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Freispruch nach dem Vorwurf häuslicher Gewalt vor dem Strafrichter

18.04.2024 | Strafrecht

Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Körperverletzung
Ergebnis: Freispruch
Wo? Amtsgericht Tiergarten

Der bisher strafrechtlich unbefleckte Mandant sah sich einer Anklage wegen häuslicher Gewalt gegenüber. Der Vorwurf betraf Schläge ins Gesicht und auf die Extremitäten nach einem alkoholschwangeren Abend.

Eine Behauptung reicht nicht aus für eine Verurteilung

Die Zeugin zeigte den Mandanten noch in der Nacht bei der Polizei an und behauptete Schläge durch den Angeklagten erhalten zu haben. Der Mandant bestritt diese Darstellung und sah sich als Opfer gewalttätiger Übergriffe durch die Zeugin. Die Beweislage war dünn, dennoch klagte die Staatsanwaltschaft den Mandanten an.

Erleichterung nach dem Freispruch

Unter hoher Anspannung konnte die Hauptverhandlung zum bestmöglichen Ende geführt werden. Die Rückfragen zum Schadensbild und Widersprüche zu den Angaben in den Behandlungsberichten führten auch bei der Staatsanwaltschaft zu einem Einsehen.

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Die Mandanten hatten ein nichterschlossenes Grundstück erworben. Es bestand zwischen Gemeinde und Baufirma ein Erschließungsvertrag mit Fertigstellung zum 31.12.2023.

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