Internationale Marke

YouTube - Kanal

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Youtube Kanal BUSE HERZ GRUNST

Medienauftritte

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Medienauftritte
Bewertungen unser Kanzlei

Podcast - Anwaltsprechstunde

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Podcast Anwaltssprechstunde

Medienauftritte

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Medienauftritte
Bewertungen unser Kanzlei
Startseite » Markenrecht » Internationale Marke

Sie möchten Ihr Kennzeichen nicht nur auf nationaler Ebene, sondern international schützen lassen? Neben der in der EU etablierten Unionsmarke gibt es noch die Möglichkeit der internationalen Markenregistrierung (IR-Marke).

Diese entfaltet Schutz in allen 114 Staaten, die an dem Madrider Abkommen teilnehmen. Sie ist eine kostengünstigere Alternative für Unternehmen, die weltweit tätig sind und ihre Markenidentität international gestalten möchten.

Was ist eine internationale Marke?

Der Schutz einer internationalen Marke kann über das sog. Madrider System erlangt werden. Dieses beruht auf dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA) und dem Protokoll zu diesem Abkommen (PMMA). Dabei handelt es sich nicht um eine „Weltmarke“, die Ihr Kennzeichen weltweit einheitlich schützt. Eine solche Marke gibt es nicht.

Die internationale Marke vereinfacht jedoch das Anmeldeverfahren wesentlich dadurch, dass Sie sich nicht einzeln an die nationalen Markenämter jedes Mitgliedstaates wenden müssen, um Ihre Marke zu schützen. Dies ist gerade außerhalb der EU sinnvoll, da die Unionsmarke keinen Schutz in Drittstaaten genießt.

Wie meldet man eine internationale Marke an?

Für die Anmeldung einer internationalen Marke ist zunächst eine angemeldete oder eingetragene nationale Marke (sog. Basismarke) erforderlich. Diese kann man wie gewohnt bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Mit der Anmeldung der IR-Marke dehnt man den Schutz dieser Marke in den jeweils beantragten Ländern aus. Der Antrag auf internationale Registrierung ist über das DPMA an die World Intellectual Property Organization (WIPO) zu stellen. Die Marke wird dann in einem von der WIPO geführten Register eingetragen und in der „Gazette des marques internationales“ veröffentlicht.

Nähere Informationen zur Erstreckung einer deutschen Marke auf das Ausland, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Wie wird eine internationale Marke geschützt?

Im Gegensatz zu der Unionsmarke entfaltet die internationale Marke keine einheitliche Schutzwirkung. Mit Anmeldung und Eintragung einer IR-Marke wird diese nicht gleich in allen Mitgliedstaaten der MMA und der PMMA geschützt. Erst nach Veröffentlichung der Registrierung wird die Marke in jedem der in dem Antrag benannten Länder als Schutzgesuch hinterlegt. Die Markenämter dieser Länder prüfen dann innerhalb eines Jahres (je nach Einzelfall auch nach 18 Monaten), ob der Marke nach ihren jeweiligen nationalen Vorschriften Schutz gewährt wird.

Wird diese Frage bejaht, so genießt der Antragsteller vollen rechtlichen Schutz wie ein nationaler Markeninhaber. Er kann somit in den jeweiligen Ländern Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen geltend machen. Verletzungen oder Streitigkeiten bezüglich der IR-Marke werden nach den nationalen Rechtsvorschriften und gegebenenfalls den Bestimmungen des Abkommens behandelt.

Welche Vorteile hat eine IR-Marke?

Mit der IR-Marke kann ein einziger Antrag gestellt werden, um markenrechtlichen Schutz in allen derzeit 114 Vertragsstaaten zu erlangen. Dies gewährt dem Markeninhaber auch einen hohen Grad an Flexibilität, da er seinen Antrag zunächst auf nur ein paar Staaten einschränken und ihn nachträglich je nach Bedarf ausweiten kann. Selbst wenn der Schutz in einem der beantragten Länder verweigert wird, beeinträchtigt dies die Marke an sich und den in anderen Ländern gewährten Schutz nicht. Der Markeninhaber hat somit die Möglichkeit, sein Kennzeichen international kostengünstig und mit weniger bürokratischem Aufwand zu schützen.

Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte aus Berlin, Hamburg und München berät Sie in allen Fragen des Markenrechts. Der Anwalt für Markenrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen und bei allen Schritten der internationalen Markenanmeldung begleiten.
WICHTIGER HINWEIS! Mit Klick auf das Vorschaubild stimmen Sie einer Verbindung zu YouTube zu und es gelten die Datenschutzrichtlinien von YouTube.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in Berlin, Hamburg und München.

    Kontaktformular

    mit * gekenzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

    Möchten Sie uns gleich ein Dokument übermitteln? *
    janein
    Hier können Sie eine Abmahnung, Anklage oder ein anderes Schreiben als Anhang beifügen: (Erlaubte Dateitypen: jpg | jpeg | png | gif | pdf / Dateigrösse: max. 12 MB)
    Ihre Nachricht an uns:

    Ihre Ansprechpartner

    Rechtsanwalt u. Partner

    Norman Buse

    Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz | Master of Laws (Medienrecht & IP) | Lehrbeauftragter

    E-MAIL SCHREIBEN

    RAin Claudia Schindler

    Rechtsanwalt u. Partner

    David Herz

    Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Lehrbeauftragter

    E-MAIL SCHREIBEN

    RAin Claudia Schindler

    Rechtsanwalt

    Marc Faßbender

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    RAin Claudia Schindler

    Rechtsanwalt

    Keno Leffmann, M.A.

    Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Michael Voltz

    Rechtsanwalt

    Michael Voltz

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST und Standortleiter München

    E-MAIL SCHREIBEN

    Christopher Bünger

    Rechtsanwalt

    Christopher Bünger

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    Bewertungen unser Kanzlei

    BUSE HERZ GRUNST
    Rechtsanwälte PartG mbB

    Bahnhofstraße 17
    12555 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: [email protected]

    Weitere Standorte:

    Kurfürstendamm 11
    10719 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: [email protected]

    Alter Wall 32
    20457 Hamburg
    Telefon: +49 40 809 031 9013
    Fax: +49 40 809 031 9150
    Mail: [email protected]

    Antonienstraße 1
    80802 München
    Telefon: +49 89 74055200
    Fax: +49 89 740552050
    Mail: [email protected]