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Startseite » Anwalt Strafrecht » Anwalt Sexualstrafrecht – Fachanwälte für Strafrecht » Anwalt beim Vorwurf Vergewaltigung – Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt Vergewaltigung 

Verteidigung bei schwerwiegenden Vorwürfen

Bei einer Anzeige wegen Vergewaltigung sind die Konsequenzen drastisch: Eine Verurteilung führt fast immer zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Doch viele Fälle beruhen auf Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, bei denen Verteidigungsstrategien entscheidend sind. Ich bin Strafverteidiger für Vergewaltigung und kämpfe für Ihre Rechte.

Als Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht vertrete ich Sie unabhängig von Schuld oder Unschuld. Gerade im Sexualstrafrecht sind die Vorwürfe geeignet weitereichende Konsequenzen für die Betroffenen sowohl in rechtlicher als in persönlicher Hinsicht nach sich zuziehen.

Deshalb empfiehlt es sich – wenn Sie mit dem Vorwurf der Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs konfrontiert – sich an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden, der sich auf das Sexualstrafrecht spezialisiert hat und Ihnen im Strafverfahren zur Seite stehen kann.

Vorladung mit dem Vorwurf einer Vergewaltigung erhalten?

■ Tipps vom Fachanwalt für Strafrecht

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Beim Vorwurf einer Vergewaltigung stehen wir Ihnen als Fachanwälte für Strafrecht engagiert und kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne und schicken uns die Vorladung zunächst per Mail zur Prüfung.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Anwälte für Vergewaltigung Vorwurf für Sie da:

    Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Sexualstrafrecht?

    • Über 1000 positive Bewertungen unserer Mandanten
    • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht und Prof. Dr. im Team
    • Erfahrung aus über 2000 betreuten Strafverfahren
    • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
    • Dezernat für Presseberichterstattung
    • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
    • Faire und transparente Kosten
    • Sehr gute Erreichbarkeit
    • Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen

    Wie hoch ist die Strafe bei Vergewaltigung? Anwalt Vergewaltigung informiert

    ■ Im Video erklärt

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    Die Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren sanktioniert.

    Hier ist nur bei erreichen der Mindeststrafe oder bei einem minderschweren Fall noch die Aussetzung zur Bewährung möglich. Hier drohen also jahrelange Freiheitsstrafen. Eine Bewährung kann nur bei einer Freiheitsstrafe bis 2 Jahren gewährt werden.

    In minder schweren Fällen nach § 177 Abs. 9 StGB ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren zu erkennen.

    Die Prüfung eines minder schweren Falles durch das Gericht erfolgt wiederum durch eine Gesamtbetrachtung der Tatsituation und aller ihr innewohnenden Umstände. Dabei sollen Ausnahmesituationen mit geringem Unrechts- und Schuldgehalt des Täters erfasst werden. In Betracht gezogen werden dabei die Strafmilderungsgründe aus dem Allgemeinen Teil des StGB wie beispielsweise das Vorliegen eines vermeidbaren Verbotsirrtums nach § 17 S. 2 StGB oder eine verminderte Schuldfähigkeit des Täters nach § 21 StGB.

    Wann droht eine Strafbarkeit wegen Vergewaltigung nach § 177 StGB? Anwalt Vergewaltigung

    In den ersten beiden Absätzen des 2016 neu gefassten § 177 StGB schlägt sich die medial bekannt gewordene „Nein-heißt-Nein-Lösung“ nieder, wodurch die sexuelle Selbstbestimmung gegen ungewollte Angriffe umfassend geschützt sein soll. Jede Person hat die Freiheit, über Art, Form, Zeitpunkt und Partner der sexuellen Betätigung frei zu entscheiden. § 177 StGB umfasst deshalb jeglichen sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.

     

    Anwalt Vergewaltigung: Wann droht eine Strafbarkeit wegen Vergewaltigung?

    Die Vergewaltigung ist ein sogenannter besonders schwerer Fall eines sexuellen Übergriffs bzw. einer sexuellen Nötigung.

    Besonders schwere Fälle zeichnen sich dadurch aus, dass das Maß der Verwerflichkeit derart vom „Normalfall“ abweicht, dass der normalerweise vorgesehene Strafrahmen als nicht mehr angemessen erscheint. Für besonders schwere Fälle ist demnach ein höherer Strafrahmen vorgesehen.

    Das Gesetz normiert dann Beispiele, wann ein solcher besonders schwerer Fall vorliegt (sogenannte Regelbeispiele). Beispiel bedeutet, dass in den aufgeführten Fällen regelmäßig ein besonders schwerer Fall vorliegt. Zwingend ist diese Einstufung aber nicht.

    Für sexuelle Übergriffe bzw. sexuelle Nötigung ist die Vergewaltigung ein besonders schwerer Fall.

    Das Gesetz bezeichnet als Vergewatigung

    • den Beischlaf mit dem Opfer (also den Geschlechtsverkehr),
    • eine besonders erniedrigende beischlafsähnliche Handlung an dem Opfer,

    wobei vor allem solche beischlafsähnlichen besonders erniedrigenden Handlungen an dem Opfer eine Vergewaltigung darstellen,

    • die „mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind“

    (§ 177 Abs.6 Nr.1 StGB)

    Vorladung erhalten Foto: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com

    Was sind dem Geschlechtsverkehr ähnliche Handlungen, die ebenfalls eine Vergewaltigung darstellen? Strafverteidiger Sexualstrafrecht

    Der Begriff der dem Geschlechtsverkehr („Beischlaf“) ähnlichen Handlungen ist zunächst schwer greifbar.

