Inanspruchnahme eines Anschlussinhabers in Filesharing-Verfahren
Zur Inanspruchnahme eines Anschlussinhabers in Filesharing-Verfahren. Die Klägerin besitzt ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte für den Film „R.“ in Deutschland.
Unzulässige Veröffentlichung eines bearbeiteten Fotos
Die Klägerin bietet Bildmaterial zur entgeltlichen Nutzung über eine Internetdatenbank an. Zum Repertoire der Klägerin gehört die Fotografie eines Stierkämpfers und Stieres eines Fotografen, die im Katalog der Klägerin geführt wird.
Urheberrecht: Historische und autobiographische Gemeinsamkeiten eines Werks können allein keine Urheberrechtsverletzung begründen
Mit seiner Entscheidung stellt das KG klar, dass historische Parallelen beim Vergleich zweier Werke alleine keine Urheberrechtsverletzung begründen.
Urheberrecht: Unerlaubte gewerbliche Nutzung einer Client-Software stellt Urheberrechtsverletzung dar
Die Endbenutzerlizenzvereinbarung des Computerspieleherstellers ist bezüglich einer gewerblichen Nutzung restriktiv auszulegen.
Urheberrecht: Deutsches Schöpferprinzip hält ausländischem originären Urheberrecht stand
Urheberrecht: Deutsches Schöpferprinzip hält ausländischem originären Urheberrecht stand. Filmhersteller kann nach der Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf einen Dritten selbst keinen Unterlassungsanspruch mehr geltend machen.