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Einstellung des Strafverfahrens wegen Landfriedensbruchs bei Teilnahme an Versammlung
Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: besonders schwerer Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs.2 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Leipzig
Zur falschen Zeit am falschen Ort? Strafverfahren nach Teilnahme an eskalierender Versammlung
Der Mandantin wurde vorgeworfen, an einer Versammlung teilgenommen zu haben, im Rahmen derer es zu Gewalttätigkeiten gegen Polizeibeamte gekommen war. Es wurden unter anderem Steine sowie Pyrotechnik und Flaschen geworfen.
In der durch die Polizei in diesem Zusammenhang dann umschlossenen Personengruppe befand sich auch die Mandantin.
Die Folge: Ein Strafverfahren wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung.
Beauftragung des Strafverteidigers beim Vorwurf Landfriedensbruch
Die Mandantin wandte sich an unsere Kanzlei für Strafrecht und beauftragte den Strafverteidiger mit der Verteidigung. Auf Anraten des Verteidigers hin, machte die Mandantin von ihrem Schweigerecht als Beschuldigte Gebrauch.
Der Strafverteidiger beantragte Akteneinsicht in die Ermittlungsakten und fand die Argumente, die gegen eine Strafbarkeit der Mandantin sprachen. Er regte gegenüber der Staatsanwaltschaft Leipzig daher die Einstellung des Strafverfahrens wegen Landfriedensbruchs an. Dies begründete er unter anderem nach der Auswertung der Ermittlungsergebnisse damit, dass es keinerlei Beweise dafür gab, dass die Mandantin irgendwelche Gewalthandlungen vorgenommen, sich an den Gewalttätigkeiten beteiligt, hatte.
Unter Berufung auf die einschlägige Rechtsprechung legte der Anwalt für Strafrecht dar, dass eine bloße Anwesenheit bei einer Versammlung, bei der es zu Ausschreitungen kommt, gerade nicht für eine Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs genügt.
Verteidigungsstrategie im Versammlungsstrafrecht führt zum Erfolg: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts durch Staatsanwaltschaft Leipzig erreicht
Der Antrag des Strafverteidigers führte zum Erfolg. Die Vorwürfe gegen die Mandantin wurden von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen und das Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die Mandantin kann nun wieder aufatmen.
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]