    Zu beachten ist, dass der Begriff des Beischlafs in diesem Sinne nur den vaginalen Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau meint, also das Eindringen des Penisses in die Scheide (vgl. BGH, Beschluss v. 27.03.2014 – 1 StR 106/14 (LG Stuttgart) in NstZ-RR 2014, 208).

    Wichtig ist, dass die beischlafsähnliche Handlung besonders erniedrigend für das Opfer sein muss. Es gibt Fälle, in denen das unproblematisch bejaht werden kann (z.B. bei Oralverkehr oder Analverkehr, vgl. BGH Beschluss v. 29.04.2009 – 2 StR 59/09 (LG Gera) in NStZ-RR 2009, 238). Eine Vergewaltigung durch eine beischlafsähnliche Handlung bejahte der BGH auch für das Eindringen in die Scheide der Geschädigten mit einem Finger (vgl. BGH, Urteil v. 28.01.2004 – 2 StR 351/03 (LG Bonn) in NStZ 2004, 440).

    Eine strafbare Vergewaltigung kann ebenfalls dann vorliegen, wenn der Täter nicht selbst sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt und selbst dann, wenn sich der Täter bei der Tat nicht am selben Ort wie das Opfer befindet. Dies kann vor allem – beispielsweise – in den heutigen Zeiten, in denen sich ein großer Teil des Lebens in das Internet verlagert, eine Rolle spielen.

    So bejahte der Bundesgerichtshof eine Vergewaltigung für den Fall, dass der Angeklagte und das Opfer sich über das Internet kennenlernten. Der Angeklagte erstellte mehrere Profile, über die er mit der Geschädigten Kontakt aufnahm. Jedes Profil war dabei einem anderen Charakter zugeordnet. Der Angeklagte brachte die Geschädigte unter anderem dazu, Fotos und Videos, in denen die Geschädigte sexuelle Handlungen an sich selbst vornahm, an den Angeklagten zu versenden, indem er ihr vorspiegelte einer der Charaktere würde sonst (von einer anderen Person)  dazu gezwungen werden, sexuelle Handlungen vorzunehmen. Der Angeklagte war also zu diesem Zeitpunkt (in dem die Geschädigte die sexuellen Handlungen vornahm) nicht physisch bei der Geschädigten. Vgl. BGH, Beschluss v. 10.03.2020 – 4 StR 624/19 (LG Siegen) in NStZ-RR 2020, 276.

    © BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

    Welche Auswirkungen hat es, wenn das Opfer durch die Vergewaltigung stirbt?

    Stirbt das Opfer durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder die Vergewaltigung, droht eine höhere Strafe, nämlich eine lebenslange Freiheitsstrafe oder eine Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren (vgl. § 178 StGB).

    Der Täter muss hierbei nicht zwangsläufig den Tod des Opfers beabsichtigt haben. Das Gesetz knüpft die erhöhte Strafandrohung an die zumindest leichtfertige Verursachung des Todes an. Leichtfertigkeit ist eine Form der Fahrlässigkeit, nämlich eine gesteigerte Form der Fahrlässigkeit. Leichtfertiges Verursachen genügt. Eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift ist aber auch dann gegeben, wenn der Täter die Todesfolge vorsätzlich herbeiführt.

    Die Todesfolge muss dem Täter aber zugerechnet werden können (der Täter muss die Todesfolge verursachen). Sie muss Folge des sexuellen Übergriffs bzw. der sexuellen Nötigung sein.

    deal

    Symbolbild, generated by firefly.adobe.com

    Aussage gegen Aussage Vergewaltigung: Anwalt informiert

    Bei einem Vergewaltigungsvorwurf liegt häufig eine sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Situation vor – das bedeutet, dass keine objektiven Beweise vorliegen außer der Aussage des mutmaßlichen Opfers, die der des Beschuldigten gegenübersteht. Dennoch kann auch ohne weitere Beweise, also allein auf Grundlage der Aussage des mutmaßlichen Opfers,  eine Verurteilung wegen Vergewaltigung erfolgen, wenn das Gericht die Belastungsaussage für glaubhaft hält. Gerade in solchen Fällen ist es entscheidend, einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht an der Seite zu haben, der gezielt Widersprüche aufdeckt und Ihre Aussage wirkungsvoll vorbereitet. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Verteidigungsstrategie professionell aufzubauen und Ihr Recht auf ein faires Verfahren durchzusetzen.

    Nähere Informationen zur Aussage gegen Aussage Konstellation in Strafverfahren haben wir Ihnen gesondert zusammengestellt.

    Beratung © Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte,, Max Woyack

    Anwalt Vergewaltigung: Verteidigung Vergewaltigungsvorwurf – Vergewaltigung Anklage Anwalt

    Ein Vorwurf wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB) gehört zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen im Sexualstrafrecht und zieht meist sofortige Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung, Vernehmung oder sogar Untersuchungshaft nach sich. Bereits in einem frühen Verfahrensstadium werden entscheidende Weichen gestellt – auch bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Ohne erfahrene Strafverteidigung bei Vergewaltigung riskieren Beschuldigte eine vorschnelle Anklage oder eine lange Freiheitsstrafe. Ein spezialisierter Anwalt für Sexualstrafrecht kennt die komplexe Beweislage und kann gezielt eingreifen, um Ihre Rechte zu schützen und eine tragfähige Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Warten Sie nicht – handeln Sie frühzeitig.

    Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

    Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder direkt vor Ort. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.

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