Unionsmarke
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Denn im Rahmen der einzelnen nationalen Rechtsordnungen gelten oft unterschiedliche Eintragungsvoraussetzungen oder Rechtsfolgen im Fall der unbefugten Benutzung Ihrer Marke. Dem versucht die Unionsmarke entgegenzukommen, indem sie das Markenrecht unionsweit harmonisiert.
Was ist eine Unionsmarke und wie wird sie geschützt?
Rechtsgrundlage der Unionsmarke ist hauptsächlich die Unionsmarkenverordnung (UMV). Sie erfüllt im Wesentlichen die gleiche Funktion wie die nationale Marke: Sie schützt Kennzeichen, die Ware und Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen unterscheiden. Sie gewährt Markeninhaber*innen das ausschließliche Recht, die Marke für die von ihr geschützten Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Der wesentliche Unterschied zu der nationalen Marke besteht jedoch darin, dass die Unionsmarke Inhaber*innen nicht nur national, sondern EU-weit einheitlich schützt. Diese können mit einer einzigen Eintragung Schutz in allen 27 Mitgliedstaaten der EU beanspruchen.
Welche Vorteile bietet die Registrierung einer Unionsmarke?
Die Unionsmarke unterscheidet sich in ihrer Wirkung kaum von nationalen Marken: Markeninhaber*innen können gegenüber Dritten, die ohne ihre Zustimmung identische oder ähnliche Kennzeichen verwenden, rechtlich vorgehen.
Der wichtigste Vorteil einer Unionsmarke ist wohl, dass es Unternehmen ermöglicht, ihre Markenstrategie länderübergreifend zu planen und zu schützen, ohne in jedem einzelnen Mitgliedstaat der EU separate Anmeldungen vornehmen zu müssen.
Die Registrierung einer Unionsmarke erfolgt einheitlich beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien. Ist die Eintragung erfolgt, so genießt das Kennzeichen Schutz innerhalb der ganzen EU.
Das Unionsmarkensystem vereinheitlicht jedoch nicht nur das Eintragungsverfahren, sondern vereinfacht auch die Rechtsverfolgung. Dies stellt einen erheblichen Vorteil gegenüber der nationalen Marke dar, da Inhaber*innen ihr Schutzrecht nicht mehr in jedem Mitgliedstaat vor den zuständigen Gerichten einzeln einklagen müssen, sondern dies einheitlich vor den jeweiligen Unionsmarkengerichten tun können.
Schließlich bietet die Unionsmarke einen weiteren großen Vorteil. Ist in einem Mitgliedstaat eine nationale Marke schon eingetragen und wollen Markeninhaber*innen den Schutz europaweit erweitern, so gilt für die Eintragung der Unionsmarke nicht der Tag der Anmeldung der EU-Marke, sondern das Prioritätsdatum der nationalen Anmeldung. Dies verschafft Markeninhaber*innen einen erheblichen zeitlichen Vorteil gegenüber ihrer Konkurrenz.
Wie lange ist eine Unionsmarke gültig?
Eine Unionsmarke ist 10 Jahre lang ab dem Tag der Anmeldung gültig. Sie kann jedoch unbegrenzt verlängert werden, solange die Inhaber*innen die dafür erforderlichen Gebühren rechtzeitig entrichten.
Markenrecht Lexikon
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