Einstellung im Gewerberecht nach Bußgeld gegen Restaurantbetreiber
Bearbeiter: Jens Wilke
Rechtsgebiet: Gewerberecht / Bußgeldverfahren
Ergebnis: Einstellung nach § 47 II OWiG
Wo? Amtsgericht Speyer
Unser Mandant betreibt gastronomische Einrichtungen im wunderschönen Rheinland-Pfalz. Die Behörde legte ihm Steine in den Weg und warf ihm vor konzessionslose Veranstaltungen durchzuführen. Er erhielt ein vierstelliges Bußgeld und beauftragte uns danach mit der Vertretung.
Prüfung zeigte enorme Mängel in der Sachaufklärung
Die Akteneinsicht und Prüfung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zeigte enorme Mängel in der Ermittlungsführung. Rechtsanwalt Wilke verfasste dazu eine ausführliche Stellungnahme in dem Verfahren und stellte unsere Argumente heraus.
Amtsgericht Speyer stellt das Verfahren ein
Das Amtsgericht Speyer musste nun über den gewerberechtlichen Sachverhalt entscheiden und wir erreichten eine Einstellung, so dass das Bußgeld entfiel und unser Mandant mit einem sehr guten Ergebnis aus der Verhandlung ging. Wichtig ist hierbei eine gute Mischung aus Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft.
Unsere zuständigen Anwälte im
Verwaltungsrecht
Dr. Katharina Sponholz
Lehrbeauftragte für Verwaltungsrecht und angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei
Email: [email protected]
Keno Leffmann, M.A.
Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]