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Bauantrag bewilligt
Rechtsgebiet: Baurecht
Ergebnis: Bauantrag bewilligt
Wo? Landkreis Dahme-Spreewald
Verweigerung der Bewilligung des Bauantrages wegen mangelnder Erschließung
Die Mandanten hatten ein nichterschlossenes Grundstück erworben. Es bestand zwischen Gemeinde und Baufirma ein Erschließungsvertrag mit Fertigstellung zum 31.12.2023.
Die Mandanten haben im November 2023 einen Bauantrag beim Landkreis Dahme-Spreewald gestellt, in der Hoffnung, dass schnell über diesen entschieden würde und sie mit dem Bauen beginnen könnten.
Das Bauamt teilte den Mandanten mündlich mit, dass die Erschließung nicht gesichert sei und der Bauantrag deswegen nicht beschieden werden könne.
Eine Bescheidung des Antrags erfolgte daher nicht.
Anwältin für Baurecht übernimmt den Fall und nimmt Kontakt mit dem Bauamt auf
Wir haben das Bauamt über unsere Vertretung informiert und die Rechtslage zur Erschließung eines Vorhabens im Rahmen des § 30 BauGB erläutert.
Erfolg beim Landkreis Dahme-Spreewald: Bauantrag außergerichtlich bewilligt!
Der Landkreis Dahme-Spreewald beschied den Bauantrag im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens und der Kommunikation mit der Behörde positiv.
Unsere zuständigen Anwälte im
Verwaltungsrecht
Dr. Katharina Sponholz
Lehrbeauftragte für Verwaltungsrecht und angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei
Email: [email protected]
Keno Leffmann, M.A.
Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]