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Anwalt für Markenrecht München
Das DPMA kann als größtes nationales Patent- und Markenamt in ganz Europa und weltweit sogar fünftgrößtes Patentamt unzählige Markenanmeldungen vorweisen. Allein für das Geschäftsjahr 2022 wurden über 73 Tausend nationale Marken neu angemeldet. Dazu kommen noch die abgeschlossenen Eintragungsverfahren aus dem Vorjahr und natürlich die Anmeldungen, die zwar über das DPMA laufen, aber entweder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erfolgen.
Kein Wunder also, dass München in Sachen Markenrecht extrem wichtig ist. Uns wiederum ist es wichtig, ein schneller und zuverlässiger Ansprechpartner vor Ort zu sein, weshalb sich Unternehmen mit Hauptsitz in Bayern und Umgebung direkt an unseren Kanzleistandort in München wenden können. In der Antonienstraße, fußläufig vom Englischen Garten, steht Ihnen und Ihrem Unternehmen Expertise mit über 20 Jahren Berufserfahrung im Gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht unter der Leitung von Rechtsanwalt Michael Voltz zur Verfügung.
Wann können Ihnen unsere Rechtsanwälte für Markenrecht helfen?
Sie haben eine markenrechtliche Frage, ein konkretes Problem oder wollen eine Marke registrieren lassen? Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt:
Unsere Anwälte beraten Sie zur Schutzwürdigkeit Ihrer Entwürfe, der Reichweite des markenrechtlichen Schutzes (national, europaweit, international) und übernehmen die Markenrecherche. Wir kümmern uns für Sie auch um die eigentliche Markenanmeldung beim DPMA, EUIPO oder der WIPO.
Sobald Ihre Marke angemeldet ist, empfehlen wir eine Markenüberwachung und übernehmen im Fall der Fälle auch Ihre Vertretung im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren. Inhaber von älteren Marken haben nämlich ein kurzes Zeitfenster, in dem sie gegen jeweils neu angemeldete Marken und deren Eintragung widersprechen können, wenn zum Beispiel Verwechslungsgefahr besteht. Wir kümmern uns um Widerspruchsverfahren sowohl vor dem DPMA als auch dem EUIPO.
Wird eine bereits eingetragene Marke nicht benutzt, kann ein Wettbewerber, der selbst eine grundsätzlich identische oder ähnliche Marke eintragen lassen will, ein markenrechtliches Verfallsverfahren anstreben. Eine andere Möglichkeit, Marken löschen zu lassen, ist das Nichtigkeitsverfahren. Auch hier sind wir der richtige Ansprechpartner.
Bei Markenrechtsverletzungen mahnen wir in Ihrem Namen ab oder, falls Sie selbst eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, prüfen wir die Zulässigkeit und vertreten Sie auf dem weiteren Wege.
Diese Wege führen oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dabei handelt es sich oftmals um einstweilige Verfügungen, da in markenrechtlichen Angelegenheiten aufgrund des wirtschaftlichen Faktors im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit Eile geboten ist. Das einstweilige Verfügungsverfahren bietet die schnellstmögliche gerichtliche Auseinandersetzung.
Es kann jedoch auch zu einem „normalen“ Klageverfahren kommen. Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten vertritt Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer markenrechtlichen Ansprüche wie Auskunft, Unterlassung, Vernichtung, Rückruf und Schadensersatz.
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Anwalt für Markenrecht in München? – Kanzlei Buse Herz Grunst hilft bundesweit!
Markenrecht in München – Wo muss ich hin?
Hauptsitz des DPMA:
Das DPMA ist zwar eine Bundesbehörde, hat aber viele Standorte. Neben den Außendienststellen in Berlin und Jena finden sich gleich vier Standorte allein in München. Davon sind nur zwei für den Publikumsverkehr geöffnet, die anderen beiden beherbergen einzelne Patentabteilungen.
Das Hauptdienstgebäude dagegen ist öffentlich zugänglich und befindet sich in der Zweibrückenstraße im Bezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt. Hier befinden sich sowohl Verwaltung als auch Dokumentenannahme und der Großteil des Mitarbeiterstabs der Prüferschaft.
Dann gibt es noch den Standort in der Cincinnatistraße im Bezirk Obergiesing-Fasangarten. Hier sind die meisten Markenabteilungen des DPMA untergebracht; der Zugang ist auch hier frei.
Fun Fact: Das DPMA hieß zu Kaiserzeiten noch „Kaiserliches Patentamt“ und hatte als „Reichspatentamt“ bis 1945 seinen Sitz in Berlin. Seit 1998 heißt es dann nicht mehr „Deutsches Patentamt“, sondern „Deutsches Patent- und Markenamt“. Eine alte Behörde mit ordentlich Tapeten- und Namenwechsel also.
Markenanmeldung beim DPMA
Der DPMA-Standort München ist Anlaufstelle für Anmeldungen von nationalen Marken. Gleichermaßen kann das DPMA bei der Anmeldung von Europäischen Marken beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) weiterhelfen, indem es die Anträge annimmt und nach Alicante weiterleitet. Möchte man eine internationale (IR-) Marke eintragen lassen, geschieht dies bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Den Antrag kann man ebenfalls über das DPMA stellen.
Die eigentlichen Anmeldungen finden nicht über die Außendienststellen in Berlin oder Jena statt, sondern in München. Die Postanschrift ist dabei immer die gleiche, allein die Faxnummern variieren ja nach Eingabe. Patente und Gebrauchsmuster werden unter anderer Nummer angemeldet als Marken!
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie eine Markenanmeldung läuft.
