Geschäftsführer ausländischer Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland haften auch gemäß § 64 GmbHG für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit. Director einer Limited und Geschäftsführer einer GmbH sind bezüglich der eigenen Haftung gleich zu behandeln.
Aktuelles aus der Kategorie
BGH: Titelklauselumschreibung bei formwechselnder Umwandlung in Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht notwendig
BGH: Titelklauselumschreibung bei formwechselnder Umwandlung in Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht notwendig. Keine titelergänzende Klausel nach § 727 ZPO notwendig ist, solange die Identität der Eigentümerin zweifelsfrei erkennbar geblieben ist.
BGH: Keine Geldentschädigung wegen grober Beleidigung im persönlichen Umfeld
BGH: Keine Geldentschädigung wegen grober Beleidigung im persönlichen Umfeld. Ein Anspruch auf Geldentschädigung ist nur bei fehlender anderweitiger Sanktionen zu gewähren.
BVerfG: Vermieter muss negative Bewertungen hinnehmen
BVerfG: Vermieter muss negative Bewertungen hinnehmen. Das BVerfG stellte fest, dass die Verbreitung wahrer Tatsachen aus der Sozialsphäre grundsätzlich hingenommen werden muss
BVerfG: Bezeichnung als „Spanner“ ausnahmsweise zulässig
BVerfG: Bezeichnung als „Spanner“ ausnahmsweise zulässig. Das BVerfG stellte fest, dass die Bezeichnung „Spanner“ ausnahmsweise vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein kann.
BVerfG: Recht zum Gegenschlag
Bundesverfassungsgericht: Zum Recht auf Gegenschlag. Das BVerfG musste sich jüngst mit dem Thema eines zulässigen Gegenschlags als Reaktion auf vorangegangene Persönlichkeitsverletzungen befassen.
Urheberrecht: Musikband verbietet Songs für Wahlkampf
Die verfügungsbeklagte politische Partei „N.“ hatte zwei Lieder der verfügungsklagenden Band „H.“ für Parteiveranstaltungen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Landtagswahlkampf abgespielt. Die streitgegenständlichen Lieder wurden
Unzulässiges AGB-Abtretungsverbot bei Gewährleistungsanspruch
Unzulässiges AGB-Abtretungsverbot bei Gewährleistungsanspruch. Der Verfügungskläger bietet Waren unterschiedlicher Art im Internet zum Kauf an. Die Verfügungsbeklagte betreibt einen Internethandel und bietet gewerblich Elektro- und Küchengeräte an.
BGH: App „wetter.de“ genießt keinen Werktitelschutz
BGH: App „wetter.de“ genießt keinen Werktitelschutz. Die Klägerin betreibt unter der Domain „wetter.de“ eine Internetseite, auf der sie lokal aufbereitete Wetterdaten und weitere Wetter-Informationen zum Abruf bereithält.