Thema der heutigen Folge ist das Recht am eigenen Bild im Zusammenhang mit den sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook, & Co.! Immer wieder entstehen neue Social Media Plattformen, in denen Bilder und Videos von Personen verbreitet und geteilt werden. Dabei stellt sich für unsere Mandanten häufig die Frage, was darf man machen und was nicht!? Diese Frage wollen wir in dieser Folge beantworten.
Aktuelles aus der Kategorie
RA Norman Buse als Experte zum Thema „Hate Speech“ bei „Mario Barth“
Rechtliche Einschätzung des „Künast-Falls“ in der RTL-Sendung vom 06.11.2019. RA Norman Buse war als Experte zum Persönlichkeitsrecht in der RTL-Sendung „Mario Barth räumt auf“ zu Gast. Dort ging es u.a. um den kürzlich kontrovers diskutierten Fall „Künast“.
David Herz als Experte zum Persönlichkeitsrecht auf Podiumsdiskussion
ElternMedienAbend an der Grundschule Heinrich Zille in Stahnsdorf mit Rechtsanwalt David Herz. Am 23.10.2019 veranstaltete der Paragraph 13 e.V. einen Fach-Elternabend zum Thema „Medien zwischen Fluch und Segen für Eltern zweier Grundschulen (Klasse 1-6, Alter Kinder 6-13 Jahre). Hierbei nahm Herr RA David Herz an einer Podiumsdiskussion mit einem Cyber-Kriminologen, ElternvertreterInnen, usw. teil.
Google-Bewertung mit einem Stern kann unzulässig sein
In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren gegen Google ist das Landgericht Berlin unserer Argumentation gefolgt und hat entschieden, dass auch eine bloße Ein-Sterne-Bewertung ohne jegliche Kommentierung unzulässig sein kann. Diese Entscheidung ist besonders beachtenswert, weil sich die Pressekammer des Landgerichts Berlin damit gegen die Rechtsprechung des LG Köln sowie des LG bzw. OLG Hamburg stellt.
Interview zum Thema der digitale Angriff auf die Persönlichkeitsrechte
RA Norman Buse, LL.M., hat dem bekannten Unternehmer-Podcast MARKENREBELL ein ausführliches Interview zum Persönlichkeitsrechtsschutz im Internet gegeben. Jetzt reinhören!
BGH-Urteil: Ärztebewertung auf Jameda kann unzulässig sein
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) sich bereits im Jahr 2016 eingehend mit dem Ärztebewertungsportal „www.jameda.de“ beschäftigt hatte, erfolgte am gestrigen Tage eine weitere Entscheidung. Ein Kommentar zum BGH-Urteil „Jameda“ vom 20.02.2018, Az. VI ZR 30/17.
Verstoß gegen KUG: Verwendung eines Fotos aus sozialem Netzwerk
Die unerlaubte Verwendung eines Fotos aus einem sozialem Netzwerk in einem Steckbrief verletzt das das Recht am eigene Bild und stellt demnach eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar.
Interview zum Thema Bildnisveröffentlichung von gewalttätigen Demonstranten beim G20-Gipfel
Rechtsanwalt Norman Buse hat kürzlich dem Berliner Radiosender „Radio Paradiso“ ein Interview zur Zulässigkeit von Bildnisveröffentlichungen von gewalttätigen Demonstranten beim G20-Gipfel gegeben.
Checkliste Bootskauf / Yachtkauf: worauf sollte man achten?
Worauf sollte man beim Kauf eines gebrauchten Bootes achten? Wie ist die Rechtslage bei Mängeln? Ein Überblick rund um das Thema Bootskauf aus Anwaltssicht.