Die Bildmarke:
Ihre Marke richtig schützen

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Startseite » Markenrecht » Die Bildmarke: Ihre Marke richtig schützen

Sie haben eine einzigartige Grafik oder ein markantes Logo, das Ihre Produkte oder Dienstleistungen von anderen unterscheidet?

Die Bildmarke ist ein wertvoller Bestandteil Ihres Brandings und kann dafür entscheidend sein, ob Ihr Produkt sich erfolgreich am Markt durchsetzt. Durch die rechtzeitige Markenanmeldung und Registrierung Ihrer Marke können Sie sicherstellen, dass Ihre Marke den bestmöglichen Schutz erhält und langfristig erfolgreich bleibt.

Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte berät Sie in allen Fragen des Markenrechts und hilft Ihnen dabei, Ihre Interessen und Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Was ist eine Bildmarke und warum ist ihr Schutz wichtig?

Marken dienen der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens. Gem. § 3 des Markengesetzes (MarkenG) sind alle Zeichen schutzfähig, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Die Bildmarke ist gesetzlich nicht definiert, sondern stellt lediglich ein Kennzeichen dar, das aus Grafikelementen wie Abbildungen, Figuren, Buchstaben oder Zahlen, die Ihr Unternehmen repräsentieren, besteht. Sie dient dazu, Ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Anbieter zu unterscheiden und dadurch Ihre Markenidentität zu stärken.

Prägnante Bildmarken, die sich aus unserem Alltag nicht mehr wegdenken lassen und sofort eine gedankliche Verbindung zu den entsprechenden Unternehmen herstellen, sind zum Beispiel das Apple-Logo, das einen angebissenen Apfel zeigt, oder das Nike-Swoosh-Logo.

Die allgegenwärtige Präsenz solcher Zeichen zeigt, wie wichtig sie für das Etablieren eines Unternehmens am Markt sein können.

 

Der rechtliche Schutz einer Bildmarke gewährt dem Markeninhaber ein exklusives Nutzungsrecht daran und ermöglicht es, gegen Markenverletzungen gerichtlich vorzugehen.

Wie erlangt man markenrechtlichen Schutz für eine Bildmarke?

Der Markenschutz entsteht gem. § 4 MarkenG erst mit Eintragung des Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register. Der Antragsteller muss dabei eine Abbildung der Bildmarke sowie eine Liste der Waren oder Dienstleistungen angeben, für die die Marke verwendet werden soll.

Die Markenanmeldung und Registrierung einer Bildmarke beim DPMA erfordert spezifisches Fachwissen und Erfahrung in dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Ein erfahrener Anwalt für Markenrecht weiß, welche genauen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anmeldung der Bildmarke erfüllt und angegeben werden müssen und kann Sie durch den Prozess führen, Ihnen bei der graphischen Gestaltung einer geeigneten Marke helfen und Ihre Interessen gegenüber dem Markenamt vertreten.

Ist die Bildmarke erfolgreich angemeldet, so ist sie zunächst für zehn Jahre geschützt. Sollte Ihre Marke während dieses Zeitraums verletzt oder unbefugt genutzt werden, so können Ihnen Unterlassungsansprüche oder Schadensersatzforderungen zustehen.

 

Nähere Informationen zum Vorgehen gegen Markenrechtsverletzungen haben wir Ihnen hier zusammengestellt »

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