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Fachanwalt für IT-Recht aus Berlin, Hamburg & München
IT Rechtskanzlei für IT-Vertragsrecht, Softwareverträge, Datenschutzrecht
Kanzlei für IT-Recht aus Berlin, Hamburg und München! Fachanwalt für IT-Recht steht für Sie rund ums Internetrecht & Informationstechnologierecht zur Verfügung.
Anwalt für Internetrecht: Anwälte mit Expertise im IT-Recht
Das Informations- und Technologierecht (kurz: IT-Recht oder häufig auch Internetrecht) ist ein klassisches Rechtsgebiet im Bereich des Wirtschaftsrechts. Unter der Dezernatsleitung von RA David Herz, Fachanwalt für IT-Recht, steht Ihnen unser Anwaltsteam mit Standorten in Berlin, Hamburg und München zur Seite. Als Anwaltskanzlei für IT-Recht beraten wir Sie kompetent zu Fragen rund um das Thema Internetrecht und Informationstechnologierecht.
Unsere Rechtsanwälte für Internetrecht und Anwälte für IT-Recht beraten Sie kompetent und bundesweit und begleiten Ihre IT-Vorhaben und Projekte mit fundierter Branchenkenntnis. Neben der Beratung vertreten wir Sie außerdem gerichtlich, sowohl in der Durchsetzung als auch in der Abwehr von Ansprüchen – wenn nötig auch über mehrere Instanzen.
Termine zur anwaltlichen Beratung sind in unseren Standorten Berlin, Hamburg & München, per Telefon oder per Videocall möglich.
Anwalt erläutert: Was hat das IT-Recht zum Gegenstand?
Das IT-Recht stellt eine Querschnittsmaterie dar und ist der Oberbegriff für die Informations- und Datenverarbeitung. Ganz allgemein werden von diesem Rechtsgebiet diejenigen Lebensbereiche erfasst, in welchen Informationstechnologien genutzt wird oder eine Rolle spielt.
In der Anwaltspraxis kommt es daher häufig zu Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Gewerblichen Rechtsschutz, dem Urheber– und Medienrecht sowie dem Datenschutzrecht oder dem Strafrecht, welche wir stets berücksichtigen und bei denen wir unsere Expertise ebenfalls gerne einbringen.
Laut Fachanwaltsordnung wird das IT-Recht wie folgt beschrieben:
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
- Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
- Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien, einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
- Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
- Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
- Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
- Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien.
Welche Leistungen können Sie von unseren Rechtsanwälten für IT-Recht erwarten?
✅ Beratung und Vertretung im IT-Vertragsrecht
Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit im IT-Recht stellt das IT-Vertragsrecht dar.
Dies lässt sich nochmals in das allgemeine Vertragsrecht, also Hardwareverträge/ Softwareverträge, und in Vertragsgestaltungen mit Bezug zum E-Commerce und M-Commerce unterteilen.
Die Leistungen unseren Kanzlei für Internetrecht reicht hier von der reinen Vertragsplanung, der Entwicklung der Verträge über die Begleitung von Vertragsverhandlungen bis zur Betreuung der Vertragsdurchführung.
Unsere Leistungen im » IT-Vertragsrecht.
✅ Erstellung von Software-Verträgen
Zum Bereich des Vertragsrechts der Informationstechnologien zählen die Gestaltung individueller Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen für z.B. Onlineshops oder Plattformen. Unsere Fachanwälte für Internetrecht erarbeiten für Sie rechtssichere Verträge für Ihren Tätigkeiten im Internet.
Gemeinsam erstellen, prüfen und überarbeiten wir mit Ihnen Verträge beispielsweise in den Bereichen:
- Softwareentwickung – Agile Entwicklung nach Scrum, Kanban o.ä. erfordert spezielle Verträge im Gegensatz zum klassischen Wasserfallmodell
- Software-as-a-Service (SaaS)-Verträge – Vertrag über die Nutzung einer vom Provider zur Verfügung gestellten Software per Datenfernverbindung, typischerweise via Internet
- Service Level Agreement (SLA) –Dienstleistungsvereinbarungen zwischen Auftraggeber und Dienstleister, die wiederkehrende Dienstleistungen bezeichnet (z.B. Leistungsumfang, Reaktionszeit und Schnelligkeit der Bearbeitung)
- Open Source Software Recht – Wir beraten rund um die Einbindung, Nutzung, Weiterentwicklung sowie den Vertrieb von (bearbeiteter) Software unter Open Source Lizenz
- Application Service Providing Vertrag (ASP): Ein Anwendungsdienstleister, der eine Anwendung zum Informationsaustausch über das Internet anbietet. Der ASP kümmert sich um die gesamte Administration und die Datensicherung sowie auch um die Nutzerbetreuung
- SEO Vertrag – Ein Vertrag zwischen Suchmaschinenoptimierer (Agentur) und Endkunde über die Optimierung von Internetseiten für Suchmaschinen wie insbesondere Google
- Webdesignvertrag – Ein Vertrag, in dem festgelegt wird, ab welchem Zeitpunkt (z.B. erst nach vollständiger Bezahlung) die Nutzungsrechte einer Webseite an den Auftraggeber gehen
- Providerverträge – Ein Vertragstyp, mit dem ein Provider einem Kunden Leistungen anbietet und bereitstellt. Darin werden sowohl der Zugang zum Internet als auch das Bereitstellen von Speicherplatz im Internet (z.B. für E-Mail oder Webseite) geregelt.
