Schlechte Bewertung auf Kununu –
wie man sich dagegen wehren kann

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Wie Arbeitgeber negative kununu-Bewertungen löschen lassen können.

Sie sind Arbeitgeber und haben von einem aktuellen oder ehemaligen Mitarbeiter eine schlechte Bewertung auf kununu erhalten? In diesem Beitrag erläutern Ihnen unsere Anwälte die Möglichkeiten, wie man gegen eine negative Bewertung auf Kununu vorgehen kann.

Die Online-Plattform kununu wurde im Jahr 2007 in Wien gegründet und bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitgeber öffentlich zu bewerten. Es handelt sich um ein Tochterunternehmen von XING mit 2,2 Millionen Bewertungen zu 569.381 Unternehmen (kununu.de, Stand Nov. 2017). Kununu gibt an, europaweit die größte Arbeitgeber-Bewertungsplattform zu sein. Das Ziel ist es, „Transparenz am Arbeitsmarkt“ zu schaffen, das mit dem stetigen Wachstum der Bewertungsplattform erreicht werden soll.

Das kununu-Bewertungssystem:

Auf kununu können sowohl aktuelle als auch ehemalige Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten und Werkstudenten Bewertungen des jeweiligen Unternehmens abgeben. So erfolgen laut kununu täglich rund 1000 Bewertungen zu je 500 Arbeitgebern.

Um eine Bewertung anonym abzugeben, braucht man lediglich eine Email-Adresse. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Profil anzulegen, um sich auch an Diskussionen der kununu-Community beteiligen zu können.

Hat man seinen Arbeitgeber auf der Plattform gefunden, erfolgt über das Feld „anonym bewerten“ die Bewertung anhand verschiedener Kriterien. Dazu gehört zunächst die Kategorie Unternehmenskultur, die unter anderem die Punkte Arbeitsatmosphäre, Kommunikation, Kollegenzusammenhalt und das Vorgesetztenverhalten enthält. Die weitere Kategorie Vielfalt umfasst u.a. die Gleichberechtigung im Arbeitsumfeld und die Kategorie Arbeitsumgebung enthält beispielsweise die Arbeitsbedingungen. Außerdem kann unter der Kategorie Karriere dargestellt werden, wie z.B. das Gehalt und die Karriere- bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten eingeschätzt werden.

Mit Hilfe einer Sternenskala, wobei fünf Sterne die beste Bewertung darstellen, kann aufgezeigt werden, welche persönlichen Erfahrungen gemacht wurden und welche Einschätzungen darauf basierend getroffen werden können. Zudem besteht die Möglichkeit, in Textform Verbesserungsvorschläge für den Arbeitgeber abzugeben sowie positive und negative Punkte zu beschreiben. Zum Schluss wird die Frage gestellt, ob der Arbeitgeber empfohlen werden kann und welche „Benefits“ den Mitarbeitern im Unternehmen angeboten werden. Mit der Angabe der Emailadresse und dem Absenden der Bewertung willigt man sodann in die AGB von kununu ein, worin verschiedene Anforderungen an die Bewertungsformulierung ausgearbeitet sind.

Kununu-Bewertungsregeln:

Mit dem Absenden der Bewertung werden die kununu-AGB akzeptiert. Der Bewertende willigt demnach insbesondere darin ein, die Nutzerpflichten einzuhalten, wonach zunächst der Arbeitgeber sowie die Arbeitsstätte genau zu bezeichnen ist. Eine Bewertung darf nur dann abgegeben werden, wenn der Bewertende selbst bei dem zu bewertenden Arbeitgeber arbeitet oder gearbeitet hat, bzw. sich bei diesem Arbeitgeber beworben hat. Er darf insbesondere keine unwahren sowie  unsachlichen Bewertungen oder Aussagen zum Arbeitgeber treffen. Auch ist es verboten, entsprechende Äußerungen gegenüber bei dem Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmern zu tätigen. Namen dürfen ebenfalls nicht genannt werden. Außerdem dürfen keine Links auf externe Inhalte gesetzt werden.

Darüber hinaus enthält die Community-Richtlinie Anforderungen an die abgegebenen Inhalte. So wird insbesondere geregelt, dass im Hinblick auf die Unternehmensbewertungen die Gesetze und Rechtsvorschriften einzuhalten sind, wonach Äußerungen gegen andere User sowie Unternehmen, die unter die Strafvorschriften der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung sowie der Kreditschädigung oder Verhetzung fallen, zu unterlassen sind. Hierbei ist auch hervorzuheben, dass personenbezogene Daten Dritter nicht in den Bewertungstext gehören.

