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Einstellung der Staatsanwaltschaft Potsdam beim Vorwurf Besitz von Kokain erreicht

7.02.2024 | Strafrecht

Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Drogenstrafrecht
Ergebnis: Einstellung wegen Geringfügigkeit
Wo? Staatsanwaltschaft Potsdam

Polizeikontrolle bei unserem 19 jährigen Mandanten.

Die Beamten nehmen Cannabisgeruch wahr und durchsuchen danach das Auto. Es wird zwar kein Cannabis gefunden, aber einige Eppendorfergefäße mit Kokain.

Einstellung des Verfahrens wegen Drogenbesitz

Bei geringen Mengen an Betäubungsmitteln besteht die Möglichkeit mit guter Verteidigung eine Einstellung auch im Ermittlungsverfahren zu erreichen. So ergibt die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit Mandanten bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand. Bei einem Alter zwischen 18 bis zum 21. Lebensjahr kann Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.

Gezielte Verteidigung zur Anwendung des Jugendstrafrechts

Jugendstrafrecht kann nur zur Anwendung kommen, wenn der Heranwachsende eher einem Jugendlichen gleichzusetzen ist. Marker sind dabei die Wohnsituation, die wirtschaftliche Unabhängigkeit, der Ausbildungsstand und biografische Umbrüche. Die Staatsanwaltschaft konnte hier überzeugt werden und so die Grundlage für die Einstellung geschaffen werden.

 

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RA Benjamin Grunst

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Fachanwalt für Strafrecht

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Michael Voltz

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Prof. Dr. Thomas Bode

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angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

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Bauantrag bewilligt

Die Mandanten hatten ein nichterschlossenes Grundstück erworben. Es bestand zwischen Gemeinde und Baufirma ein Erschließungsvertrag mit Fertigstellung zum 31.12.2023.

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