§ 173 StGB
Verteidigung bei Vorwürfen des Beischlafs zwischen Verwandten / Inzest
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Ein Vorwurf nach § 173 StGB – Beischlaf zwischen Verwandten – stellt nicht nur eine große rechtliche Herausforderung dar, sondern ist auch mit starken gesellschaftlichen Vorurteilen verbunden. Betroffene fühlen sich oft isoliert und stigmatisiert. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um sich nicht nur gegen die Anschuldigungen zu verteidigen, sondern auch Ihre Rechte und Ihre Privatsphäre effektiv zu schützen.
§ 173 StGB Verteidigung Inzestvorwürfe / Beischlaf unter Verwandten: Anzeige erhalten – was tun?
Schnell zum Inhalt:
Wenn Sie Beschuldigter eines Beischlafs zwischen Verwandten sind, sollten Sie sich dringend von mir als Fachanwalt für Strafrecht beraten lassen. Inzest: Beischlaf zwischen Verwandten ist strafbar und wir verteidigen Sie bundesweit. Nachfolgend informieren wir umfassend über den § 173 StGB Beischlaf zwischen Verwandten.
Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Anwälte für Sexualstrafrecht für Sie da:
- Vorladung als Beschuldigter von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit Verdacht auf Beischlaf zwischen Verwandten nach § 173 StGB erhalten
- Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde
- Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Inzestvorwürfe § 173 StGB
Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?
- Über 1.000 positive Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht und Prof. Dr. im Team
- Erfahrung aus über 2.000 betreuten Strafverfahren
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
- Dezernat für Presseberichterstattung
- Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
- Faire und transparente Kosten
- Sehr gute Erreichbarkeit
- Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Vorladung erhalten wegen Beischlafs zwischen Verwandten § 173 StGB – Was jetzt zu tun ist:
Welche Strafen drohen bei Inzest in Deutschland? Strafrechtliche Folgen Inzest § 173 StGB
Für Beischlaf zwischen Verwandten im Sinne des § 173 StGB drohen 3 Jahre bzw. 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Gelstrafe, abhängig davon, mit wem der Geschlechtsverkehr stattfindet.
Geschlechtsverkehr mit beispielsweise den eigenen Kindern oder Enkelkindern wird nach § 173 StGB mit drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft, Geschlechtsverkehr mit den Eltern oder Großeltern mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe.
Was bedeutet Beischlaf zwischen Verwandten laut § 173 StGB? Wann kann Inzest strafrechtlich verfolgt werden?
Das Wort Beischlaf ist bereits seit dem 15. Jahrhundert belegt. Die Bedeutung von Beischlaf wird als Sexualakt zwischen Menschen bezeichnet. Das Wort Beischlaf wird insofern mit den Synonymen Geschlechtsakt, Geschlechtsverkehr oder auch Sexualakt gleichgesetzt. Der Beischlaf zwischen engen Blutsverwandten ist in Deutschland, im Gegensatz zu zahlreichen anderen, auch europäischen Ländern, verboten und unter Strafe gestellt. Der Begriff „Beischlaf“ umfasst dabei jedoch nur das Eindringen des männlichen Glieds in das weibliche Geschlechtsorgan.
Keine Strafe für Gleichgeschlechtliche Beziehung innerhalb der Familie
Andere Sexualpraktiken sind von dieser Vorschrift nicht umfasst, so dass auch eine gleichgeschlechtliche Beziehung innerhalb der Familie nicht den Straftatbestand des § 173 StGB erfüllt.
Der § 173 StGB soll grundsätzlich die Institutionen Ehe und Familie oder „die familiäre Ordnung“ schützen. Dabei stützt er sich auf die familienzerstörenden Wirkungen inzestuöser Beziehungen sowie die damit verbundenen Gefahren von Schäden der aus dem Geschlechtsverkehr möglicherweise gezeugten Kinder. Inzest bezeichnet als Fachbegriff den Geschlechtsverkehr bzw. Beischlaf zwischen eng blutsverwandten Menschen.