Kununu-Bewertungskontrolle:

Laut kununu erfolgt nach jeder Abgabe einer Bewertung eine technische sowie manuelle Bewertungskontrolle, in der beispielsweise geprüft wird, ob Namen oder Beschimpfungen im Bewertungstext enthalten sind. Führt die Kontrolle zu dem Ergebnis, dass es sich um Inhalte mit gegen die AGB verstoßenden Inhalten handelt, erfolgt keine Veröffentlichung. Dies behält sich kununu ausdrücklich in seinen AGB vor. Der Bewertende bekommt dann eine E-Mail, in der die Gründe gegen eine Veröffentlichung benannt sind. Zudem wird aufgezeigt, welche Punkte zu überarbeiten sind, um einen erneuten Versuch zu tätigen. Wird die Bewertung nach den Änderungen nochmals abgesandt, erfolgt sodann eine erneute Bewertungskontrolle.

Vorgehen gegen schlechte kununu-Bewertungen:

Hat man als Arbeitgeber eine negative Bewertung erhalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:

Meldung über das Kontaktformular

Kununu bietet die Möglichkeit, mit Hilfe eines Kontaktformulars eine Bewertung zu melden, die unrechtmäßig erscheint. Über den in dem Formular enthaltenen Punkt „Bewertung melden“ ist unter anderem der Link zur Bewertung aufzuführen. Außerdem ist die entsprechende Textpassage darzustellen und zu begründen, warum durch den Inhalt ein Missbrauch vorliegen soll. Laut kununu wird auf eine solche Meldung von deren Seite aus zügig reagiert. Sobald eine Meldung erfolgt, wird die Bewertung zunächst offline geschaltet und sodann von den Mitarbeitern überprüft. Wurde ermittelt, dass es sich um eine Meinungsäußerung oder wahre Tatsachenbehauptung handelt, wird die Bewertung wieder sichtbar. Fälle von Schmähkritik oder Fälle unwahrer Tatsachenbehauptungen führen zur Löschung der Bewertung.

Bewertung kommentieren

Weiterhin ist es möglich, die Bewertung zu kommentieren. Dazu ist notwendig, sich in die Plattform einzuloggen und unter dem Punkt „Arbeitgeber-Kommentare“ den Punkt „als Arbeitgeber kommentieren“ zu öffnen. So kann unter der jeweiligen Bewertung ein Kommentar abgegeben werden, um beispielsweise Missverständnisse aufzuklären und eventuelle Schädigungsabsichten aufzuzeigen.

Einschaltung eines Rechtsanwalts

Ergab die Meldung bei kununu keinen positiven Erfolg der Löschung, so ist dringend die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts einzuholen. Dieser kann gegen negative Bewertungen unter bestimmten Voraussetzungen vorgehen und Ansprüche geltend machen. Ansprüche kommen jedoch nur dann in Betracht, wenn unwahre Tatsachen behauptet werden oder wenn ein Fall ehrverletzender unzulässiger Schmähkritik vorliegt. Denn die Meinungsfreiheit aus Art. 5 I GG ist ein dringend einzuhaltendes grundgesetzlich verankertes Grundrecht, das dem Bewertenden grundsätzlich zusteht.

Meinung oder Tatsache

Um Ansprüche geltend machen zu können, ist zunächst zu prüfen, ob die konkrete Äußerung eine Meinung oder eine Tatsachenbehauptung darstellt. Letztere liegt dann vor, wenn der Inhalt auf seine Richtigkeit überprüfbar ist (vgl. BGH NJW 2011, 2204). Eine Tatsachenbehauptung kann insofern nur wahr oder unwahr bzw. richtig oder falsch sein.

Der Inhalt von Meinungsäußerungen ist hingegen gerade nicht rechtlich überprüfbar. Denn diese sind durch Elemente der Stellungnahme oder des Dafürhaltens gekennzeichnet und können demnach nicht wahr oder unwahr sein. Wird ausschließlich die eigene Wahrnehmung und die eigene Meinung wiedergegeben, die gewiss auch konstruktive Kritik enthalten darf, besteht grds. der Schutz der Meinungsfreiheit aus Art. 5 I GG.

Ist nachweisbar, dass es sich bei einer Tatsachenbehauptung um einen wahren Inhalt handelt, ist es schwierig, dagegen rechtlich vorzugehen. Schließlich ist lediglich die Sozialsphäre des Bewerteten betroffen. Anders verhält es sich bei nachweisbar unwahren Tatsachenbehauptung, wodurch die Ehre des Bewerteten verletzt wird. Liegt ein solcher Fall vor, kommt die Geltendmachung verschiedener Ansprüche in Betracht, da die Meinungsfreiheit aus Art. 5 I GG solche Inhalte nicht schützt.

Bewertungen, die Schmähkritik enthalten, führen ebenso zu Ansprüchen des Verletzten. Denn bei einer Schmähkritik wird der Bewertete öffentlich an den Pranger gestellt, da es ausschließlich darauf ankommt, diesen herabzuwürdigen. Auch dieses Verhalten geht weit über die Grenzen der über Art. 5 I GG gerechtfertigte Äußerungen hinaus. Dass tatsächlich ein Fall von Schmähkritik angenommen wird, kommt nur selten vor, da die Anforderungen an diese sehr hoch gesetzt sind. Oftmals ist schwer nachweisbar, dass mit der Äußerung nicht mehr nur die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.

