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Google-Bewertung mit einem Stern kann unzulässig sein

Google-Bewertung mit einem Stern kann unzulässig sein

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren gegen Google ist das Landgericht Berlin unserer Argumentation gefolgt und hat entschieden, dass auch eine bloße Ein-Sterne-Bewertung ohne jegliche Kommentierung unzulässig sein kann. Diese Entscheidung ist besonders beachtenswert, weil sich die Pressekammer des Landgerichts Berlin damit gegen die Rechtsprechung des LG Köln sowie des LG bzw. OLG Hamburg stellt.

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