Die Wortmarke

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Startseite » Markenrecht » Die Wortmarke

Sie haben eine einzigartige Idee für einen Namen oder ein Wortspiel, das Ihre Produkte oder Dienstleistungen von anderen unterscheidet?

Dann könnte die Registrierung einer Wortmarke der sichere Weg sein, um Ihr Unternehmen erfolgreich am Markt zu etablieren.

Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte berät Sie in allen Fragen des Markenrechts und hilft Ihnen dabei, Ihre Interessen und Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Was ist eine Wortmarke?

Eine Wortmarke ist ein gem. § 3 des Markengesetzes (MarkenG) rechtlich geschütztes Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen, das aus einer Wortkombination oder einem einzigen Wort besteht. Der Unterschied zu anderen Markenformen wie z.B. Bildmarken besteht darin, dass eine Wortmarke keine grafischen Elemente aufweist, sondern sich ausschließlich aus einer Kombination aus Buchstaben, Zahlen und/oder Wörtern zusammensetzt.

Wie wird eine Wortmarke geschützt?

Die Wortmarke erlangt rechtlichen Markenschutz, wie alle anderen Marken auch, indem sie in das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register eingetragen wird. Dies führt dazu, dass der Markeninhaber das ausschließliche Recht hat, diese Marke für die von ihm registrierten Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Dies umfasst das Recht des Inhabers, Dritten die Nutzung der Marke für identische oder ähnliche Produkte oder Dienstleistungen zu untersagen. Im Fall einer Verletzung einer eingetragenen Marke können dem Markeninhaber Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen zustehen.

Welche Vorteile bietet der Schutz einer Wortmarke? 

Der Schutz einer Wortmarke ermöglicht es dem Inhaber, seine Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu differenzieren und dadurch eine eindeutige Identität auf dem Markt zu etablieren. Durch die Verhinderung der Verwendung ähnlicher Marken durch Dritte kann der Inhaber außerdem seine Wettbewerbsfähigkeit stärken und potenzielle Verwechslungen seitens der Verbraucher vermeiden. 

Wie kann man eine Wortmarke anmelden?

Für die Anmeldung einer Wortmarke muss der Antragsteller beim zuständigen Markenamt einen Antrag einreichen, der Angaben zur Marke sowie zu den zu schützenden Waren oder Dienstleistungen enthält. Ein erfahrener Anwalt für Markenrecht kann Ihnen bei der Recherche helfen, um sicherzustellen, dass die gewünschte Marke nicht bereits von anderen Unternehmen verwendet wird und dass diese genug Unterscheidungskraft aufweist. Dies erhöht die Chancen, dass keine Schutzhindernisse vorliegen und dass die Marke nach Anmeldung auch erfolgreich eingetragen wird.

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