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Bewährung in der Berufung erhalten am Landgericht Göttingen trotz 3 Jahren aus der Vorinstanz
Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Stalking
Ergebnis: Bewährung
Wo? Landgericht Göttingen
Der Mandant wird angeklagt, eine schwere Körperverletzung in Tateinheit mit Stalking in mehreren Fällen begangen zu haben. In der ersten Instanz bekommt er 3 Jahre Gefängnis.
Übernahme in der Berufung, Beweisanträge und die Mühlen der Justiz
Die Übernahme des Stalking-Mandats erfolgte erst nach der ersten Instanz. Der Mandant wurde dort zu einer harten Strafe von 3 Jahren verurteilt. Mit dem Schock im Rücken wandte er sich an uns als spezialisierte Kanzlei für bundesweite Strafverteidigung.
Die Analyse des Urteils ergab große rechtliche und tatsächliche Lücken, die für eine Verurteilung aufgeklärt werden müssen. Die Justiz ist überlastet und Gutachter sind schwer zu bekommen. Taktisch wurden daher für die Justiz aufwendige Anträge gestellt, um den Druck für einen Deal auf die Staatsanwaltschaft zu erhöhen. Der Plan ging auf und es konnte schon im Vorfeld eine Bewährungsstrafe mit allen Beteiligten ausgehandelt werden.
Landgericht Göttingen hält sich an den Deal – Mandant bleibt in Freiheit
In der Hauptverhandlung am Landgericht Göttingen konnte dank der Absprachen ohne Mandanten verhandelt werden, so dass diesem eine weitere öffentliche Hauptverhandlung erspart blieb. Im Deal wurde eine Reduzierung der Strafe in den bewährungsfähigen Bereich vereinbart. Der Mandant behält seine Freiheit und die Hinzuziehung des Wahlverteidigers hat sich gelohnt.
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
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Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
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Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
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