Erfolg für BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
© Foto: privat Nathalie Volk

Doppelter Erfolg für unsere Mandantin Nathalie Volk (Künstlername: Miranda DiGrande) gegen die BILD

11.02.2025 | Medien- und Wirtschaftsrecht

Rechtsgebiet: Medien- und Presserecht
Sachbearbeitender Rechtsanwalt in unserer Kanzlei: Norman Buse, LL.M.

Die Axel Springer Deutschland GmbH berichtete kürzlich in mehreren Artikeln ihres Nachrichtenportals www.bild.de über die Beziehung unserer Mandantin Nathalie Volk (Künstlername: Miranda DiGrande) zu ihrem Lebensgefährten Frank Otto.

Frau Volk ist aktuell Studentin, Model und Schauspielerin. Durch ihre Teilnahme an der Castingshow „Germany’s Next Topmodel“ und der Reality-TV-Show „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ erlangte sie große Bekanntheit. Aktuell hat sie auf der Social Media Plattform Instagram über 2 Mio. Follower.

Die BILD äußerte zunächst den wahrheitswidrigen Verdacht, dass die Beziehung unserer Mandantin zu Frank Otto beendet sei. Nachdem wir diese unzulässige Verdachtsäußerung abmahnten, gab die Axel Springer Deutschland GmbH eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab und löschte den Bild.de-Artikel.

In einem weiteren Beitrag wurde zudem behauptet, dass unsere Mandantin mit ihrem Lebensgefährten hinsichtlich der Ausgestaltung ihrer Beziehung eine Absprache getroffen hätte, die es tatsächlich jedoch nicht gab. Dabei wurde sich auf eine angebliche Quelle aus dem Umfeld des Lebensgefährten unserer Mandantin berufen. Für diese unwahre Tatsachenbehauptung haben wir eine weitere Abmahnung ausgesprochen.

Nachdem die Axel Springer Deutschland GmbH die Abmahnung als unbegründet zurückwies, haben wir am Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, dem antragsgemäß stattgegeben wurde. Dieser Beschluss wurde inzwischen als endgültige Regelung der Angelegenheit anerkannt und ist damit „rechtskräftig“.

Fazit:

Prominente Personen sollten sich stets schnell und konsequent gegen die Verbreitung von Unwahrheiten und unzulässigen Verdachtsäußerungen zur Wehr setzen. Andernfalls droht die massenhafte Verbreitung, die nur mit viel Aufwand wieder einzufangen ist.

Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht

RA Norman Buse

Norman Buse, LL.M.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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RA David Herz

David Herz

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht

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RA Marc Faßbender

Marc Faßbender

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

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RA Keno Leffmann

Keno Leffmann, M.A.

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RA Michael Voltz

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Christopher Bünger

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

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