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Exmatrikulation wegen Nichtzahlung der Semestergebühren an der Beuth Hochschule für Technik Berlin

25.03.2020 | Verwaltungsrecht

Zahlreiche Mandanten haben sich bei uns gemeldet, weil die Beuth Hochschule für Technik Berlin aufgrund der Nichtzahlung der Semestergebühren die Exmatrikulation ausgesprochen hat. Aufgrund der Umstellung des Benachrichtigungssystems erhalten Studierende keine individuellen Briefe oder E-Mails mehr, wenn sie die Semestergebühren nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt haben. Insbesondere diejenigen, die die Gebühr zwar gezahlt haben, diese dann aber nach dem Stichtag 01.02.2020 eingegangen ist, haben die ins System eingestellten allgemeinen Informationen zur ordnungsgemäßen Zahlung ignoriert. Rein rechtlich stand damit die Zahlung der sogenannten Säumnisgebühr aus, was zur Exmatrikulation geführt hat.

Die Bescheide tragen in der Regel das Datum 06.03.2020 oder 09.03.2020. Es verbleibt daher nicht mehr viel Zeit, denn binnen eines Monats müsste zumindest Klage erhoben werden.

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Die Mandanten hatten ein nichterschlossenes Grundstück erworben. Es bestand zwischen Gemeinde und Baufirma ein Erschließungsvertrag mit Fertigstellung zum 31.12.2023.

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