WIPO: Weltorganisation für geistiges Eigentum

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Startseite » Markenrecht » Was ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)?

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum, besser bekannt unter der englischen Abkürzung WIPO (World Intellectual Property Organization), ist eine selbstfinanzierte Agentur der Vereinten Nationen.

Sie wurde 1967 durch das „Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum“ gegründet und hat ihren Hauptsitz in Genf, Schweiz. Die WIPO verfügt über 193 Mitgliedstaaten und spielt eine zentrale Rolle im globalen System des geistigen Eigentums.

Welche Kernaufgaben erfüllt die WIPO? 

Die Hauptaufgabe der WIPO ist, das geistige Eigentum international zu fördern und zu schützen.

Die wohl wichtigste Funktion der WIPO ist die Entwicklung einer Reihe internationaler Regeln und Normen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Hierzu zählen insbesondere internationale Verträge und Abkommen, die einheitliche Standards für den Schutz des geistigen Eigentums schaffen.

Zu diesen Verträgen gehören unter anderen das Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) und das Madrider Markenabkommen (MMA) sowie das internationale Haager Designsystem und das Lissabonner System der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben. Diese Verträge ermöglichen die internationale Anmeldung gewerblicher Schutzrechte und tragen dadurch der Harmonisierung des geistigen Eigentums auf globaler Ebene bei.

Wie erfüllt die WIPO ihre Aufgaben?

Diese Abkommen ermöglichen es Urhebern, Erfindern und Unternehmen ihre Schutzrechte an nur einem Standort anzumelden, um dadurch einheitlich Schutz in mehreren Ländern gleichzeitig beanspruchen zu können. So kann zum Beispiel ein international tätiges Unternehmen seine Marke in einem am MMA teilnehmenden Mitgliedstaat anmelden, um sie kosteneffektiv mit nur einer Gebührenzahlung in bis zu 131 Staaten schützen zu lassen.

Selbiges gilt auch für Erfindungen. Erfinder können für ihre Innovationen Patente an einem einzigen Patentamt eines der 157 am PCT teilnehmenden Staaten beantragen. Dieses vereinheitlichte Anmeldeverfahren erweist sich auch als besonders kosteneffektiv und wird nicht schon durch das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) obsolet. Denn letzteres gilt nur für Europäische Patente, wohingegen der PCT weit darüber hinausgeht. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der PCT nur das Anmeldeverfahren vereinheitlicht – ob ein Patent schließlich erteilt wird oder nicht, obliegt der innerstaatlichen Rechtsordnung des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Region. Die Vorteile, die das PCT-System bietet, sind jedoch nicht zu unterschätzen. Man spart Kosten, Zeit und einen erheblichen Verwaltungsaufwand, wenn man nicht separate Patentanmeldungen direkt im jeweiligen gewünschten Land einreichen muss.

Ähnliches gilt auch für die internationalen Designanmeldungen im Haager System. Eingetragene Designs schützen das Erscheinungsbild oder die Gestaltung eines Erzeugnisses und verleihen den Rechteinhabern das Recht, Dritten die Herstellung, den Verkauf, die Einfuhr oder die gewerbliche Verwertung solcher Erzeugnisse zu untersagen. Das Haager System bietet auch die Möglichkeit, ein Design einmalig international eintragen zu lassen. Der Designschutz, den die Eintragung verleiht, wird dann durch den innerstaatlichen Rechtsrahmen der jeweiligen Staaten festgelegt.

Die WIPO betreibt zudem auch ein Schieds- und Mediationszentrum, das alternative Streitbeilegungsverfahren anbietet. Dieses stellt eine kosteneffiziente Alternative zu den gerichtlichen Verfahren dar, durch welche private Parteien ihre inländischen oder grenzüberschreitenden Handelsstreitigkeiten beilegen können.

Üblicherweise handelt es sich bei den meisten Schlichtungsgesuchen um Lizenzvereinbarungen (z.B. für Marken, Patente, Software usw.), um Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen, Technologietransfervereinbarungen, Vertriebs- und Franchisingverträge sowie um Datenverarbeitungsverträge.

Die WIPO ist jedoch auch für die Beilegung von Domainnamenstreitigkeiten durch das eigens entworfene Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP)-Verfahren zuständig. Dies kann sich dann als hilfreich erweisen, wenn man Opfer des sogenannten „cybersquatting“ geworden ist, nämlich wenn ein Dritter die Brandidentität eines Unternehmens bewusst missbraucht, um eine Web-Domain willkürlich zu besetzen. Mithilfe des UDRP-Verfahrens können Betroffene international mittels eines Online-Tools die besetzte Domain für sich reklamieren.

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