Anspruchsgegner

Ergab die rechtsanwaltliche rechtliche Überprüfung, das eine gesetzeswidrige Äußerung vorliegt, so kann die Plattform kununu in Anspruch genommen werden, wenn Unklarheiten bestehen, wer die äußernde Person ist. Nachdem kununu eine Meldung erhalten hat, besteht bei kununu die Verantwortung zum Handeln. Die Bewertungsplattform kununu ist bei Nichterfüllung ihrer Pflichten nach der Meldung durch den Betroffenen Störer im Sinne des § 1004 BGB, obwohl es an sich vor Meldung des Sachverhalts keine Überprüfungspflichten der Inhalte hatte. Allerdings wurden die Inhalte über die Seite veröffentlicht, was für die Störereigenschaft ausreicht.

Da die Bewertungen anonym erfolgen und kein Auskunftsanspruch gegen kununu besteht, welche Person hinter der anonymen Bewertung steht, kommt ein Vorgehen gegen den Bewertenden selbst in der Regel nicht in Betracht. Kununu als Bewertungsportal ist somit praktisch der richtige Anspruchsgegner.

Verfahren

In der Regel wird der Rechtsanwalt zunächst nach erfolgloser Meldung der Bewertung durch den Betroffenen ein Abmahnschreiben fertigen, in dem die Bewertungsplattform dazu aufgefordert wird, die Äußerung zu löschen. Darüber hinaus wird die Aufforderung zur fristgemäßen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung enthalten sein, um auch zukünftig derartige Rechtsverletzungen zu vermeiden. Wird dem Verlangen nicht innerhalb der aufgegebenen Frist nachgekommen, werden in der Regel ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte eingeleitet.

Handelt es sich um besonders dringende Fälle, insbesondere wenn es sich um unternehmensschädigende Äußerungen handelt und Schädigungen unmittelbar bevorstehen oder sogar bereits eingetreten sind, wird auf ein gesondertes Abmahnschreiben verzichtet und sofort die einstweilige Verfügung beantragt. Bei einem solchen Vorgehen reicht die Glaubhaftmachung der anspruchsbegründenden Voraussetzungen aus, so dass innerhalb kurzer Zeit ein Titel erlangt werden kann.

Zudem ist das normale Klageverfahren zur Geltendmachung der Ansprüche möglich. Insbesondere die Unterlassungsklage nach den § 1004 I 2 BGB analog, § 823 I, II BGB i. V. m. §§ 185, 187 StGB kommt dabei in Betracht. Für das gerichtliche Vorgehen sollte jedoch sicher sein, dass ein Anspruch tatsächlich besteht, da der Anspruchsteller das Kostenrisiko trägt.

Gegen den Bewertenden kann unter Umständen auch ein Schadensersatzanspruch nach den §§ 280 I, 241 II, 249 BGB geltend gemacht werden. Der vorausgesetzte Schaden besteht dann in der entsprechenden wirtschaftlichen Einbuße, die durch die ungerechtfertigte Bewertung verursacht wurde.  Auch können die angefallenen Rechtsanwaltskosten eingefordert werden sowie Schmerzensgeld nach § 254 BGB, wenn eine Beleidigung vorliegt.

Fazit zum Vorgehen gegen eine unzulässige negative Bewertung auf Kununu

Kununu hat sich zum Ziel gesetzt, den Arbeitsmarkt transparenter zu machen. Der Arbeitnehmer kann sich dadurch bereits vorab informieren, ob er in dem ausgewählten Unternehmen seine Arbeitsleistung erbringen möchte. Die Unternehmen können sich hingegen auf der Plattform als attraktiver Arbeitgeber präsentieren und neue Mitarbeiter werben.  Für beide Seiten erscheint die Idee insofern positiv.

Allerdings darf nicht verkannt werden, dass es nicht jeder Bewertende auch positiv meint. Der Schutz hinter der Anonymität verhilft oftmals zur Anfertigung von Kommentaren, die den Bereich der Sachlichkeit überschreiten und allein das Ziel haben, dem Unternehmen zu schaden. Hat das Unternehmen des Arbeitgebers solche negativen Bewertungen erhalten, sollte aufgrund der meist vorliegenden Unüberschaubarkeiten der Einordnung der Äußerung, schnellstmöglich anwaltliche Hilfe eingeholt werden, um die Gefahren von Unternehmensschädigungen möglichst schnell auszuräumen.

Weitere Informationen zum Umgang mit schlechten Bewertungen finden Sie hier: Vorgehen gegen negative Bewertungen im Internet.

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