Markenrechtliches Klageverfahren in München
Einstweilige Verfügungsverfahren und/oder Klageverfahren werden erstinstanzlich vor dem Landgericht München geführt. Achtung: In München gibt es die Besonderheit, dass es nicht nur ein LG gibt, sondern gleich zwei, LG München I und LG München II.
Für Markensachen ist allerdings nur das LG München I in der Prielmayerstraße zuständig. Dabei sind sowohl die 33. Zivilkammer (kurz ZK) als auch die 1. und die 3. Kammer für Handelssachen für „Rechtsstreitigkeiten, die sich auf den Schutz der Marken und sonstigen Kennzeichen beziehen (…)“ zuständig. Das LG München I ist in Markensachen zuständig für die Bezirke Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten (Allgäu), Landshut, Memmingen, München I, München II, Passau und Traunstein.
Die zweite Instanz bzw. die nächsthöhere Instanz wäre dann das OLG München, welches ebenfalls in der Prielmayerstraße sitzt. Dort entscheidet der 6. Zivilsenat über Rechtsstreitigkeiten, die u.a. Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und Kennzeichenrecht betreffen.
Wieviel kostet eine Markenanmeldung beim DPMA und dem EUIPO?
Wird eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, fallen bei Markenanmeldungen zwei Kostenpunkte an: Das Anwaltshonorar und die Gebühren des jeweiligen Markenamtes. Diese variieren und steigen mit der Anzahl der einzutragenden Nizza-Klassen.
Die Nizza-Klassifikation dient der Klassifikation von Dienstleistungen und Produkten, die in der jeweiligen Kategorie eingetragen werden und nur für diesen Produkt- bzw. Dienstleistungsbereich Schutz entfalten. Es existieren derzeit 45 Klassen, die wiederum in unzählige Unterkategorien untergliedert werden.
Die Anmeldung einer nationalen Marke beim DPMA kostet 300 EUR. Diese Grundgebühr deckt die Kosten für die Eintragung einer Marke in bis zu drei Nizza-Klassen. Soll die Marke darüber hinaus in weitere Klassen eingetragen werden, fallen für jede weitere Schutzgruppe weitere 100 EUR an.
Unionsmarken beim EUIPO anzumelden, ist naturgemäß etwas preisintensiver. Die Grundgebühr liegt hier bei 850 EUR und deckt lediglich eine Nizza-Klasse ab. Die zweite Klasse kostet dann zwar nur noch 50 EUR. Aber ab und inklusive der dritten Nizza-Klasse, in die die Marke eingetragen werden soll, belaufen sich die Kosten jeweils auf 150 EUR pro weitere Klasse.
Die an das DPMA zu entrichtende Gebühr für den Antrag auf internationale Registrierung beläuft sich auf 180 EUR. Außerdem entschtehen bei einer IR-Marke weitere Gebühren bei der WIPO.
Markenrechtsstreit um das einzig wahre Oktoberfest
Im Gebiet Markenrecht ist in München so einiges los. Das prominenteste Beispiel: Die Wiesn. Das OLG München hatte 2022 entschieden, dass ein Veranstalter aus Dubai nicht suggerieren darf, das original Münchener Traditionsfest „Wiesn“ aka das Oktoberfest würde nach Dubai ziehen. Das OLG untersagte den Gebrauch von Formulierungen wie u.a. „Oktoberfest goes Dubai“, „Oktoberfest Dubai“ und „Das traditionelle Oktoberfest am Ort der EXPO 2021 Weltausstellung“. Der Veranstalter würde damit irreführende Aussagen darüber treffen, dass sich der traditionelle Veranstaltungsort verändert hätte. Und genau darin liegt das Problem: Das Oktoberfest erfreut sich weltweit solch starker Beliebtheit, dass es immer wieder Volksfeste gibt, die sich „Oktoberfest“ nennen. Jedoch wurde niemals der Eindruck erweckt, es handele sich um das originale Oktoberfest aus München.
Die Stadt München war zwei Jahre zuvor in dem langjährigen Bestreben, den Begriff „Oktoberfest“ als Marke schützen zu lassen, endlich einen Schritt weiter gekommen. Das Europäische Amt für geistiges Eigentum hatte lange an der Auffassung festgehalten, dass der Begriff „Oktoberfest“ zu allgemein und damit nicht geschützt bzw. „reserviert“ werden kann. 2020 dann wurde endlich der europäische Markenschutz für viele Nizza-Klassen gewährt. Sowohl Produkte wie Accessoires und Merchandise als auch Dienstleistungen wurden geschützt. Dies gilt nicht für Lebensmittel und Bier. – Was den Einzelhandel freuen dürfte, da ansonsten Lizenzgebühren an die Stadt München zu entrichten wären.
Als Wortmarken geschützt sind die Begriffe „Oktoberfest“, „Münchener Oktoberfest“, „Oktoberfest München“ und „Wiesn“.
Warum BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte der richtige Ansprechpartner im Markenrecht ist
Wir machen Ihr Unternehmen markenrechtlich fit und setzen uns bei Markenrechtsverletzungen effizient für Ihre Rechte ein.
Unsere Anwälte beraten Sie zu den Themen Markenrecherche, Auswahl von Markenart (Bild, Wort, Klang, Wort-Bild, 3D, …) und Schutzumfang sowie zu anderen Themen im Gewerblichen Rechtsschutz.
Wir melden für Sie Ihre Marke(n) an und vertreten Sie in den Widerspruchs-, Nichtigkeits- und Verfallsverfahren vor den Markenämtern. Sie können sich auch bei der gerichtlichen Vertretung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf unser Team aus Rechtsanwälten verlassen.
Ergänzende Informationen zum Markenrecht
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