Collage: Norman Buse

Geldentschädigungsanspruch für Daniela Büchner wegen Hate Speech durchgesetzt

24.05.2022 | Medien- und Wirtschaftsrecht

In einem für Daniela Büchner geführten Verfahren hat das Landgericht Konstanz unserer Mandantin neben einem Unterlassungsanspruch auch eine Geldentschädigung in Höhe von 1.500,00 € zugesprochen.

Worum ging es in diesem Fall?

Unsere Mandantin ist eine Person des öffentlichen Lebens und bundesweit aus diversen TV-Formaten bekannt. Sie ist immer wieder Opfer von ehrverletzenden Anfeindungen. Über ihr Instagram-Profil erhielt sie mehrere Direktnachrichten von einer ihr unbekannten Person. Zunächst bezeichnete der Beklagte unsere Mandantin in einer Textnachricht wie folgt:

„Hast einen Menschen dazu benutzt um ins Fernsehen zu kommen du dreckige xxx fahr zur Hölle du xxx“.

Außerdem übermittelte der Beklagte an unsere Mandantin eine Sprachnachricht mit folgendem Inhalt:

„Ich würd gern mal xxx wissen wo Sie als Promi sind. Du bist das letzte xxx du kleine xxx was du bist. So wie dein xxx verreckt ist, so verreckst du eines Tages an xxx. Du kleine dreckige xxx was du bist. Verreckt du und deine Drecksfamilie du. Eingebildete xxx du. Du Stück xxx du. Du dreckige xxx was du bist. Du dreckige xxx du. Du xxx!“

Nachdem wir über ein von uns eingeleitetes Strafverfahren an die Anschrift des Täters gelangt sind, haben wir nach erfolgloser Abmahnung Klage wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht unserer Mandantin erhoben.

Im Ergebnis wurde der Beklagte per Versäumnisurteil zur Unterlassung, Erstattung der anwaltlichen Abmahnkosten sowie zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 1.500,00 € verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig, nachdem der Beklagte keinen Einspruch eingelegt hat.

 

Das Verfahren wurde in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Norman Buse, LL.M. (IP & Medienrecht), geführt.

 

Wenn auch Sie Opfer ehrverletzenden Anfeindungen geworden sind, melden Sie sich gern bei unseren Fachanwälten. Weitere Informationen zu unseren Tätigkeiten im Medien- und Presserecht finden Sie hier.

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Bauantrag bewilligt

Die Mandanten hatten ein nichterschlossenes Grundstück erworben. Es bestand zwischen Gemeinde und Baufirma ein Erschließungsvertrag mit Fertigstellung zum 31.12.2023.

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