Der Mandant wurde fälschlicherweise bezichtigt, zwei ihm durch sein Arbeitsverhältnis (Senioren- und Pflegeheim) bekannte, anvertraute ältere Frauen sexuell missbraucht zu haben. Weil es aus diversen Gründen an der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit mangelte, […]
Aktuelles aus der Kategorie
Einstellung des Drogenstrafverfahrens nach §153 I StPO trotz Besitz von mehr als 50 g Marihuana und Waffen
Einstellung des Drogenstrafverfahrens nach §153 I StPO trotz Besitz von mehr als 50 g Marihuana und Waffen 07. April 2020Unsere Kanzlei für Strafrecht aus Berlin...
Die Verständigung – Was muss der Richter beim Deal mitteilen
Die Verständigung – Was muss der Richter beim Deal mitteilen 17. November 2015Der fünfte Senat des Bundesgerichtshofs hatte mit Beschluss vom 05.08.2015 – 5 StR 255/15...