Urteil OLG München I, „Hans im Glück“. Die Klägerin hatte als Innenarchitektin für die Fastfood-Kette „Hans im Glück“ ein Raumdesignkonzept erstellt. Dieses umfasste unter anderem raumhohe Birkenstämme ohne Äste mit schwarzen Tisch-Sitz-Ensembles.
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