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Reduzierung des Strafmaßes für Volksverhetzung auf Mindeststrafe

19.12.2024 | Strafrecht

Bearbeiter: Michael Voltz
Rechtsgebiet: Volksverhetzung
Ergebnis: Reduzierung des Strafbefehls auf 90 Tagessätze
Wo? Amtsgericht München

Eine wichtige Reduzierung des Strafmaßes konnte für unsere Mandantin am Amtsgericht München erreicht werden. Neben der Geldstrafe, stand vor allem die berufliche Zukunft der jungen Mutter auf dem Spiel, da der Tatvorwurf bei Überschreitung der Mindeststrafe bedeutet hätte, dass die Mandantin vorbestraft ist und einen entsprechenden Eintrag in ihrem polizeilichen Führungszeugnis erhalten hätte. Die Mandantin stand kurz vor einer Wieder-Einstellung in den öffentlichen Dienst. Hierfür muss sie ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen. Mit dem Eintrag einer Verurteilung wegen Volksverhetzung hätte sie diese ihr bereits vorab zugesicherte Arbeitsstelle auf keinen Fall erhalten. Somit lag das Ziel in der Hauptverhandlung darin, das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmaß von 130 Tagessätzen auf 90 zu reduzieren.

Unüberlegter Kommentar im Internet führte zum Strafverfahren wegen Volksverhetzung

Die Mandantin hatte sich, während sie gerade ihr neugeborenes Kind stillte, parallel ein Video im Internet angesehen. In diesem wurden von der Hamas enthauptete Kleinkinder gezeigt. Aufgrund dieses schockierenden Eindrucks ließ sich die Mandantin dazu hinreißen, einen unangemessenen volksverhetzenden Kommentar zu verfassen. Dies tat ihr allerdings kurz darauf leid, so dass sie ihren Kommentar wieder löschte, wofür es aber schon zu spät war. Gegen die Mandantin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet, in dessen Zuge sie gegenüber den Ermittlungsbehörden ein umfassendes Geständnis ablegte und beteuerte, dass und warum sie tatsächlich keinerlei rassistische Vorbehalte gegen Angehörige anderer Völker hat.

Beauftragung des Anwalts für Strafrecht zur Verteidigung gegen den Vorwurf Volksverhetzung 

Auch in unseren umfangreichen Stellungnahmen an die Staatsanwaltschaft München wiesen wir auf die besondere Situation hin, unter der die Mandantin in der Situation stand und dass ihr nach Abschluss der selbst finanzierten Fortbildung im kommenden Frühjahr eine Einstellung in den öffentlichen Dienst in Aussicht gestellt wurde. Gleichwohl zeigte sich die Staatsanwaltschaft unnachgiebig und beantragte gegen sie den Erlass eines Strafbefehls in Höhe von 130 Tagessätzen, gegen den wir umgehend Einspruch einlegten.

Mildes Urteil durch das Amtsgericht München erreicht

In der mündlichen Hauptverhandlung beschränkten wir den Einspruch auf den Ausspruch zum Strafmaß und kämpften über eine Stunde für die Zukunft der Mandantin. Im Ergebnis gelang es, das Gericht davon zu überzeugen, nicht nur die Tat als solche zu beurteilen, sondern vor allem das Profil der Täterin, ihr persönliches Umfeld und ihre auf dem Spiel stehende Zukunft in die Entscheidung mit einzubeziehen.

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

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RA Sören Grigutsch

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

Email: [email protected]

RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

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Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

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