Strafe wegen Beischlaf mit einem leiblichen Abkömmling, § 173 Abs. 1 StGB
Bei dem Begriff des leiblichen Abkömmlings sind die eigenen Kinder oder Kindeskinder, also die Enkelkinder, gemeint. Strafbar können sich somit die Eltern oder Großeltern machen, wenn sie mit ihren blutsverwandten Kindern oder Enkelkindern Geschlechtsverkehr haben. Sind die Kinder dabei noch minderjährig, kommt darüber hinaus eine Strafbarkeit aufgrund des sexuellen Kindesmissbrauchs nach §§ 176 ff. StGB oder sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB in Betracht.
Der Strafrahmen liegt bei dem Geschlechtsverkehr mit einem leiblichen Abkömmling gem. § 173 StGB bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Strafe für Beischlaf mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie, § 173 Abs. 2 S.1 StGB
Der Begriff einer Verwandtschaft aufsteigender Linie betrifft die sexuellen Beziehungen zwischen Verwandten gerader Linie, mithin mit den Eltern oder den Großeltern. Der Absatz 2 regelt somit die Strafbarkeit der Kinder oder Enkelkinder, wobei der Absatz 1 die Strafbarkeit der Eltern und der Großeltern regelt. Nicht strafbar nach § 173 StGB als Beischlaf zwischen Vewandten ist hingegen der Geschlechtsverkehr mit einer Cousine oder einem Cousin oder mit dem Onkel oder der Tante.
Der Strafrahmen für Geschlechtsverkehr mit den Eltern oder Großeltern liegt gem. § 173 StGB bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Inzestvorwürfe Strafe wegen Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern nach § 173 Abs. 2 S. 2 StGB
Der § 173 Abs. 2 S. 2 StGB regelt die Strafbarkeit des Geschlechtsverkehrs zwischen Geschwistern. Dabei kommt es, wie bereits genannt, auf die Blutsverwandtschaft an. Verboten ist daher auch der Geschlechtsverkehr zwischen Halbgeschwistern, die nur ein gemeinsames Elternteil haben.
Der Geschlechtsverkehr bleibt auch strafbar, wenn sich die Geschwister erst im Erwachsenenalter kennenlernen und nie gemeinsam in einem Haushalt gewohnt haben oder vorher nichts von einem Geschwisterkind gewusst haben.
Hier droht die gleiche Strafe wie auch bei dem Absatz 2, also Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
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Strafbarkeit von Minderjährigen wegen Inzestvorwürfe § 173 StGB?
Der § 173 Abs. 3 ist ein sogenannter Strafausschließungsgrund. Danach werden Abkömmlinge, also die Kinder beziehungsweise Enkelkinder, und Geschwister nicht nach dem § 173 Abs. 2 StGB bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht 18 Jahre alt waren. Dies kann dazu führen, dass bei einem Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern sich nur ein Geschwisterkind strafbar macht, da es bereits 18 Jahre alt ist, das andere Geschwisterkind jedoch aufgrund der Minderjährigkeit straflos bleibt.
Wie läuft ein Verfahren wegen § 173 StGB ab?
Ein Strafverfahren startet zunächst mit einem Ermittlungsverfahren. Hier kann es insbesondere zu Zeugenbefragungen und zu Befragungen des Beschuldigten kommen, teilweise auch zu Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahme von z.B. Laptop, Handy und Co. Wichtig ist, dass Sie als Beschuldigter des Beischlafs zwischen Verwandten gem. § 173 StGB trotz des hohen auch emotionalen Stresses nun ruhig bleiben und bedacht vorgehen. Machen Sie keine unbedachten Äußerungen gegenüber der Polizei, sondern suchen Sie sich lieber direkt professionnelle Hilfe eines Verteidigers im Sexualstrafrecht, der Sie im Strafverfahren wegen Inzestvorwürfen nach § 173 StGB verteidigt.
Rechtsanwalt für Inzestvorwurf finden – Strafverteidiger für § 173 StGB
Je früher Sie sich an einen Verteidiger für Sexualstrafrecht mit Spezialisierung auf § 173 StGB Vorwürfe wenden, desto mehr Verteidigungsansätze gibt es in der Regel, da bereits frühzeitig auf den Verlauf des Strafverfahrens Einfluss genommen werden kann.
© Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte,, Max Woyack
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