Schulplatz an Staatlichen Europaschule Berlin (SESB) in die bilinguale Gruppe erfolgreich durchgesetzt
Rechtsgebiet: Schulrecht
Ergebnis: Schulplatz bekommen
Wo? Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf – Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB)
Die Schulplatzklage – Kampf gegen die Ablehnung an der Staatlichen Europa-Schule Berlin
Der Wunsch auf Aufnahme in die Schulanfangsphase in die Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) blieb unserem Mandanten verwehrt. Stattdessen kam es zu einer Zuweisung an die Grundschule im Einzugsgebiet.
Wie sind wir vorgegangen, um den Wunschschulplatz zu erhalten?
Der Mandant wandte sich an uns als Anwälte im Schulrecht.
Nachdem wir rechtzeitig mit der Durchsetzung der Rechte beauftragt wurden, haben wir fristgerecht Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid an der Wunschschule eingereicht und das Verfahren im Sinne unseres Mandanten geführt.
Mandant wird an der Staatlichen Europa-Schule Berlin zugelassen
Das Vorgehen der zuständigen Anwältin für Schulrecht war von Erfolg gekrönt. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilte uns mit, dass eine Aufnahme an der begehrten Grundschule (hier: Joan-Miro-Grundschule, Staatliche Europaschule Berlin (SESB)) zum Schuljahr 2024/25 erfolgen kann.
Was für ein großartiger Erfolg! Nun steht einer schönen Schulzeit in der bilingualen Sprachgruppe erst einmal nichts mehr im Wege.
Unsere zuständigen Anwälte im
Verwaltungsrecht
Dr. Katharina Sponholz
Lehrbeauftragte für Verwaltungsrecht und angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei
Email: [email protected]
Keno Leffmann, M.A.
Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]