Ordnungsmaßnahme von Grundschule erfolgreich abgewehrt
Rechtsgebiet: Schulrecht
Ergebnis: Ordnungsmaßnahme abgewehrt
Wo? Brandenburg
Schreck bei Erhalt der Einladung zur Klassenkonferenz
Völlig überraschend wurden unsere Mandanten und ihr Sohn zu einer Klassenkonferenz eingeladen. Es sollte eine Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden. Zu diesem Zeitpunkt war weder der Sachverhalt klar noch konnten sich unsere Mandanten diese drastische Maßnahme seitens der Schule erklären. Sämtliche Versuche der Eltern, sich mit der Schule ohne anwaltliche Hilfe zu einigen, scheiterten.
Wie sind wir als Anwälte für Schulrecht gegen die Ordnungsmaßnahme der Schule vorgegangen?
Daher wandten sich die Mandanten nun an uns.
Nachdem eine Erstberatung stattgefunden hat wurden wir rechtzeitig mit der Durchsetzung der Rechte beauftragt. Wir haben in einem ersten Schritt fristgerecht Widerspruch gegen die Ordnungsmaßnahme eingereicht und Akteneinsicht beantragt. Im Rahmen der Akteneinsicht konnten durch uns etliche Fehler im Verfahren durch die Schule festgestellt werden, mit denen die zuständige Anwältin im Schulrecht die Schule konfrontierte.
Aufhebung der Ordnungsmaßnahme erreicht – Erleichterung des Mandanten
Unserem Widerspruch wurde abgeholfen und die Ordnungsmaßnahme aufgehoben. Im Zuge dessen wurde auch die Schülerakte bereinigt und der Schule Kosten in Rechnung gestellt.
Was für ein großartiger Erfolg…aber dennoch traurig, dass man meistens nur mit der Hilfe eines Rechtsanwaltes eine rechtswidrige Maßnahme erfolgreich angreifen kann!
Unsere zuständigen Anwälte im
Verwaltungsrecht
Dr. Katharina Sponholz
Lehrbeauftragte für Verwaltungsrecht und angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei
Email: [email protected]
Keno Leffmann, M.A.
Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]