Strafrecht Berlin BHG
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Einstellung des Verfahrens gegen Bodybuilder wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz

11.11.2024 | Strafrecht

Bearbeiter: Vincent Trautmann
Rechtsgebiet: DrogenstrafrechtVerstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz
Ergebnis: Einstellung gegen Geldauflage
Wo? Amtsgericht Hamburg-Blankenese

Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese hat ein gegen unseren Mandanten geführtes Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz eingestellt. Durch erfolgreiche Verteidigung konnte somit eine Verurteilung des Mandanten verhindert und dessen Job gerettet werden.

Hausdurchsuchung durch den Zoll

Der Mandant wandte sich anlässlich einer Hausdurchsuchung durch das Zollfahndungsamt an unsere Kanzlei.

Hintergrund: Eine Bestellung diverser Dopingmittel aus China war vom Hauptzollamt Frankfurt am Main beschlagnahmt worden. Daraufhin wurde gegen den Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 4 AntiDopG und § 372 AO (Bannbruch) eingeleitet. Insgesamt wurden Dopingmittel, u. a. mit den Wirkstoffen Testosteron, Trenbolon, Boldenon, Oxandrolon, Oxymetholon, Metandienon/Methandrostenolon, Anastrozol, Mesterolon, Dehydrochlormethyltestosteron, Toremifen, Clenbuterol, Choriongonadotropin, Tamoxifen, Drostanolon und Stanozolol, und einer Gesamtwirkstoffmenge des rund 400-fachen Grenzwertes zur nicht geringen Menge sichergestellt.

Effiziente Verteidigung für unseren Mandanten erfolgreich: Einstellung in der Hauptverhandlung

Nachdem die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen unseren Mandanten die Anklage erhoben hatte, konnte durch geschickte juristische Argumentation in der Hauptverhandlung trotz der hohen Menge an Dopingmitteln noch eine Einstellung des Verfahrens errungen werden. Das beharrliche Kämpfen für die Ziele unseres Mandanten zahlte sich aus. Der Mandant gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft. Dadurch konnte auch seine Arbeitsstelle erhalten werden, um die er für den Fall einer Verurteilung gebangt hatte.

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

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RA Sören Grigutsch

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

Email: [email protected]

RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

Email: [email protected]

Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Email: [email protected]

RA Vincent Trautmann

Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

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Bauantrag bewilligt

Die Mandanten hatten ein nichterschlossenes Grundstück erworben. Es bestand zwischen Gemeinde und Baufirma ein Erschließungsvertrag mit Fertigstellung zum 31.12.2023.

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