Unsere Leistungen zu » Software-Verträgen.
Unsere Leistungen zu » SaaS-Verträgen.
✅ Datenschutzrecht und Compliance
Daneben sind unsere Anwälte im IT-Recht im Datenschutzrecht tätig. Wir unterstützen Sie hier bei der Implementierung und Beachtung der europäischen und nationalen Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (kurz: BDSG) in Bezug auf Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde.
Unsere Leistungen im » Datenschutzrecht.
✅ Domainrecht
Auch im Bereich des Domainrechts beraten wir Sie gerne und setzen Ihre Rechtsansprüche bei allen domainrechtlichen Fragen und im Bereich des Namens-, Marken oder Wettbewerbsrecht gegebenenfalls prozessual durch. Wir bieten Ihnen außerdem Unterstützung bei:
- dem Erwerb einer Domain,
- Domainhandel – dem gewerblichen Handel mit Internetadressen,
- Domaingrabbing – das missbräuchliche Reservieren einer Domain,
- Cybersquatting – das Registrieren von Begriffen als Internet-Domainnamen, die dem Registrierenden eigentlich nicht zustehen,
- Typosquatting – Unseriös verwendete Tippfehlerdomains, auf die der Nutzer bei versehentlicher Falscheingabe einer URL automatisch weitergeleitet wird,
- Markengrabbing – Reservieren einer Marke ohne eigene Nutzungsabsicht, mit dem Ziel, vom Inhaber des gleichen Unternehmensnamens oder einer Marke ein Lösegeld für die Freigabe bzw. die Übertragung zu verlangen.
Das Domainrecht hat einen engen Bezug zum Markenrecht, denn auch aus einer Domain kann markenrechtlicher Schutz erwachsen. Außerdem kann die Benutzung eines Domainnamens im geschäftlichen Verkehr fremde Markenrechte verletzen.
Da wir auch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei uns in der Kanzlei für IT-Recht haben, können Sie auch in domainrechtlichen Fragestellungen mit Bezug zum Markenrecht fachkundig unterstützen.
Unsere Leistungen im » Domainrecht.
✅ Beratung für Content Creator
Sie sind als Influencer oder Content Creator in den Sozialen Medien wie Instagram, Youtube oder Tik Tok tätig und möchten Ihre Tätigkeit rechtssicher ausüben?
Wir beraten und betreuen Sie im Bereich der Werbekennzeichnung, dem Recht am eigenen Bild oder vertreten Sie, wenn Falschäußerungen über Sie verbreitet werden. Wir arbeiten diskret, zügig und sind auch in Notfällen schnell für Sie erreichbar.
Durch unsere Fachanwaltschaften im Gewerblichen Rechtsschutz, im IT-Recht sowie im Urheber- und Medienrecht können wir Ihnen eine hochspezialisierte Beratung garantieren.
Ihr Social-Media-Profil wurde gehackt und der Zugriff ist Ihnen verwehrt?
Wir leiten die nötigen Schritte ein, um Ihr Profil zurück zu gewinnen. Unter dem Stichwort Cybercrime lassen sich außerdem auch viele andere Phänomene erfassen, zudem haben die verschiedenen Beteiligten unterschiedliche Interessen.
Häufig werden unter Cybercrime z.B. Hacking, Phishing, Computerbetrug, Identitätsdiebstahl, Datendiebstahl, Datenbeschädigung, Abhören von Kommunikation, aber auch das Verbreiten von Viren und anderer Schadsoftware (Malware) verstanden. Auf Grund unserer breiten Erfahrung und unserem spezifischem Wissen über Computer- und Netzwerktechnik, können wir Ihnen umfassenden Rat anbieten.
Sie haben eine Website und möchten diese rechtssicher gestalten? Wir entwerfen Datenschutzerklärungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen und beraten Sie kompetent bei der Verwendung von Texten und Bildern, damit es nicht zu Verstößen im Bereich des Urheberrechtes kommt.
Auch bei Marketingmaßnahmen und Werbung in elektronischen Medien, wie z.B. Newsletter oder Lead-Generierung, werden wir gerne beratend tätig.
Was zeichnet unseren Fachanwalt für IT-Recht aus?
Unsere Anwaltskanzlei für Internetrecht bietet die notwendige Expertise, Erfahrung und Spezialisierung für alle Fragen des IT-Rechts. Dies folgt nicht zuletzt daraus, dass wir eine Fachanwaltskanzlei sind.
Unsere Rechtsanwälte für Internetrecht beraten und vertreten Sie kompetent und mit Engagement in allen rechtlichen Belangen.
Wir können Ihr Anliegen ganzheitlich und aus einer Hand bei uns in der Kanzlei für IT-Recht betreuen. Dadurch ist es uns möglich, die Verfahren unter einem Dach zusammenzuführen und so positive Synergieeffekte zu erzeugen.
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Die Anwälte der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin, Hamburg und München beraten Sie in allen Fragen des IT-Rechts.
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